Texte der Universitätsbibliothek Marburg

Richtlinien für die Erwerbungspolitik

Stand: 1992

A. Grundlagen der Erwerbungspolitik

Die Grundlagen der Richtlinien für die Erwerbungspolitik der Universitätsbibliothek Marburg sind vor allem die vom Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität (StA IV) beschlossenen

Diese Beschlüsse, fixiert in: Die Grundlagen des Bibliothekssystems der Philipps-Universität. Hrsg.: H. Günzel. 2. Aufl. Marburg 1985 (nachfolgend zitiert als "Grundlagen"), beruhen ihrerseits auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1964, den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken (1970) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Hessischen Universitätsgesetzes.

In seinen Empfehlungen zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken hat sich der Wissenschaftsrat 1986 erneut zu Einzelfragen des Bestandsaufbaus geäußert. Er empfiehlt u.a. "bibliotheksinterne Möglichkeiten zur Verminderung des Magazinbedarfs". Sie werden von der Universitätsbibliothek Marburg realisiert und sind seit langem Bestandteil ihrer Erwerbungspolitik.

Der jeweilige finanzielle Rahmen der Erwerbungspolitik der Universitätsbibliothek Marburg wird durch die in Hessen praktizierte Globalzuweisung der Haushaltsmittel für den Erwerb wissenschaftlichen Schrifttums an die Universität vorgegeben. Dadurch ist eine Mittelverteilung innerhalb der Philipps-Universität durch den Ständigen Ausschuß für Haushaltsangelegenheiten (StA III) auf die einzelnen Bibliotheken erforderlich. Die seit 1980 verwendeten und 1991 modifizierten Kriterien zur Verteilung der Bibliotheksmittel sind in der Fassung von 1980 auszugsweise in den "Grundlagen" (S. 92ff.) abgedruckt. Wenn die Universitätsbibliothek auch in der Verwendung der ihr zugewiesenen Mittel frei ist, so fühlt sie sich doch bei der internen Aufteilung auf die Fachreferate an den Beschluß des StA III gebunden, der ja pro Fachgebiet eine Relation zwischen Universitätsbibliothek und Fachbereichs(teil)bibliotheken festlegt.


B. Erwerbungsgrundsätze

Die Hauptaufgabe der Universitätsbibliothek ist die Bereitstellung aktueller Ausleihliteratur. Sie ergibt sich aus der Aufgabenteilung zwischen zentraler Ausleihbibliothek und dezentralen Präsenzbibliotheken, die für das Bibliothekssystem der Philipps-Universität gilt (vgl. Grundsätzliche Überlegungen des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen zur Bibliotheksorganisation in der Philipps-Universität Marburg vom 27.8.1971; in: Grundlagen S. 64).

Im einzelnen wird festgelegt:

  1. Die Universitätsbibliothek erwirbt grundlegende Forschungs- und Studienliteratur, die sowohl in den Fachbereichs(teil)bibliotheken als auch in der Universitätsbibliothek verfügbar sein sollte, und zwar:

    1. zur Deckung des Ausleihbedarfs von Forschung und Lehre für das Magazin,
    2. zur "Versorgung der Studierenden mit der notwendigen Studienliteratur" in Mehrfachexemplaren für die Lehrbuchsammlung (LBS),
    3. für einen jederzeitigen unmittelbaren Zugriff auf aktuelle und grundlegende Information für Lese- und Katalogsaal (LS/KAT) sowie für Zeitschriftenauslage und -magazin (ZM).

  2. "Die Anschaffung von spezieller Forschungsliteratur für den aktuellen Bedarf im Fachbereich ist Sache der Fachbereichsbibliothek". Die Universitätsbibliothek kauft deshalb von dieser Literatur "das thematisch und qualitativ Wichtigste" in Abstimmung mit den Fachbereichen, soweit nach der Beschaffung der grundlegenden Forschungs- und Studienliteratur noch Etatmittel zur Verfügung stehen.

Mit einer Reihe von Fachbereichen hat die Universitätsbibliothek die gemeinsame Führung einer Teilbibliothek vereinbart, womit die ehemaligen Fachbereichs- bzw. Institutsbibliotheken zu dezentralen Standorten der Universitätsbibliothek wurden, deren Aufgaben jedoch weitergeführt werden. Für die Teilbibliotheken gelten die im einzelnen vertraglich festgelegten Erwerbungsrichtlinien, wobei im Einzelfall auch Abweichungen von den oben genannten Grundsätzen bedingt durch räumliche oder organisatorische Gegebenheiten vereinbart wurden.

