Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 27.08.1971:

Grundsätzliche Überlegungen des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (Ständiger Ausschuß IV) zur Bibliotheksorganisation in der Philipps-Universität Marburg nach Bildung der Fachbereiche (im Anschluß an die "Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken." Hrsg. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bibliotheksausschuß Bonn-Bad Godesberg, 1970)

  1. Die Aufgabe einer optimalen Literaturversorgung der gesamten Hochschule und der finanzielle Zwang, die verfügbaren Bibliotheksmittel so ökonomisch und rationell wie möglich einzusetzen, erfordert, daß sich die Universitätsbibliothek und die Fachbereichsbibliotheken als Teile einer Einheit begreifen und im Rahmen eines kooperativen Gesamtsystems zusammenarbeiten. Negativ ausgedrückt heißt das: das alte mehr oder weniger zusammenhanglose Nebeneinander von Universitätsbibliothek und Institutsbibliotheken ist organisatorisch und ökonomisch nicht mehr zu rechtfertigen.

  2. Unbedingt beibehalten werden jedoch muß - im Rahmen eines kooperativen Gesamtsystems - ein zweigleisiges System von Universitätsbibliothek und Fachbereichsbibliotheken. Denn beide haben teils gleiche, teils sich überschneidende, teils andersartige Funktionen. Aus der Sicht des Benutzers ist es


  3. Die Universitätsbibliothek ist organisatorisch die bibliothekarische Koordinierungsstelle der gesamten Hochschule (s. HUG § 37 [Anm. 1]). Wichtige ihr obliegende zukünftige Aufgaben sind in diesem Rahmen in Marburg u.a.:


    Die Betonung der Koordinationsfunktion der Universitätsbibliothek, welche u.a. bereits durch die Erfassung sämtlicher Buchbestände der Universität in einem Alphabetischen Zentralkatalog und durch eine Zentrale Bestellkartei ihren Ausdruck gefunden hat, darf jedoch nicht dazuführen, daß nun die von den Fachbereichsbibliotheken angeschaffte Literatur von der Universitätsbibliothek nicht mehr gekauft wird, so daß sich allmählich das Schwergewicht auf die Fachbereichsbibliotheken verlagert und diese nun zwangsläufig zu Ausleihbibliotheken werden. Denn jedes Buch ist für den Benutzer, vor allem in den Geisteswissenschaften, ein Arbeitsplatz; aufeinander abgestimmte Doppel- und Mehrfachanschaffungen wissenschaftlicher Werke sind sinnvoll und notwendig.

  4. Bei der Zusammenfassung der zur Zeit in eine Vielzahl von Institutsbibliotheken aufgesplitterten Buchbestandes zu leistungsfähigen Fachbereichsbibliotheken mit entsprechend geschultem Fachpersonal und Kopiergeräten müssen differenzierte Lösungen für die Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und den Fachbereich Humanmedizin gefunden werden. Solange eine räumliche Konzentration der Fachbereichsbibliothek nicht möglich ist, wird für eine einheitliche Verwaltung der im Fachbereich vorhandenen Bibliotheken gesorgt werden müssen. Für den Fachbereich Humanmedizin werden wegen seiner Ausdehnung Sonderregelungen nötig sein.

  5. Zu den vordringlichen Aufgaben des Bibliotheksausschusses gehört daher:


  6. Soweit im Fachbereich eine Fachbereichskommission für das Bibliothekswesen gebildet wird, soll sie einmal die Zusammenarbeit mit dem Ständigen Ausschuß IV und der Universitätsbibliothek sicherstellen, zum anderen soll sie die Organisation des Bibliothekswesens im Fachbereich regeln und den laufenden Betrieb und die Literaturerwerbung koordinieren. An den Sitzungen nehmen der bzw. die Fachreferenten der Universitätsbibliothek und der bzw. die Bibliothekare des Fachbereichs mit beratender Stimme teil. Das gleiche gilt für die Erörterung von Angelegenheiten des Bibliothekswesens in der Fachbereichskonferenz.

  7. Wenn auf den Lahnbergen die Errichtung einer weiteren zentralen Bibliothek notwendig werden sollte, dann wird sie organisatorisch eine Zweigstelle der Universitätsbibliothek sein müssen. Nähere Überlegungen hierüber werden schon in Kürze im Zusammenhang mit der Planung der Neubauten für den Fachbereich Humanmedizin anzustellen sein.

  8. Angesichts der Expansion der wissenschaftlichen Neuerscheinungen und des stetig anwachsenden Literaturbedarfs infolge der Expansion von Forschung und Lehre (Lehrpersonal, Studentenzahlen) muß aber dringend vor dem Versuch gewarnt werden, die finanziellen Probleme allein durch organisatorische Maßnahmen bewältigen zu wollen. Eine grundsätzliche (erhöhter Literaturbedarf) und laufende (Preissteigerung) Erhöhung der Bibliotheksetats ist nicht zu umgehen.





[Anm. 1:] Jetzt: HUG § 38.