Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Organisationsfragen [...] (StA II) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 07.06.1984:
Marburger Bibliographie: Übersicht über die zu
verzeichnenden Literaturformen
- Voll zu berücksichtigen, auch wenn nicht
ausdrücklich vom Autor etc. [Anm. 1] benannt [Anm.
2]:
- Monographien
- Dissertationen
- Habilschriften
- Posthum erschienene Werke
- Beiträge in wiss. Zeitschriften
- Beiträge/Aufsätze in Sammelwerken
(Festschriften), Kongreßberichten,
Handbüchern, Lexika
- Bibliographien.
- Wird berücksichtigt, falls vom Autor [Anm. 1]
bibliographische Angaben und möglichst ein Sonderdruck
oder eine Kopie übermittelt werden [Anm. 2]:
- Vorworte/Nachworte/Einführungen [Anm. 3]
- Umfangreiche Beiträge in Zeitungen und
nichtwissenschaftlichen Zeitschriften [Anm. 3]
- Rezensionen [Anm. 3]
- Übersetzungen von Publikationen in fremde
Sprache(n) [Anm. 3]
- Magister- und Diplomarbeiten, sofern der Verfasser und
der Betreuer einer Aufnahme in die MB zustimmen.
- Wird getrennt aufgeführt:
- periodische Veröffentlichungen aus der Philipps-
Universität u.a.
- Wird nicht berücksichtigt, auch wenn vom Autor etc.
[Anm. 1] genannt/übermittelt:
- kommentierte Vorlesungsverzeichnisse
- Informationsmaterial der Fachschaften
- Leserbriefe
- Unveröffentlichte Vorträge
- Staatsexamensarbeiten.
[Anm. 1]:
Einschl. Hrsg.-, Mithrsg.-, Mitarb.-, Übers.-,
Red.-Funktionen.
[Anm. 2]:
Wird der Universitätsbibliothek kein
Belegexemplar oder Sonderdruck/Kopie zur Verfügung
gestellt, erfolgt eine Aufnahme in die Marburger
Bibliographie, sofern die Arbeit in einer bibliothekarischen
Einrichtung der Philipps-Universität zugänglich
ist.
[Anm. 3]:
Wird aufgenommen, sofern ein wesentlicher Beitrag
zur Dokumentierung des wissenschaftlichen Werks damit
geleistet wird.