Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 23.02.1973:

Allgemeine Richtlinien des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen an der Philipps-Universität Marburg für die Fachbereichsbibliotheken

  1. Struktur der Fachbereichsbibliothek. Kataloge (Die künftige strukturelle Gestalt der Fachbereichsbibliothek wird in Gesprächen zwischen dem Bibliotheksausschuß und den einzelnen Fachbereichen festgelegt werden):

    1. Wo irgend möglich, sollten die Bestände der bisherigen Einzelbibliotheken in der Fachbereichsbibliothek mit einheitlicher systematischer Aufstellung zusammengefaßt werden (s. z.B. Modellfall Fachbereich Chemie). In den naturwissenschaftlichen Fachbereichen und im Fachbereich Humanmedizin können die entsprechenden Bücherbestände der Universitätsbibliothek mit den Fachbereichsbibliotheken vereinigt werden, soweit diese Bestände aktuellen wissenschaftlichen Wert haben.
    2. In Fällen, bei denen die Buchbestände räumlich zusammengeführt werden, die bisherige Aufstellungsform der Einzelbibliotheken jedoch erhalten bleibt, ist eine ideelle Vereinigung der Bestände durch einen Zentralen Alphabetischen Katalog erforderlich.
    3. Buchbestände, die aus baulichen Gründen noch nicht zu einer geschlossenen Fachbereichsbibliothek zusammengeführt werden können, sollten ebenfalls in einem Zentralen Alphabetischen Katalog des Fachbereichs erfaßt sein.
    4. Soll das bisherige Aufstellungssystem der Bibliotheksbestände geändert werden, so ist der bibliothekarische Rat der Universitätsbibliothek einzuholen.

  2. Etat, Erwerbung

    1. Die Bibliotheksverwaltung wird im Fachbereich zentral koordiniert, besonders die Erledigung der Bestellungen, die Führung der Bestellkartei und die Akzessionierung.
    2. Die Abstimmung der Anschaffungen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und Universitätsbibliothek. Sie geht von dem Grundsatz aus, daß in allen sinnvollen und notwendigen Fällen Doppel- und Mehrfachexemplare angeschafft werden, es gegebenenfalls aber auch genügt, daß ein spezielles Werk nur in einem Exemplar im Universitätsbereich vorhanden ist.
    3. Die Fachbereiche und die Universitätsbibliothek haben sich gegenseitig zu informieren, wenn Abbestellungen von Periodika oder wesentliche Einschränkungen bibliothekarischen Beschaffungsvolumens vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den geplanten Übergang aktueller naturwissenschaftlicher und medizinischer Bestände in die diesbezüglichen Fachbereiche, da diese damit zu Trägern der bibliothekarischen Versorgung innerhalb der Universität werden.

  3. Personal, Verwaltung
    1. Die bibliothekarischen Kräfte der Fachbereiche unterstehen der bibliotheksfachlichen Aufsicht des Direktors der Universitätsbibliothek als Bibliothekar der Universität. Sie erhalten, soweit erforderlich, vom Fachbereich personelle Unterstützung für die Erledigung von Verwaltungsvorgängen, technischen Arbeiten und für Aufsichtsaufgaben.
    2. Die fachlich zuständigen Fachreferenten derUniversitätsbibliothek sind in allen bibliothekarischen Fragen die Gesprächspartner der jeweiligen Fachbereiche.
    3. Es wird empfohlen, daß die Fachbereiche Bibliotheksbeauftragte mit koordinierender Funktion einsetzen. Sie werden von den Fachbereichskonferenzen bzw. den für das Bibliothekswesen zuständigen Ausschüssen oder Kommissionen der Fachbereiche (soweit vorhanden) bestellt.
    4. Die Bibliothekare der Fachbereiche sowie der zuständige Fachreferent der Universitätsbibliothek nehmen an den Sitzungen des Ausschusses bzw. der Kommission für das Bibliothekswesen des Fachbereichs (soweit vorhanden) mit beratender Stimme teil. Zu den Sitzungen der Fachbereichskonferenz sind sie hinzuzuziehen, wenn bibliothekarische Fragen behandelt werden.
    5. Die Gestaltung des Arbeitsablaufes innerhalb der Fachbereichsbibliotheken richtet sich nach der "Rahmenordnung für den Geschäftsgang in den Bibliotheken der Fachbereiche der Philipps-Universität Marburg".

  4. Benutzung

    Jeder Fachbereich erläßt eine Benutzungsordnung, die sich nach der "Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken in den Fachbereichen der Philipps-Universität Marburg" zu richten hat.