Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 18.02.1974; abgeändert am 06.12.1979:
Grundsätze für die Beschaffungspolitik der Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität
Die ständige Expansion der Buchproduktion, das Steigen der
Buchpreise, die laufend zunehmende Anzahl der Studierenden und der
wachsende Literaturbedarf für Forschung und Lehre zwingen die
Fachbereichsbibliotheken und die zentrale
Universitätsbibliothek bereits seit Jahren zur Kooperation
bei der Literaturauswahl (vgl. die entsprechende Forderung in
§ 37,1 HUG [Anm. 1), zumal die vom Lande Hessen zur Verfügung
gestellten Bucherwerbungsmittel von Jahr zu Jahr immer weniger der
oben genannten Entwicklung gerecht werden. Die Kooperation bei der
Literaturauswahl hat zum Ziel, durch Vermeidung unnötiger
Doppelanschaffungen die Anzahl der im Bereich der Philipps-Universität vorhandenen Monographien und Zeitschriften zu
erhöhen. Für diese Erwerbungsabstimmung Grundsätze
aufzustellen, ist nach § 18
Abs. 2 Nr. 4 b HUG Aufgabe des
Ständigen Ausschusses IV. Diese Grundsätze gehen davon
aus, daß die Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität ein Bibliothekssystem bilden, in dem es die
Aufgabe der Fachbereichsbibliotheken ist, jederzeit
verfügbare Bestände an Forschungs- und Studienliteratur
(Präsenzbestände) in Freihandaufstellung für die
Wissenschaftler und Studierenden der Universität
bereitzustellen, während die zentrale
Universitätsbibliothek einerseits das Informationszentrum der
Universität ist, andererseits die neben den
Präsenzbibliotheken der Fachbereiche notwendige
Ausleihbibliothek darstellt, zu deren Aufgaben u.a. auch die
Versorgung der Studierenden mit der notwendigen Studienliteratur
gehört. Für diese Grundsätze [Anm. 2] gilt
ausdrücklich, daß sich der Ständige Ausschuß
IV bewußt ist, daß sie erstens sehr allgemeiner Art
sind, d.h. der inhaltlichen Spezifizierung in den einzelnen
Wissenschaftsfächern bedürfen, und daß zweitens
hinsichtlich des Standortes von Literaturbeständen
Abweichungen von den hier gegebenen Richtlinien notwendig sein
können, wenn z.B. der betreffende Fachbereich weit entfernt
von der Universitätsbibliothek liegt, wie das etwa bei
einigen naturwissenschaftlichen und medizinischen Einheiten der
Fall ist. Über die Form der Abstimmung der Literaturauswahl
wird der Ständige Ausschuß IV gesonderte Empfehlungen
erarbeiten.
- Forschungs- und Studienliteratur (Monographien, Hand- und
Lehrbücher, Einführungen).
Eine Unterscheidung zwischen Forschungsliteratur und
Studienliteratur ist nicht in allen Wissenschaftsfächern
möglich, da ein großer Teil der Forschungsliteratur
zugleich für das Studium benötigt wird. Die grundlegende
Forschungs- und Studienliteratur sollte sowohl von der
Fachbereichsbibliothek bzw. von der betreffenden Teilbibliothek
des Fachbereichs als auch von der Universitätsbibliothek
erworben werden. Dazu ist neben den Handbüchern und
Standardmonographien auch die grundlegende Literatur zu
spezielleren Themen und Lehrveranstaltungen zu rechnen, an die
sich häufig Staatsexamensarbeiten, Dissertationen und die
Wahl von Spezialgebieten für die mündliche Prüfunganschließen. Die Anschaffung spezieller Forschungsliteratur
für den aktuellen Bedarf im Fachbereich ist Sache der
Fachbereichsbibliothek. Die Universitätsbibliothek sollte im
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bemüht sein, von
der speziellen Forschungsliteratur, die gegenwärtig nicht
Gegenstand des Interesses im Fachbereich ist, das thematisch und
qualitativ Wichtigste zu erwerben. Regelmäßig und
häufig benutzte Studienbücher (Lehrbücher,
Kommentare, Einführungen, Reader, Standardmonographien
u.ä.) müssen in zahlreichen Exemplaren in der
Lehrbuchsammlung der Universitätsbibliothek zu Ausleihe zur
Verfügung stehen.
