Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 28.01.1993:

Ausbau des CD-ROM-Angebots der UB und Eingliederung in das universitäre Netz

Der Ständige Ausschuß IV hat sich auf seiner Sitzung vom 28.1.1993 mit den Bestrebungen der Universitätsbibliothek (UB) beschäftigt, das vorhandene Angebot an CD-ROM-Datenbanken für die Universität auszubauen und in das universitäre DV-Netz einzugliedern.

Informationsvermittlung durch Auskünfte, Kataloge, Bibliographien und Dokumentationsdienste gehört zu den zentralen Aufgaben der UB (s.a. "Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen" vom 30.8.1980 [Anm. 1]). Im Blick auf die Bedeutung der DV-gestützten Datenbanken hat die UB in Absprache und mit Unterstützung der zuständigen Einrichtungen und Gremien frühzeitig eine zentrale Informationsvermittlungsstelle für die Universität eingerichtet. Mit seinem Beschluß vom 3.2.1983 hat der StA IV seinerzeit entsprechende Pläne der UB gebilligt und unterstützt. Die zentrale Informationsvermittlungsstelle bei der UB bietet inzwischen (kostenpflichtige) Zugriffe auf die wohl wichtigsten Literatur-und Faktendatenbanken auf dem Markt an (insgesamt ca. 520 Datenbanken).

CD-ROM-Datenbanken und die Möglichkeit ihrer Einbindung in lokale DV-Netze eröffnen der Informationsvermittlung eine neue Dimension. Im Interesse von Forschung und Lehre muß dieses Medium künftig, ähnlich wie bereits an vielen anderen Hochschulen der Bundesrepublik, auch an der Philipps-Universität in breitem Umfang genutzt werden. Der StA IV hält es für dringend geboten, die Informationsvermittlungsstelle der UB zügig so auszubauen, daß diese der Universität ein umfassendes Spektrum an CD-ROM-Datenbanken anbieten und über das universitäre Netz zugänglich machen kann. Er unterstützt daher nachdrücklich den in diese Richtung zielenden HBFG-Antrag der Universitätsbibliothek und bittet den Präsidenten, bei den zuständigen Stellen durch geeignete Schritte auf einen positiven Entscheid hinzuwirken.




[Anm. 1:]
Ersetzt durch: Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen in der Fassung vom 25.11.1996.