Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 03.02.1983:

Informationsvermittlung der Philipps-Universität Marburg

Im Interesse der Wissenschaft und der Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Hochschulen muß sich die Philipps-Universität in Zukunft der computergestützten Informationssysteme bedienen, die Literatur- und Faktendaten anbieten.

Beim Anschluß an solche Systeme empfiehlt sich aus wirtschaftlichen und personellen Gründen ein einheitliches Konzept für die gesamte Universität und die Zusammenfassung der Geräte an zentraler Stelle. Dafür ist die UB als Informationszentrum der Universität der geeignete Ort; die Informationsvermittlung durch Dokumentationsdienste gehört nach der "Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen" vom 30.9.1980 [Anm. 1] zu ihren Aufgaben.

Der StA IV bittet den Präsidenten, sich nachdrücklich für die Einrichtung einer zentralen Informationsvermittlungsstelle in der UB einzusetzen, insbesondere die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel für Gerätebeschaffung und Betrieb bereitzustellen und beim Kultusminister auf eine pauschale Abgeltung der Kosten für die Benutzung der Fachinformationssysteme hinzuwirken.





[Anm. 1:]
Ersetzt durch: Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen" in der Fassung vom 25.11.1996.