- Zeitschriften
Grundlegend wichtige Zeitschriften sollten sowohl im
Fachbereich als auch in der Universitätsbibliothek gehalten
werden. Fächerübergreifende Zeitschriften gehören
aus Gründen der finanziellen, räumlichen und
verwaltungsmäßigen Ökonomie am besten in den
Zeitschriften-Pool der Universitätsbibliothek. Werden
bestimmte fächerübergreifende Zeitschriften jedoch
ständig im Fachbereich benötigt, so sollten sie dort
abonniert werden. Spezielle Zeitschriften sollten bei großer
Entfernung zwischen Universitätsbibliothek und
Fachbereichsbibliotheken primär in den
Fachbereichsbibliotheken bereitgehalten werden. Nicht laufend
benötigte Zeitschriften werden in den Zeitschriften-Pool der
Universitätsbibliothek übernommen.
Vor der Neubestellung oder Abbestellung von Zeitschriften
muß rechtzeitig Einvernehmen zwischen
Universitätsbibliothek und dem Fachbereich hergestellt
werden. Das gleiche gilt für Fortsetzungswerke und
Loseblattsammlungen.
- Primärliteratur
Gesetzessammlungen des Bundes und der Länder, die
wichtigsten Quellenpublikationen und Gesamtausgaben der Werke
bedeutender Autoren u.ä. werden von der
Universitätsbibliothek und den Fachbereichen erworben.
Spezielle Primärliteratur wird von den Fachbereichen
angeschafft und in den jeweiligen Präsenzbibliotheken
bereitgehalten. Die Anschaffung sollte in Absprache zwischen
Fachbereich und Universitätsbibliothek erfolgen.
- Fachbezogene Bibliographien und Nachschlagewerke
Umfassende Fachbibliographien und Nachschlagewerke
gehören in der Regel sowohl in die Fachbereichsbibliothek als
auch in die Universitätsbibliothek. Spezielle
Fachbibliographien und Nachschlagewerke erwirbt die
Universitätsbibliothek in jedem Falle; Doppelung erscheint
zweckmäßig, wenn im Fachbereich ein
längerfristiges wissenschaftliches Interesse besteht.
- Allgemeine Bibliographien und Nachschlagewerke
Die Bibliographien, die die gesamte Buchproduktion eines
Landes nachweisen, die gedruckten Kataloge großer
Allgemeinbibliotheken, die großen
Allgemeinenzyklopädien und biographischen Lexika gehören
in das Informationszentrum der Universitätsbibliothek. Eine
Anschaffung von Werken dieser Literaturgattungen erübrigt
sich im allgemeinen in den Fachbereichen.
- Literatur der Randgebiete
Grundlegende Literatur zu Fachgebieten, die an der Philipps-Universität überlicherweise nicht gepflegt werden,
erwirbt die Universitätsbibliothek im Rahmen ihrer
Möglichkeiten. Die hochschuldidaktische Literatur wird vom
Hochschuldidaktischen Zentrum und der Universitätsbibliothek
erworben. Fachdidaktische Literatur sollte zusätzlich vom
betreffenden Fachbereich angeschafft werden.
- Akademieschriften und sonstige fächerübergreifende Serienwerke
Diese Publikationen werden laufend von der
Universitätsbibliothek gehalten. Eine Duplizierung -
abgesehen von dringend erforderlichen Einzelstücken -
erübrigt sich im allgemeinen für die Fachbereiche.
- Audiovisuelle Medien
Die Frage der Beschaffung von audiovisuellen Medien muß
noch abgeklärt werden.
[Anm. 1:]
Jetzt: § 38 HUG.
[Anm. 2:]
Vgl. Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Bonn/Bad Godesberg:
Deutsche Forschungsgemeinschaft 1970. - D. Pechel: Die
Effektivität der Erwerbungsabstimmung zwischen zentraler
Hochschulbibliothek und Instituts- (Fachbereichsbibliotheken an
der Universität Marburg. In: ZfBB, Sonderheft 14 (1973), S.
212 - 254. - Gesamtplan für das wissenschaftliche Buchwesen,
Teil 1. Von der Arbeitsgruppe Bibliotheksplan
Baden/Württemberg, Freiburg 1973.