Das Corpus juris canonici in seinen wichtigsten und anwendbarsten Theilen / 1

Elektronische Reproduktion von: Das Corpus juris canonici in seinen wichtigsten und anwendbarsten Theilen / in's Deutsche übersetzt und systematisch zusammengestellt von Bruno Schilling und Carl Ferdinand Sintenis. - Band 1. - Leipzig : Focke, 1834. - 838 Seiten. - Standort: Universität Marbu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autoren: Schilling, Bruno, Sintenis, Carl Friedrich Ferdinand
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Philipps-Universität Marburg 2021
Schlagworte:
Online-Zugang:DFG-Viewer
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Inhaltsangabe:
Vorrede
1. Abschnitt: Von der Ehe und den dahin gehörigen Rechtstheilen.
- Caussa XXVII. (Ob eine Ehe zwischen Solchen, die ein Gelübde abgelegt haben, bestehen könne)
- Caussa XXVIII. (Ob zwischen Ungläubigen eine Ehe bestehe)
- Caussa XXIX. (Ob eine Frau, welche erst in dem Glauben stand, dass ihr Ehemann ein freier Mensch sei, nachher aber erfuhr, dass derselbe ein Sclave sei, sich sofort von ihm scheiden könne)
- Caussa XXX. (Ob derjenige seiner Frau die eheliche Pflicht leisten dürfe, der den eigenen Sohn aus der heiligen Taufe gehoben)
- Caussa XXXI. (Ob die zur Frau genommen werden könne, die zuvor ehebrecherisch befleckt worden ist)
- Caussa XXXII. (Ob eine Ehebrecherin erlaubter Weise zur Frau genommen werden dürfe)
- Caussa XXXIII. (Ob eine Frau vom Manne wegen der Unmöglichkeit, den Beischlaf zu vollziehen, getrennt werden dürfe)
- Caussa XXXIV. (Ob die des Ehebruchs schuldig sei, die bei Lebzeiten ihres Ehemannes einen Andern geheirathet hat, …)
- Caussa XXXV. (Ob man eine Blutsverwandte zur Frau nehmen dürfe)
- Caussa XXXVI. (Ob Derjenige, der eine Jungfrau geschwängert, eine Entführung begangen habe)
- Decretalium Gregorii IX. (Lib. I. - Lib. IV.)
- Sexti Decretalium (Lib. I. - Lib. IV.)
2. Abschnitt: Von den Kirchengütern.
- 1. Kap.: [Heilige Sachen] Von denjenigen Kirchengütern, welche dem Gottesdienste unmittelbar gewidment sind
- 2. Kap.: [Eigentliche Kirchengüter] Von denjenigen Kirchengütern, welche dem Gottesdienste blos mittelbar gewidmet sind
3. Abschnitt: Von Kirchenzehnten.
4. Abschnitt: Von geistlichen Aemtern und Pfründen.
- 1. Kap.: Von der Entstehung, Errichtung und Veränderung derselben.
- 2. Kap.: Von der Verleihung der geistlichen Aemter und Pfründen.
- - I. Abt.: Von der ordentlichen Verleihung. (Decreti Pars. I.)
- - I. Abt.: Von der ordentlichen Verleihung. (Decreti Pars. II.)
- Decretalium Gregorii IX.
- - Lib. I.
- - Lib. II.
- - Lib. III.
- - Lib. V.
- Sexti Decretalium (Lib. I. - Lib. III)
- Clementinarum
- Extravagantium Joannis XXII.
- Extravagantium Communium
Inhalt des ersten Bandes.