Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 10.05.1979:

Die Bibliotheksbeauftragten in den Fachbereichen der Philipps-Universität

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen beschließt nachstehende Empfehlung:
  1. Sofern Fachbereichsbibliotheken nicht, wie wünschenswert, hauptberuflich durch Bibliothekare des höheren Dienstes geleistet werden [Anm. 1], bestimmt der Fachbereich einen Bibliotheksbeauftragten für die wissenschaftliche Betreuung der Bibliothek [Anm. 2].

  2. Existieren statt einer Fachbereichsbibliothek Fachbereichsteilbibliotheken für die einzelnen Fachrichtungen, so empfiehlt sich die Einsetzung je eines Bibliotheksbeauftragten für jede der Fachrichtungen.

  3. Der Bibliotheksbeauftragte soll nach Möglichkeit ein Studium der betreffenden Fachrichtung abgeschlossen haben.

  4. Die Tätigkeit des Bibliotheksbeauftragten sollte möglichst von einem auf Dauer beschäftigten Mitglied des Fachbereichs wahrgenommen werden. In welchem zeitlichen Umfang der Bibliotheksbeauftragte diese Aufgabe wahrnimmt, richtet sich nach Größe und Umfang der Erwerbungen der betreffenden Bibliothek. Es empfiehlt sich, daß der Bibliotheksbeauftragte zu bestimmten Zeiten in der Bibliothek anwesend ist.

  5. Zu den Aufgaben des Bibliotheksbeauftragten gehören in der Regel:

    1. Literaturkontrolle anhand von Katalogen, Prospekten, Fachzeitschriften und Ansichtsvorlagen.
    2. Sammeln und Koordinieren der Anschaffungsvorschläge unter angemessener Berücksichtigung aller im Fachbereich vertretenen Fachrichtungen.
    3. Erwerbungsabstimmung mit benachbarten Fachgebieten/Fachbereichen und mit der UB sowie Kaufentscheidung im Kaufgespräch mit dem Fachreferenten der UB bzw. in der Sitzung der Bibliothekskommission.

    4. Pflege der Standort- und Sachkatalogsystematik in Zusammenarbeit mit dem Fachreferenten der UB sowie Vergabe der systematischen Standortsignaturen, Sachkatalognotationen und/oder der Schlagwörter.
    5. Fachwissenschaftliche Auskunft.
    6. Einführung in die Bibliotheksbenutzung in Zusammenarbeit mit dem Bibliothekar.
    7. Mitwirken bei der Realisierung der vom Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität verabschiedeten Richtlinien und Rahmenordnungen.





[Anm. 1]:
S. Erlaß HKM vom 18.6.1976 VA 4 - 451 41 - 319.

[Anm. 2]:
S. Allgemeine Richtlinien des StA IV für die Fachbereichsbibliotheken, c, 3 / Empfehlungen für die praktische Durchführung der Erwerbungsabstimmung im Bibliothekssystem der Philipps-Universität.