Der zentrale Gerichtsstand des § 11a StPO im System der Verfolgung von Straftaten die Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz begehen
Angesichts der Tatsache, dass deutsche Soldaten in besonderer Auslandsverwendung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich strafbar zu machen und da die dezentral organisierte Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in der Praxis zu Unwägbarkeiten, insbesondere zeitlicher Art, gefü...
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1. Verfasser: | |
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Beteiligte: | |
Format: | Dissertation |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Philipps-Universität Marburg
2017
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Schlagworte: | |
Online Zugang: | PDF-Volltext |
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