Die verloren geglaubte Gerichtsordnung Landgraf Wilhelms II. für Niederhessen von 1494

Der Aufsatz behandelt eine vom Verfasser aufgefundene, bisher unbekannte Gerichts- bzw. Landesordnung Landgraf Wilhelms II. von Hessen. Der Text wird vorgestellt, eingeordnet und schließlich ediert. Landgraf Wilhelm II. erließ 1494 für Niederhessen eine Landesordnung, die einerseits die Stärkung de...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Dietrich, Simon
Hōputu: Tuhinga
Reo:Tiamana
I whakaputaina: Philipps-Universität Marburg 2019
Ngā marau:
Urunga tuihono:Kuputuhi katoa PDF
Tags: Tāpirihia he Tūtohu
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Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Der Aufsatz behandelt eine vom Verfasser aufgefundene, bisher unbekannte Gerichts- bzw. Landesordnung Landgraf Wilhelms II. von Hessen. Der Text wird vorgestellt, eingeordnet und schließlich ediert. Landgraf Wilhelm II. erließ 1494 für Niederhessen eine Landesordnung, die einerseits die Stärkung der landgräflichen gegenüber den geistlichen Gerichten und andererseits die Disziplinierung der Untertanen zum Ziel hatte. Hinsichtlich der prozessualen Elemente stützte er sich dabei größtenteils auf die 1455 publizierte Gerichtsordnung seines Großvaters, während die polizeigesetzlichen Bestandteile wohl weitestgehend eigenständige Schöpfungen waren. Die Bedeutung der Gerichtsordnung von 1494 für die Geschichte der hessischen Territorialgesetzgebung ergibt sich daraus, dass sie erstmals eindeutig einen allgemeinen Geltungsanspruch formulierte und damit in gewisser Hinsicht eine legislatorische Zäsur markiert.
Whakaahuatanga ōkiko:22 Seiten
DOI:10.17192/es2020.0021