Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 05.11.1981:

Koordinierung der Periodikaerwerbung

  1. Das Hessische Universitätsgesetz verankert in § 38 (1) das Recht der bibliothekarischen Einrichtungen der Universität, "die anzuschaffenden Bücher und Zeitschriften selbständig auszuwählen". Gleichzeitig verpflichtet es sie, "ihre Erwerbungen [...] untereinander und mit den Erwerbungen der Universitätsbibliothek abzustimmen".

  2. Für die Erwerbungskooperation im Bibliothekssystem der Philipps-Universität hat der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen Richtlinien und Empfehlungen verabschiedet: "Grundsätze für die Beschaffungspolitik ...", "Empfehlungen für die praktische Durchführung der Erwerbungsabstimmung ..." [...], u.a. In diesen Papieren ist auch die Abstimmung von Periodika (Zeitschriften u.a.) geregelt.

  3. Grundlage der Erwerbungskooperation von Periodika ist das "Marburger Periodikaverzeichnis" (MPV), das die Universitätsbibliothek als universitären Gesamtkatalog der Periodika gemäß § 38 (2) HUG führt. Es wird nach Bedarf vervielfältigt und den Einrichtungen der Philipps-Universität zugänglich gemacht. Die dezentralen Bibliotheken werden dringend gebeten, zur Aktualisierung dieses zentralen Informationsinstruments dadurch beizutragen, daß sie Veränderungen in ihren Periodikabeständen unverzüglich an die Redaktion des MPV melden.

  4. Im Bibliothekssystem der Philipps-Universität kommt der Universitätsbibliothek eine Koordinierungsfunktion zu. Sie nimmt diese Funktion im Bereich der Erwerbungskooperation von Periodika durch die Fachreferenten auf der Basis des MPV wahr, indem sie Erwerbungsabsprachen anregt, vermittelt und fördert, sowie die dazu erforderlichen Informationen bereithält.

  5. Die gegenwärtigen überdurchschnittlichen Preissteigerungsraten der wissenschaftlichen Zeitschriften, mit denen aller Voraussicht nach auch künftig zu rechnen ist, erfordern neben einer verbesserten Ausstattung der Bibliotheken mit Haushaltsmitteln eine Intensivierung der Erwerbungskooperation. Mit dem Ziel, unter diesen Umständen ein möglichst großes Angebot an Periodikatiteln im Bereich der Philipps-Universität zu erhalten, sollte eine umfassende Abstimmung über den Gesamtbestand an Periodika in der Universität vorgenommen werden, auf deren Grundlage anschließend in jedem Änderungsfall (Neuabonnement, Abbestellung) Einzelabsprachen erfolgen können.

  6. Abstimmung über den Gesamtbestand an Periodika

    1. Die Fachbereiche und die Fachreferenten der Universitätsbibliothek erhalten Fachausdrucke (Papierausdrucke) des MPV, die den Periodikabestand des jeweiligen Fachbereichs und die fachlich einschlägigen Periodikabestände aller anderen bibliothekarischen Einrichtungen der Universität enthalten. Die Ausdrucke zeigen den Ist-Zustand und lassen Mehrfachabonnements erkennen.
    2. Mit Hilfe dieses Materials werden zwischen den jeweils betroffenen Fachbereichen sowie zwischen Fachbereichen und der Universitätsbibliothek verbindliche Absprachen über Fortführung, Ab- und Neubestellung von Periodika getroffen.
    3. Das Ergebnis dieser Absprachen wird in Listenformfestgehalten und von den an den Abstimmungsgesprächen beteiligten Einrichtungen gegengezeichnet. Diese Gegenzeichnung beinhaltet die Anerkennung der gegenseitigen Abmachungen sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.
    4. Kopien der Absprachelisten erhalten die beteiligten Fachbereiche und die Universitätsbibliothek. Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen wird durch Vorlage der Listen über den Fortgang der Erwerbungskooperation unterrichtet.

  7. Einzelabsprachen über Periodika

    1. Wenn Änderungen der getroffenen Vereinbarungen erforderlich werden (Neuabonnements, Abbestellungen), wird die Universitätsbibliothek als Koordinierungsinstanz verständigt. Sie vermittelt neue Abstimmungsgespräche und leitet allen fachlich interessierten Einrichtungen die erforderlichen Unterlagen zu.
    2. Sowohl bei Neuabonnements als auch bei Abbestellungen von Periodika werden die Ergebnisse der Absprachen protokolliert. Durch Gegenzeichnung der an den Abstimmungsgesprächen beteiligten Einrichtungen wird die Verbindlichkeit der Vereinbarungen anerkannt.
    3. Den Fachbereichen wird empfohlen, zukünftige Veränderungen im Periodikabestand, die z.B. durch einen Wandel der Forschungs- und Lehrschwerpunkte oder durch eine veränderte Haushaltssituation erforderlich werden, jährlich mindestens einmal auf einer gesonderten Sitzung des dafür zuständigen Gremiums im Zusammenhang zu besprechen. Im Bedarfsfall kann die Abstimmung auch im Umlaufverfahren erfolgen.

  8. Alle Abstimmungsunterlagen (Absprachelisten, Abstimmungsformulare) werden im Original in der Universitätsbibliothek deponiert. Der Direktor der Universitätsbibliothek stellt in seiner Funktion als Bibliothekar der Universität sicher, daß die Absprachen eingehalten werden.

  9. Die angeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Periodikaabstimmung im Bibliothekssystem der Universität müssen längerfristig durch weitere strukturelle Schritte wie z.B. die Zusammenlegung zu größeren bibliothekarischen Einheiten unterstützt werden.