Wenn im Land Hatti „großes Sterben“ herrscht: Gebete und Rituale des 13. Jh. v.u.Z. zur Krisenbewältigung in Anatolien

Im 14. und 13. Jahrhundert v.u.Z. prägte die hethitische Kultur ausgehend von Zentralanatolien weite Teil der heutigen Türkei und Nordsyriens. Zahlreiche Funde von Keilschrifttexten geben Einblick in sehr viele Bereiche des Lebens, darunter auch in Probleme, die durch Krankheiten, persönliche Krisen...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Published in:Marburg Journal of Religion
Main Author: Hutter, Manfred
Format: Journal Article
Language:English
Published: Philipps-Universität Marburg 2021
Subjects:
Online Access:Online Access
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:Im 14. und 13. Jahrhundert v.u.Z. prägte die hethitische Kultur ausgehend von Zentralanatolien weite Teil der heutigen Türkei und Nordsyriens. Zahlreiche Funde von Keilschrifttexten geben Einblick in sehr viele Bereiche des Lebens, darunter auch in Probleme, die durch Krankheiten, persönliche Krisen oder durch eine langanhaltende Epidemie entstanden sind. In welcher Weise man versuchte, diese das Leben der Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzer bedrohenden Zustände zu beseitigen, zeigt der vorliegende Text. Dabei kommt auch die Rolle bzw. Verantwortung des Königs als Garant für das Wohlergehen des Staates zur Sprache, weshalb Rituale und Gebete seine körperliche Unversehrtheit genauso gewährleisten sollten wie vergleichbare Praktiken, die einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft dienten. In den angewandten Behandlungsmethoden überlappen sich dabei medizinische, psychotherapeutische und religiöse Elemente, da diese seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts u.Z. bestehende strenge Differenzierung in der hethitischen Kultur nicht vorhanden war. Denn für die Hethiter*innen galten Medizin und Religion als Techniken, mit denen Menschen Einschränkungen einer negativen körperlichen Erfahrung durch (Heil-)Praktiken beseitigen oder zumindest reduzieren wollten, ohne diese Praktiken vollkommen voneinander zu trennen.
DOI:10.17192/mjr.2021.23.8430