Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 18.02.1974; abgeändert am 06.12.1979:

Grundsätze für die Beschaffungspolitik der Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität

Die ständige Expansion der Buchproduktion, das Steigen der Buchpreise, die laufend zunehmende Anzahl der Studierenden und der wachsende Literaturbedarf für Forschung und Lehre zwingen die Fachbereichsbibliotheken und die zentrale Universitätsbibliothek bereits seit Jahren zur Kooperation bei der Literaturauswahl (vgl. die entsprechende Forderung in § 37,1 HUG [Anm. 1), zumal die vom Lande Hessen zur Verfügung gestellten Bucherwerbungsmittel von Jahr zu Jahr immer weniger der oben genannten Entwicklung gerecht werden. Die Kooperation bei der Literaturauswahl hat zum Ziel, durch Vermeidung unnötiger Doppelanschaffungen die Anzahl der im Bereich der Philipps-Universität vorhandenen Monographien und Zeitschriften zu erhöhen. Für diese Erwerbungsabstimmung Grundsätze aufzustellen, ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 b HUG Aufgabe des Ständigen Ausschusses IV. Diese Grundsätze gehen davon aus, daß die Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität ein Bibliothekssystem bilden, in dem es die Aufgabe der Fachbereichsbibliotheken ist, jederzeit verfügbare Bestände an Forschungs- und Studienliteratur (Präsenzbestände) in Freihandaufstellung für die Wissenschaftler und Studierenden der Universität bereitzustellen, während die zentrale Universitätsbibliothek einerseits das Informationszentrum der Universität ist, andererseits die neben den Präsenzbibliotheken der Fachbereiche notwendige Ausleihbibliothek darstellt, zu deren Aufgaben u.a. auch die Versorgung der Studierenden mit der notwendigen Studienliteratur gehört. Für diese Grundsätze [Anm. 2] gilt ausdrücklich, daß sich der Ständige Ausschuß IV bewußt ist, daß sie erstens sehr allgemeiner Art sind, d.h. der inhaltlichen Spezifizierung in den einzelnen Wissenschaftsfächern bedürfen, und daß zweitens hinsichtlich des Standortes von Literaturbeständen Abweichungen von den hier gegebenen Richtlinien notwendig sein können, wenn z.B. der betreffende Fachbereich weit entfernt von der Universitätsbibliothek liegt, wie das etwa bei einigen naturwissenschaftlichen und medizinischen Einheiten der Fall ist. Über die Form der Abstimmung der Literaturauswahl wird der Ständige Ausschuß IV gesonderte Empfehlungen erarbeiten.
  1. Forschungs- und Studienliteratur (Monographien, Hand- und Lehrbücher, Einführungen).

    Eine Unterscheidung zwischen Forschungsliteratur und Studienliteratur ist nicht in allen Wissenschaftsfächern möglich, da ein großer Teil der Forschungsliteratur zugleich für das Studium benötigt wird. Die grundlegende Forschungs- und Studienliteratur sollte sowohl von der Fachbereichsbibliothek bzw. von der betreffenden Teilbibliothek des Fachbereichs als auch von der Universitätsbibliothek erworben werden. Dazu ist neben den Handbüchern und Standardmonographien auch die grundlegende Literatur zu spezielleren Themen und Lehrveranstaltungen zu rechnen, an die sich häufig Staatsexamensarbeiten, Dissertationen und die Wahl von Spezialgebieten für die mündliche Prüfunganschließen. Die Anschaffung spezieller Forschungsliteratur für den aktuellen Bedarf im Fachbereich ist Sache der Fachbereichsbibliothek. Die Universitätsbibliothek sollte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bemüht sein, von der speziellen Forschungsliteratur, die gegenwärtig nicht Gegenstand des Interesses im Fachbereich ist, das thematisch und qualitativ Wichtigste zu erwerben. Regelmäßig und häufig benutzte Studienbücher (Lehrbücher, Kommentare, Einführungen, Reader, Standardmonographien u.ä.) müssen in zahlreichen Exemplaren in der Lehrbuchsammlung der Universitätsbibliothek zu Ausleihe zur Verfügung stehen.

