Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 13.11.1975:

Empfehlungen für die praktische Durchführung der Erwerbungsabstimmung im Bibliothekssystem der Philipps-Universität

  1. Anschaffungsvorschläge

    Alle Mitglieder und Angehörige der Philipps-Universität, aber auch sonstige Bibliotheksbenutzer haben das Recht, Anschaffungsvorschläge zu machen. Die in den Aufgaben der Lehre und Forschung Stehenden sind dazu besonders aufgefordert. Die Fachreferenten der Universitätsbibliothek sind verpflichtet, das einschlägige Titelmaterial für eine umfassende Kaufabstimmung bereitzustellen.

  2. Vorbereitung des Kaufgesprächs

    Es ist zu empfehlen, daß je Fachgebiet bzw. Untereinheit des Fachbereichs ein bestimmter Mitarbeiter (möglichst der Bibliotheksbeauftragte oder der Bibliothekar) die Anschaffungsvorschläge sammelt, gegebenenfalls eine Vorklärung durchführt und das Kaufgespräch, das in angemessenen Abständen stattfinden sollte, vorbereitet.

  3. Kaufentscheidung

    1. Die Kaufentscheidung fällt in der Regel im Kaufgespräch zwischen dem Bibliotheksbeauftragten des Fachbereichs und dem Fachreferenten der Universitätsbibliothek. Unter Beachtung der "Grundsätze für die Beschaffungspolitik der Bibliotheken im Bereich der Philipps-Universität" wird über die Anschaffungswürdigkeit und den zweckmäßigsten Aufstellungsort (FB oder UB, FB und UB, Mehrfachexemplare für die Lehrbuchsammlung usw.) des zur Abstimmung vorliegenden Titelmaterials entschieden. Gegebenenfalls entsenden die Fachgebiete bzw. Untereinheiten je einen Vertreter zu dem Kaufgespräch.
    2. Die Fachbereiche können, wenn es sich als notwendig erweist, den Buchetat nach Fachgebieten bzw. Untereinheiten aufgliedern, so daß im Kaufgespräch die Literatur der einzelnen Fachgebiete entsprechend den jeweils zur Verfügung stehenden Teilbeträgen Berücksichtigung findet. Bei diesem Verfahren muß ein bestimmter Betrag für die fächerübergreifende Literatur bereitgestellt werden.
    3. Nur in stärker gegliederten Fachbereichen, in denen sich zwischen den verschiedenen Fachgebieten beim Buchkauf nur geringe Überschneidungen ergeben, können den Untereinheiten angemessene Anteile des Buchetats zur selbständigen Kaufentscheidung zufallen. Auch in diesem Fall sollten Mittel für die fächerübergreifende Literatur zur Verfügung stehen.

  4. Kaufabstimmung

    Alle an den Kaufgesprächen Beteiligten tragen dafür Sorge, daß die Buch- und Zeitschriftenerwerbung innerhalb der Fachbereiche, mit fachlich benachbarten Fachbereichen und mit der Universitätsbibliothek sorgfältig abgestimmt wird, um die vorhandenen Mittel optimal zu nutzen.

  5. Bibliotheksetat

    Die Fachbereiche sollen sicherstellen, daß der für den Buch und Zeitschriftenkauf sowie für den Einband zur Verfügung stehende Anteil der Etatmittel für den Verlauf des gesamten Etatjahres möglichst frühzeitig feststeht und daß dieser Etat an den Steigerungen des Gesamtetats derFachbereiche angemessen partizipiert. Nur so ist ein systematischer Bestandsaufbau der Bibliotheken gewährleistet.

  6. Bestellung

    Alle Bestell- und Akzessionierungsvorgänge (Bestellkartei, Zugangsbuch u.a.) sollen in den Fachbereichen zentral durchgeführt werden. In stärker gegliederten Fachbereichen (s. 3.c.) sind abweichende Lösungen denkbar.