Abweichungen ergeben sich auch durch im Einzelfall vereinbarte Bestandszusammenführungen (s. Anhang), die im größeren Umfang allerdings nur in Rahmen von Teilbibliotheken durchgeführt werden sollten.


C. Sammelschwerpunkte (SSP)

Im Rahmen der regionalen und überregionalen Kooperation der wissenschaftlichen Bibliotheken hat sich die Universitätsbibliothek Marburg auf folgende Sammelschwerpunkte festgelegt:

  1. Marburgensia (Landkreis Marburg-Biedenkopf), in eingeschränktem Umfang auch Literatur aus und über Kurhessen und Waldeck;
  2. Kanada (zusätzlich zur Förderung durch kanadische Stellen);
  3. Religionswissenschaft (ehemaliges Sondersammelgebiet der DFG);
  4. Savigny (Nachlaßmaterialien; Literatur von und über F.C. v. Savigny).
  5. Osteuropa.

Für die hier genannten Sammelschwerpunkte wird über die im Abschnitt B. festgelegten Grundsätze hinausgegangen und eine möglichst umfassende Erwerbung betrieben.

Ferner sammelt die Universitätsbibliothek alle von Angehörigen und Mitgliedern der Philipps-Universität verfaßten Schriften und verzeichnet sie in der "Marburger Bibliographie" (vgl. Übersicht über die zu verzeichnenden Literaturformen, in: Grundlagen S. 82).


D. Aufteilung des Erwerbungsetats (Finanzplan)

Die Universitätsbibliothek erhält eine jährliche Regelzuweisung für die Literaturerwerbung (einschl. Lehrbuchsammlung und Sammelschwerpunkte) und für den sonstigen sächlichen Bedarf (Nicht-Buch-Ausgaben; Geschäftsbedarf). Darüber hinaus erhält sie u.U. zweckgebundene Sondermittel in unterschiedlicher, d.h. im allgemeinen nicht im voraus kalkulierbarer Höhe. Der Erwerbungsetat (= Gesamtzuweisung ./. allgemeiner Sachbedarf) wird in Anlehnung an die Kriterien der Mittelverteilung (s.A.) auf die Wissenschaftsfächer (Fachreferate) aufgeteilt. Dabei wird folgendes Verfahren angewendet:

  1. Es werden Vorwegabzüge für die folgenden Aufgaben vorgenommen:

    Die nach Abzug der unter 1. genannten Posten für eine Verteilung auf die Fachreferate insgesamt verbleibenden Mittel sind für die Erwerbung von Monographien, Fortsetzungswerken und Periodika vorgesehen. Innerhalb des einzelnen Fachgebietes kann der Referent im Rahmen dieser Richtlinien für die Erwerbungspolitik den Anteil der Ausgaben für Monographien, Fortsetzungswerke und laufende Periodika nach den jeweiligen fachlichen Gegebenheiten selbständig festlegen.

    Für die Bewirtschaftung der dem einzelnen Fach zugewiesenen Mittel ist der jeweilige Fachreferent verantwortlich. Zu Beginn eines jeden Jahres erhält jeder Fachreferent von der Akzession statistische Angaben über die im vorausgegangenen Jahr angefallenen Kosten für die Zeitschriften, Fortsetzungs- und Serienwerke seiner Fachgebiete und kann dadurch die für den Monographienkauf verbleibenden Mittel unter Einbeziehung der zu erwartenden Teuerungsrate abschätzen. Zu beachten ist dabei, daß im Blick auf die Funktion der Universitätsbibliothek als zentrale Ausleihbibliothek Mittel für einen adäquaten Monographienkauf unter Umständen durch Kündigung von Zeitschriftenabonnements o.ä. frei zu machen sind. Zur Unterstützung der Haushaltskontrolle erhalten die Fachreferenten von der Akzession mehrmals im Jahr Übersichten über den aktuellen Ausgabenstand.


E. Erläuterungen

  1. Lehrbuchsammlung (LBS)

    Der LBS-Etat wird in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Lehre in den einzelnen Fachgebieten für Lehrbücher bzw. sonstige vielbenutzte Studienliteratur ausgegeben. Die Verausgabung erfolgt in der Regel zu

    Der Kauf von Büchern für die LBS muß getrennt von den sonstigen Monographienkäufen eines Fachgebietes statistisch erfaßt werden. Eine Übertragung zwischen LBS-Etat und Monographienetat ist bezogen auf den Gesamtjahresetat nur einseitig zugunsten des LBS-Etats möglich.

