Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 05.11.1981:
Koordinierung der Periodikaerwerbung
- Das Hessische Universitätsgesetz verankert in § 38
(1) das Recht der bibliothekarischen Einrichtungen der
Universität, "die anzuschaffenden Bücher und
Zeitschriften selbständig auszuwählen". Gleichzeitig
verpflichtet es sie, "ihre Erwerbungen [...] untereinander und mit
den Erwerbungen der Universitätsbibliothek abzustimmen".
- Für die Erwerbungskooperation im Bibliothekssystem der
Philipps-Universität hat der Ständige Ausschuß
für das Bibliothekswesen Richtlinien und Empfehlungen
verabschiedet: "Grundsätze für die Beschaffungspolitik
...", "Empfehlungen für die praktische Durchführung der
Erwerbungsabstimmung ..." [...], u.a. In diesen Papieren ist auch
die Abstimmung von Periodika (Zeitschriften u.a.) geregelt.
- Grundlage der Erwerbungskooperation von Periodika ist das
"Marburger Periodikaverzeichnis" (MPV), das die
Universitätsbibliothek als universitären Gesamtkatalog
der Periodika gemäß § 38 (2) HUG führt. Es
wird nach Bedarf vervielfältigt und den Einrichtungen der
Philipps-Universität zugänglich gemacht. Die dezentralen
Bibliotheken werden dringend gebeten, zur Aktualisierung dieses
zentralen Informationsinstruments dadurch beizutragen, daß
sie Veränderungen in ihren Periodikabeständen
unverzüglich an die Redaktion des MPV melden.
- Im Bibliothekssystem der Philipps-Universität kommt der
Universitätsbibliothek eine Koordinierungsfunktion zu. Sie
nimmt diese Funktion im Bereich der Erwerbungskooperation von
Periodika durch die Fachreferenten auf der Basis des MPV wahr,
indem sie Erwerbungsabsprachen anregt, vermittelt und
fördert, sowie die dazu erforderlichen Informationen
bereithält.
- Die gegenwärtigen überdurchschnittlichen
Preissteigerungsraten der wissenschaftlichen Zeitschriften, mit
denen aller Voraussicht nach auch künftig zu rechnen ist,
erfordern neben einer verbesserten Ausstattung der Bibliotheken
mit Haushaltsmitteln eine Intensivierung der
Erwerbungskooperation. Mit dem Ziel, unter diesen Umständen
ein möglichst großes Angebot an Periodikatiteln im
Bereich der Philipps-Universität zu erhalten, sollte eine
umfassende Abstimmung über den Gesamtbestand an Periodika in
der Universität vorgenommen werden, auf deren Grundlage
anschließend in jedem Änderungsfall (Neuabonnement,
Abbestellung) Einzelabsprachen erfolgen können.
- Abstimmung über den Gesamtbestand an Periodika
- Die Fachbereiche und die Fachreferenten der
Universitätsbibliothek erhalten Fachausdrucke
(Papierausdrucke) des MPV, die den Periodikabestand des jeweiligen
Fachbereichs und die fachlich einschlägigen
Periodikabestände aller anderen bibliothekarischen
Einrichtungen der Universität enthalten. Die Ausdrucke zeigen
den Ist-Zustand und lassen Mehrfachabonnements erkennen.
- Mit Hilfe dieses Materials werden zwischen den jeweils
betroffenen Fachbereichen sowie zwischen Fachbereichen und der
Universitätsbibliothek verbindliche Absprachen über
Fortführung, Ab- und Neubestellung von Periodika
getroffen.
- Das Ergebnis dieser Absprachen wird in Listenformfestgehalten und von den an den Abstimmungsgesprächen
beteiligten Einrichtungen gegengezeichnet. Diese Gegenzeichnung
beinhaltet die Anerkennung der gegenseitigen Abmachungen sowie die
Verpflichtung zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.
- Kopien der Absprachelisten erhalten die beteiligten
Fachbereiche und die Universitätsbibliothek. Der
Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen wird
durch Vorlage der Listen über den Fortgang der
Erwerbungskooperation unterrichtet.
- Einzelabsprachen über Periodika
- Wenn Änderungen der getroffenen Vereinbarungen
erforderlich werden (Neuabonnements, Abbestellungen), wird die
Universitätsbibliothek als Koordinierungsinstanz
verständigt. Sie vermittelt neue Abstimmungsgespräche
und leitet allen fachlich interessierten Einrichtungen die
erforderlichen Unterlagen zu.
- Sowohl bei Neuabonnements als auch bei Abbestellungen von
Periodika werden die Ergebnisse der Absprachen protokolliert.
Durch Gegenzeichnung der an den Abstimmungsgesprächen
beteiligten Einrichtungen wird die Verbindlichkeit der
Vereinbarungen anerkannt.
- Den Fachbereichen wird empfohlen, zukünftige
Veränderungen im Periodikabestand, die z.B. durch einen
Wandel der Forschungs- und Lehrschwerpunkte oder durch eine
veränderte Haushaltssituation erforderlich werden,
jährlich mindestens einmal auf einer gesonderten Sitzung des
dafür zuständigen Gremiums im Zusammenhang zu
besprechen. Im Bedarfsfall kann die Abstimmung auch im
Umlaufverfahren erfolgen.
- Alle Abstimmungsunterlagen (Absprachelisten,
Abstimmungsformulare) werden im Original in der
Universitätsbibliothek deponiert. Der Direktor der
Universitätsbibliothek stellt in seiner Funktion als
Bibliothekar der Universität sicher, daß die Absprachen
eingehalten werden.
- Die angeführten Maßnahmen zur Verbesserung der
Periodikaabstimmung im Bibliothekssystem der Universität
müssen längerfristig durch weitere strukturelle Schritte
wie z.B. die Zusammenlegung zu größeren
bibliothekarischen Einheiten unterstützt werden.