  2. Zeitschriften

    Grundlegend wichtige Zeitschriften sollten sowohl im Fachbereich als auch in der Universitätsbibliothek gehalten werden. Fächerübergreifende Zeitschriften gehören aus Gründen der finanziellen, räumlichen und verwaltungsmäßigen Ökonomie am besten in den Zeitschriften-Pool der Universitätsbibliothek. Werden bestimmte fächerübergreifende Zeitschriften jedoch ständig im Fachbereich benötigt, so sollten sie dort abonniert werden. Spezielle Zeitschriften sollten bei großer Entfernung zwischen Universitätsbibliothek und Fachbereichsbibliotheken primär in den Fachbereichsbibliotheken bereitgehalten werden. Nicht laufend benötigte Zeitschriften werden in den Zeitschriften-Pool der Universitätsbibliothek übernommen.

    Vor der Neubestellung oder Abbestellung von Zeitschriften muß rechtzeitig Einvernehmen zwischen Universitätsbibliothek und dem Fachbereich hergestellt werden. Das gleiche gilt für Fortsetzungswerke und Loseblattsammlungen.

  3. Primärliteratur

    Gesetzessammlungen des Bundes und der Länder, die wichtigsten Quellenpublikationen und Gesamtausgaben der Werke bedeutender Autoren u.ä. werden von der Universitätsbibliothek und den Fachbereichen erworben. Spezielle Primärliteratur wird von den Fachbereichen angeschafft und in den jeweiligen Präsenzbibliotheken bereitgehalten. Die Anschaffung sollte in Absprache zwischen Fachbereich und Universitätsbibliothek erfolgen.

  4. Fachbezogene Bibliographien und Nachschlagewerke

    Umfassende Fachbibliographien und Nachschlagewerke gehören in der Regel sowohl in die Fachbereichsbibliothek als auch in die Universitätsbibliothek. Spezielle Fachbibliographien und Nachschlagewerke erwirbt die Universitätsbibliothek in jedem Falle; Doppelung erscheint zweckmäßig, wenn im Fachbereich ein längerfristiges wissenschaftliches Interesse besteht.

  5. Allgemeine Bibliographien und Nachschlagewerke

    Die Bibliographien, die die gesamte Buchproduktion eines Landes nachweisen, die gedruckten Kataloge großer Allgemeinbibliotheken, die großen Allgemeinenzyklopädien und biographischen Lexika gehören in das Informationszentrum der Universitätsbibliothek. Eine Anschaffung von Werken dieser Literaturgattungen erübrigt sich im allgemeinen in den Fachbereichen.

  6. Literatur der Randgebiete

    Grundlegende Literatur zu Fachgebieten, die an der Philipps-Universität überlicherweise nicht gepflegt werden, erwirbt die Universitätsbibliothek im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die hochschuldidaktische Literatur wird vom Hochschuldidaktischen Zentrum und der Universitätsbibliothek erworben. Fachdidaktische Literatur sollte zusätzlich vom betreffenden Fachbereich angeschafft werden.

  7. Akademieschriften und sonstige fächerübergreifende Serienwerke

    Diese Publikationen werden laufend von der Universitätsbibliothek gehalten. Eine Duplizierung - abgesehen von dringend erforderlichen Einzelstücken - erübrigt sich im allgemeinen für die Fachbereiche.

  8. Audiovisuelle Medien

    Die Frage der Beschaffung von audiovisuellen Medien muß noch abgeklärt werden.





[Anm. 1:]
Jetzt: § 38 HUG.

[Anm. 2:]
Vgl. Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Bonn/Bad Godesberg: Deutsche Forschungsgemeinschaft 1970. - D. Pechel: Die Effektivität der Erwerbungsabstimmung zwischen zentraler Hochschulbibliothek und Instituts- (Fachbereichsbibliotheken an der Universität Marburg. In: ZfBB, Sonderheft 14 (1973), S. 212 - 254. - Gesamtplan für das wissenschaftliche Buchwesen, Teil 1. Von der Arbeitsgruppe Bibliotheksplan Baden/Württemberg, Freiburg 1973.