    Der Bestand der LBS ist laufend zu aktualisieren. Dazu gehört, daß veraltete und nicht mehr benutzte Literatur ausgeschieden wird. Das Ausscheiden von LBS-Büchern geschieht auf der Grundlage einer Arbeitsanweisung vom 9.6.1982 (Az.: 214/0.70).

    Von jedem Titel der LBS wird ein Exemplar in den Präsenzbestand des Lesesaals bzw. in begründeten Ausnahmefällen ins Magazin gestellt.

  2. Lesesaal (LS)

    Der Lesesaal enthält einen Kernbestand grundlegender Forschungs- und Studienliteratur, Handbücher, wichtige Lehrbücher, Nachschlagewerke aller Art. Es handelt sich um einen aktiven Präsenzbestand, der im Rahmen der den einzelnen Wissenschaftsfächern zugewiesenen Stellraumkontingenten laufend aktualisiert wird (vgl. dazu die jeweils aktuelle Übersicht über die Regal-Kontingente der Fachgebiete im Lesesaal). Titel, die veraltet sind oder eine zu geringe Nutzung aufweisen, um eine weitere präsente Aufstellung zu rechtfertigen, werden in das geschlossene Magazin überführt.

    Aktuelle Neuerwerbungen (Magazin und Sonderstandorte mit Ausnahme LBS) werden nach freiem Ermessen des Fachreferenten für eine Woche im Neuerwerbungsregal im Lesesaal präsentiert.

  3. Katalogsaal (KAT)

    Als Informationszentrum der Universität obliegt der Universitätsbibliothek die Bereitstellung eines ausreichenden Bestandes an Allgemeinbibliographien und Katalogen. Daneben werden wichtige abgeschlossene und periodische Fachbibliographien erworben, besonders solche, die jeweils das gesamte Fachgebiet abdecken. Oberster Gesichtspunkt bei der Beschaffung von bibliographischen Werken ist, daß sie jeweils einen nennenswerten Zuwachs an Informationen und Nachweismöglichkeiten bieten. Auf dem Sektor der bibliographischen Verzeichnung wird die Entwicklung der modernen Medien genau beobachtet. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit neue Medien (online-Recherchen in Datenbanken, CD-ROM u.a.), als fachliche notwendige und ggf. preisgünstige Alternative zu konventionellen Verzeichnissen zu berücksichtigen sind.

  4. Periodika

    Die Universitätsbibliothek hält in erster Linie die grundlegenden Zeitschriften aller Fachgebiete (Kernbestand) sowie fächerübergreifende (interdisziplinäre) Zeitschriften. Dabei ist eine Doppelung mit den Fachbereichen (FBB) bei den grundlegend wichtigen Zeitschriften in der Regel sinnvoll (vgl. [Grundsätze für die Beschaffungspolitik der Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität in der Fassung vom 6. Dezember 1979 in:] Grundlagen S. 84f). Diese Zeitschriften werden im Zeitschriftenmagazin und im Rahmen der vorhandenen Kapazität in der Zeitschriftenauslage präsent gehalten. Zeitschriften, die über den Kernbestand hinausgehen, werden nach Abstimmung entweder von der Universitätsbibliothek oder vom Fachbereich gekauft. Eine Doppelung erfolgt nur in Ausnahmefällen. In der Universitätsbibliothek werden solche Zeitschriften nur bei stärkerer Benutzung im Zeitschriftenmagazin bereitgestellt. Für UB-Teilbibliotheken, die durch eine Fusion von UB- und FBB-Bestand gebildet wurden, gilt in der Regel das ein-Abonnement-Prinzip auch bei grundlegenden Zeitschriften. Besonders wichtige, insbesondere fächerübergreifende Zeitschriften können (je nach sachlichen und räumlichen Gegebenheiten) jedoch auch parallel in UB und Teilbibliothek gehalten werden. Im Hinblick auf die inneruniversitäre Erwerbungsabstimmung von Periodika wird an dieser Stelle ausdrücklich auf den Beschluß des StA IV vom 5.11.1981 zur "Koordinierung der Periodikaerwerbung" hingewiesen (Grundlagen S. 89-91). Grundlagen der Erwerbungsentscheidungen auf dem Peridikasektor sind der Marburger Gesamtkatalog und das Hessische Zeitschriftenverzeichnis (HessZV). Nach Möglichkeit sollten solche Periodika, die in der Leihverkehrsregion nur einmal vorhanden sind, nicht von einer Abbestellung betroffen werden (vgl. im Anhang Formular zur Erwerbungsabstimmung).

