Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 03.02.1983:
Informationsvermittlung der Philipps-Universität Marburg
Im Interesse der Wissenschaft und der Konkurrenzfähigkeit
gegenüber anderen Hochschulen muß sich die Philipps-Universität in Zukunft der computergestützten
Informationssysteme bedienen, die Literatur- und Faktendaten
anbieten.
Beim Anschluß an solche Systeme empfiehlt sich aus
wirtschaftlichen und personellen Gründen ein einheitliches
Konzept für die gesamte Universität und die
Zusammenfassung der Geräte an zentraler Stelle. Dafür
ist die UB als Informationszentrum der Universität der
geeignete Ort; die Informationsvermittlung durch
Dokumentationsdienste gehört nach der "Benutzungsordnung
für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen"
vom 30.9.1980 [Anm. 1] zu ihren Aufgaben.
Der StA IV bittet den Präsidenten, sich nachdrücklich
für die Einrichtung einer zentralen
Informationsvermittlungsstelle in der UB einzusetzen, insbesondere
die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel für
Gerätebeschaffung und Betrieb bereitzustellen und beim
Kultusminister auf eine pauschale Abgeltung der Kosten für
die Benutzung der Fachinformationssysteme hinzuwirken.
[Anm. 1:]
Ersetzt durch: Benutzungsordnung für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen" in der Fassung vom 25.11.1996.