Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 10.05.1979:
Die Bibliotheksbeauftragten in den Fachbereichen der Philipps-Universität
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen
beschließt nachstehende Empfehlung:
- Sofern Fachbereichsbibliotheken nicht, wie wünschenswert,
hauptberuflich durch Bibliothekare des höheren Dienstes
geleistet werden [Anm. 1], bestimmt der Fachbereich einen
Bibliotheksbeauftragten für die wissenschaftliche Betreuung
der Bibliothek [Anm. 2].
- Existieren statt einer Fachbereichsbibliothek
Fachbereichsteilbibliotheken für die einzelnen
Fachrichtungen, so empfiehlt sich die Einsetzung je eines
Bibliotheksbeauftragten für jede der Fachrichtungen.
- Der Bibliotheksbeauftragte soll nach Möglichkeit ein
Studium der betreffenden Fachrichtung abgeschlossen haben.
- Die Tätigkeit des Bibliotheksbeauftragten sollte
möglichst von einem auf Dauer beschäftigten Mitglied des
Fachbereichs wahrgenommen werden. In welchem zeitlichen Umfang der
Bibliotheksbeauftragte diese Aufgabe wahrnimmt, richtet sich nach
Größe und Umfang der Erwerbungen der betreffenden
Bibliothek. Es empfiehlt sich, daß der
Bibliotheksbeauftragte zu bestimmten Zeiten in der Bibliothek
anwesend ist.
- Zu den Aufgaben des Bibliotheksbeauftragten gehören in
der Regel:
- Literaturkontrolle anhand von Katalogen, Prospekten,
Fachzeitschriften und Ansichtsvorlagen.
- Sammeln und Koordinieren der Anschaffungsvorschläge unter
angemessener Berücksichtigung aller im Fachbereich
vertretenen Fachrichtungen.
- Erwerbungsabstimmung mit benachbarten
Fachgebieten/Fachbereichen und mit der UB sowie Kaufentscheidung
im Kaufgespräch mit dem Fachreferenten der UB bzw. in der
Sitzung der Bibliothekskommission.
- Pflege der Standort- und Sachkatalogsystematik in
Zusammenarbeit mit dem Fachreferenten der UB sowie Vergabe der
systematischen Standortsignaturen, Sachkatalognotationen und/oder
der Schlagwörter.
- Fachwissenschaftliche Auskunft.
- Einführung in die Bibliotheksbenutzung in Zusammenarbeit
mit dem Bibliothekar.
- Mitwirken bei der Realisierung der vom Ständigen
Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität verabschiedeten Richtlinien und
Rahmenordnungen.
[Anm. 1]:
S. Erlaß HKM vom 18.6.1976 VA 4 - 451 41 -
319.
[Anm. 2]:
S. Allgemeine Richtlinien des StA IV für die
Fachbereichsbibliotheken, c, 3 / Empfehlungen für die
praktische Durchführung der Erwerbungsabstimmung im
Bibliothekssystem der Philipps-Universität.