  5. Monographien

    Die Universitätsbibliothek kauft vor allem grundlegende und fächerübergreifende Forschungs- und Studienliteratur sowie Primär- und Quellenliteratur. Jeder Fachreferent entscheidet nach den Bedürfnissen seiner Fachgebiete über die Aufstellung: Magazin (Ausleihliteratur), LBS (vielbenutzte Studienliteratur in Mehrfachexemplaren), LS (präsenter Kernbestand).

    Spezielle Forschungsliteratur wird von der Universitätsbibliothek zur Vermeidung von Doppelanschaffungen nur in Abstimmung mit den Fachbereichen erworben und grundsätzlich ins geschlossene Magazin gestellt.

    In diesem Zusammenhang ist auf den Vermerk vom 4.12.1984 (Az.: 310/0.30) hinzuweisen, in dem u.a. festgehalten ist: "Grundsätzlich wird von jedem Titel nur ein Exemplar ins Magazin eingestellt mit dem Ziel, den vorhandenen Stellraum für möglichst viele verschiedene Titel zu nutzen (Substanzvermehrung). Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen ist die Einstellung eines Zweitexemplars in das Magazin zuläßig (z.B. bei Marburgensia). Mehrfachexemplare gibt es ausschließlich in der Lehrbuchsammlung ..."

    Bei der Erwerbung von Ausleihliteratur ist auf den Aspekt des Bedarfs zu achten, d.h. die zu erwartende Benutzungshäufigkeit ist im Rahmen des Möglichen abzuschätzen. Literatur, die den jeweiligen Wissenschaftlern sprachlich nicht oder nur schwer zugänglich ist, wird zugunsten solcher Literatur zurückgestellt, die in gängigen Sprachen abgefaßt ist. Der Erwerbungsetat der Universitätsbibliothek Marburg ist so knapp bemessen, daß selbst diese Literatur nur in unbefriedigender Auswahl beschafft werden kann. Die Einschränkung hinsichtlich der sprachlichen Zugänglichkeit betrifft selbstverständlich nicht sprach- und literaturwissenschaftliche Quellen- und Sekundärliteratur.

    In den Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek wird der Bestandsaufbau maßgeblich durch die betroffenen Fachbereiche bestimmt: es gelten die mit dem jeweiligen Fachbereich vereinbarten Erwerbungsgrundsätze. Diese garantieren, daß unnötige Doppelanschaffungen völlig vermieden werden. Unberührt bleibt jeweils die Lehrbuchsammlung der UB, die analog zu den übrigen Fachgebieten mit Mehrfachexemplaren vielgefragter Lehrbücher ausgestattet wird.

  6. Serien

    Fächerübergreifende Serien fallen in das Erwerbungsprofil der Universitätsbibliothek. Serien werden nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen fest zur Fortsetzung bezogen.

  7. Akademieschriften

    Die Schriften der in- und ausländischen Akademien werden, soweit fachlich geboten, von der Universitätsbibliothek gekauft bzw. durch Tausch erworben. Nach den Richtlinien und Empfehlungen des StA IV sind sie nur in der Universitätsbibliothek zu erwarten.

  8. Dissertationen

    Dissertationen werden im begrenzten Umfang gesammelt. Der passive Tausch wird auf die geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachgebiete (einschl. Rechtswissenschaft) konzentriert. Auf eine Sammlung medizinischer und naturwissenschaftlicher Dissertationen anderer Hochschulorte wird verzichtet, diese werden in ausreichender Zahl von zentralen Sammelbibliotheken bereitgehalten (vgl. Vermerk vom 6.8.1991; Az.: 351/0.00) .

  9. Audiovisuelle, elektronische u.a. Nicht-Buch-Medien

    Audiovisuelle, elektronische und andere Nicht-Buch-Medien werden möglichst im notwendigen Umfang von der Universitätsbibliothek gesammelt. Medien zur Literaturversorgung blinder und stark sehbehinderter Studierender werden von der Universitätsbibliothek in Fortführung der Aufgaben des Modellversuchs zur Verbesserung der Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Studierender mit Studienliteratur im Rahmen ihrer Möglichkeiten produziert und zur Nutzung für diesen Personenkreis bereit gehalten.

  10. Tauschgaben (außer Akademieschriften) und Geschenke

    Eine Einstellung von Tauschgaben (außer Akademieschriften) und Geschenken in den Bestand der Universitätsbibliothek kann nur nach strenger Prüfung ihrer wissenschaftlichen Qualität bzw. ihrer Relevanz als Quellenmaterial geschehen. Sie erfolgt nur dann, wenn die betreffende Publikation auch für einen Kauf in Frage käme. Weniger wichtige Veröffentlichungen sowie solche, die sprachlich schwer zugänglich sind, werden nicht eingestellt. Sie werden von der Akzession weiter versorgt; dabei ist so wenig aufwendig wie möglich zu verfahren. Wird aufgrund derartiger Erwerbungsentscheidungen die Aequivalenz einzelner Tauschbeziehungen gefährdet, so werden die Tauschpartner entsprechend informiert; u.U. sind die Tauschbeziehungen abzubrechen. Der Bezug der zur Fortsetzung vereinbarten Tauschgaben wird laufend im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Relevanz und Qualität bzw. ihren allgemeinen Informationswert überprüft.


