Legitimation und Schuld. Eine narrativtheoretische Betrachtung des Urteils gegen Jean-Pierre Bemba Gombo

Die Arbeit befasst sich mit dem Urteil der Hauptverfahrenskammer III des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Jean-Pierre Bemba Gombo und fragt, wie jene Kammer in ihrem Urteil die Schuld Bembas konstruiert hat. Zur Beantwortung der Frage wird basierend auf Veröffentlichungen der Narrativforschu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Wilkens, Jan Gerd
Beteiligte: Schroer, Markus (Prof. Dr.) (BetreuerIn (Doktorarbeit))
Format: Dissertation
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Philipps-Universität Marburg 2023
Schlagworte:
Online Zugang:PDF-Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Arbeit befasst sich mit dem Urteil der Hauptverfahrenskammer III des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Jean-Pierre Bemba Gombo und fragt, wie jene Kammer in ihrem Urteil die Schuld Bembas konstruiert hat. Zur Beantwortung der Frage wird basierend auf Veröffentlichungen der Narrativforschung ein Narrativtheorie namens Narrativ-Netz-Theorie (NNT) sowie ein entsprechendes methodisches Vorgehen entwickelt. Insgesamt lassen sich zehn Dimensionen der Schuldkonstruktion feststellen: Erstens das Erzählen einer Geschichte durch die Kammer über das eigene Vorgehen innerhalb des Urteils verbunden mit einem eindeutig nachvollziehbaren Aufbau des Narrativs. Zweitens die Charakterisierung des idealen Zeugen und damit zugleich die Charakterisierung individueller Zeugen als (un)glaubwürdig. Drittens die Charakterisierung Bembas als nahezu allmächtiger Anführer des Mouvement de Libération du Congo (MLC). Viertens die Charakterisierung der Soldaten des MLC als aktive und die Charakterisierung der Opfer als passive Akteure im Konflikt. Fünftens die stets wiederkehrende Selbstlegitimation der Kammer sowie ihres Vorgehens und damit die Legitimation des Gerichtes. Sechstens die Entwicklung eines narrativen Netzes, also der äußeren Logik des Urteils. Siebtens die Multiperspektivität bei der Konstruktion der Schuld Bembas. Achtens die Selbstcharakterisierung der Kammer als gerecht, fair, abwägend und unparteiisch, in ihren Entscheidungen juristisch eingebettet und zugleich unabhängig. Neuntens die Einordnung der eigenen Arbeit und sich selbst auf der guten Seite stehend in den Metanarrativen über den Kampf ‚Gut gegen Böse‘ oder auch ‚Recht gegen Unrecht‘ damit einhergehend eine Legitimation der eigenen Arbeit durch die Kammer. Zehntens das sich wiederholende Ansprechen verschiedener Publika im Urteil.
DOI:10.17192/z2023.0671