Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 28.01.1993:
Ausbau des CD-ROM-Angebots der UB und Eingliederung in das
universitäre Netz
Der Ständige Ausschuß IV hat sich auf seiner Sitzung
vom 28.1.1993 mit den Bestrebungen der Universitätsbibliothek
(UB) beschäftigt, das vorhandene Angebot an CD-ROM-Datenbanken für die Universität auszubauen und in das
universitäre DV-Netz einzugliedern.
Informationsvermittlung durch Auskünfte, Kataloge,
Bibliographien und Dokumentationsdienste gehört zu den
zentralen Aufgaben der UB (s.a. "Benutzungsordnung für die
wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen" vom 30.8.1980 [Anm. 1]).
Im Blick auf die Bedeutung der DV-gestützten Datenbanken hat
die UB in Absprache und mit Unterstützung der
zuständigen Einrichtungen und Gremien frühzeitig eine
zentrale Informationsvermittlungsstelle für die
Universität eingerichtet. Mit seinem Beschluß vom
3.2.1983 hat der StA IV seinerzeit entsprechende Pläne der UB
gebilligt und unterstützt. Die zentrale
Informationsvermittlungsstelle bei der UB bietet inzwischen
(kostenpflichtige) Zugriffe auf die wohl wichtigsten Literatur-und Faktendatenbanken auf dem Markt an (insgesamt ca. 520
Datenbanken).
CD-ROM-Datenbanken und die Möglichkeit ihrer Einbindung in
lokale DV-Netze eröffnen der Informationsvermittlung eine
neue Dimension. Im Interesse von Forschung und Lehre muß
dieses Medium künftig, ähnlich wie bereits an vielen
anderen Hochschulen der Bundesrepublik, auch an der Philipps-Universität in breitem Umfang genutzt werden. Der StA IV
hält es für dringend geboten, die
Informationsvermittlungsstelle der UB zügig so auszubauen,
daß diese der Universität ein umfassendes Spektrum an
CD-ROM-Datenbanken anbieten und über das universitäre
Netz zugänglich machen kann. Er unterstützt daher
nachdrücklich den in diese Richtung zielenden HBFG-Antrag der
Universitätsbibliothek und bittet den Präsidenten, bei
den zuständigen Stellen durch geeignete Schritte auf einen
positiven Entscheid hinzuwirken.
[Anm. 1:]
Ersetzt durch: Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen in der Fassung vom 25.11.1996.