F. Abgabe aus Fachbereichs(teil)bibliotheken

Die Frage der Abgabe von in den Fachbereichs(teil)bibliotheken der Universität entbehrlichen Büchern an die Universitätsbibliothek ist im Erlaß des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19.8.1988 (H I 7.2. -451/15-814) geregelt.

Mit Vermerk vom 13.12.1988 (Az.: 352/0.56) ist die Verfahrensweise im einzelnen festgelegt. Danach übernimmt die Universitätsbibliothek die in den Fachbereichen entbehrliche Literatur, wenn sie in der Universitätsbibliothek nicht vorhanden ist und die abgebende Institution einen weiter bestehenden Bedarf für gegeben hält. Die Akzession informiert den zuständigen Fachreferenten, der die Möglichkeit hat, die Bedarfseinschätzung in Hinblick auf den Bestandsaufbau der Universitätsbibliothek zu revidieren.

Die Einarbeitung dieses Titelmaterials soll so vorgenommen werden, daß die Bücher der Benutzung gar nicht oder nur für eine kurze Zeitdauer entzogen werden. Trotz der deshalb vorgesehenen vereinfachten Bearbeitung treten hier Rückstände auf, die durch die Personalsituation der Bibliothek bedingt sind.

Der Universitätsbibliothek steht es frei, anfallende Dubletten zu tauschen, zu veräußern oder, wenn eine anderweitige Verwertung ausgeschlossen ist, zu makulieren.


G. Aussondern von Literatur

Ein sinnvoller und konsequenter Aufbau eines Magazinbestandes beachtet nicht nur Erwerbungsprinzipien wie wissenschaftliche Qualität und Abrundung von Teilbeständen. Nicht zuletzt wegen der nur in begrenztem Umfang verfügbaren Haushaltsmittel gewichtet er den Grundsatz der zu erwartenden Benutzungsfrequenz besonders. Darüber hinaus vermeidet er die Aufnahme redundanter Informationen. Damit ist nicht nur das Ausschließen von Dubletten gemeint (vgl. E.5.), sondern auch die Makulatur von Verbrauchsliteratur. Dazu rechnen unbrauchbar gewordene Lehrbücher aus der LBS (s. E.1.), überholte Informationsliteratur (z.B. veraltete untere Kumulationsstufen laufender bibliographischer Verzeichnisse) und Papierausgaben verfilmter Literatur (etwa Zeitungen). Der zuständige Fachreferent entscheidet in diesen Fällen ggf. unter Hinzuziehung betroffener Stellen. Aufgrund der Raumsituation der Bibliothek wird im Zweifel makuliert. Ueber die Entscheidung des Fachreferenten wird ein kurzer Protokollvermerk in die Akten gegeben. Ausgeschiedene Bände werden von der Akzession statistisch erfaßt.


H. Schlußbemerkung

Die Umsetzung der Erwerbungsgrundsätze, die sich bewährt haben, stößt seit vielen Jahren an die Grenzen der finanziellen Ausstattung der Bibliothek (vgl. Jahresbericht 1990, S 1 ff). Dennoch muß versucht werden, sie in ihrem Kern zu gewährleisten. Die Fachreferenten sind gehalten, sie genau zu beachten und im Einzelfall ggf. sinngemäß durchzuführen.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, halte ich fest, daß sich die Erwerbungspolitik nicht an dem verfügbaren Stellraum orientieren kann, vielmehr hat sich der Raumbedarf der Bibliothek nach ihrer Erwerbungspolitik zu richten. Ich bemühe mich deshalb darum, die Stellmöglichkeiten der Universitätsbibliothek zu erweitern. Dies kann ich allerdings glaubhaft und erfolgreich nur tun, wenn die hier festgelegten Erwerbungsrichtlinien einschließlich der Regelung zur Aussonderung von Literatur strikt befolgt werden.

Diese Fassung der Richtlinien ersetzt die "Richtlinien für die Erwerbungspolitik der Universitätsbibliothek Marburg ab 1987" vom 15.9.1987.



Aus: Jahresbericht der Universitätsbibliothek Marburg 1992, Marburg 1993, S. 93-99.