Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Organisationsfragen [...] (StA II) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 07.06.1984:

Marburger Bibliographie: Übersicht über die zu verzeichnenden Literaturformen

  1. Voll zu berücksichtigen, auch wenn nicht ausdrücklich vom Autor etc. [Anm. 1] benannt [Anm. 2]:


  2. Wird berücksichtigt, falls vom Autor [Anm. 1] bibliographische Angaben und möglichst ein Sonderdruck oder eine Kopie übermittelt werden [Anm. 2]:


  3. Wird getrennt aufgeführt:


  4. Wird nicht berücksichtigt, auch wenn vom Autor etc. [Anm. 1] genannt/übermittelt:






[Anm. 1]:
Einschl. Hrsg.-, Mithrsg.-, Mitarb.-, Übers.-, Red.-Funktionen.

[Anm. 2]:
Wird der Universitätsbibliothek kein Belegexemplar oder Sonderdruck/Kopie zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Aufnahme in die Marburger Bibliographie, sofern die Arbeit in einer bibliothekarischen Einrichtung der Philipps-Universität zugänglich ist.

[Anm. 3]:
Wird aufgenommen, sofern ein wesentlicher Beitrag zur Dokumentierung des wissenschaftlichen Werks damit geleistet wird.