Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 15.01.1974:

Empfehlungen des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen zur Sicherung der Buchbestände in den Bibliotheken der Fachbereiche in der Philipps-Universität

I.
Wie Revisionen in den Bibliotheken der Fachbereiche ergaben, haben die Bücherverluste in den vergangenen Jahren einen Umfang angenommen, der in dieser Höhe nicht mehr als Preis für eine liberale Benutzungsmöglichkeit in Kauf genommen werden kann (vgl. auch den Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 16.1.1973 - VA 4 - 423/1 - 99, in dem gefordert wird, soweit wie möglich "organisatorische Vorkehrungen" zu treffen, um die "Diebstahlquote herabzusetzen").

In den letzten beiden Jahren sind Bücherverluste im Wert von DM 200.000 entstanden. In einem Fall erreichte die Verlustquote fast die Höhe des jährlichen Anschaffungsetats des betreffenden Fachbereiches.

Der Ständige Ausschuß IV ist der Ansicht, daß die wirksamste Maßnahme zur Lösung des Diebstahlproblems die Zusammenlegung kleinerer Teilbibliotheken eines Fachbereiches zu einer größeren Einheit, z.B. zu einer Fachbereichsbibliothek, darstellt (s. Allgemeine Richtlinien des Ständigen Ausschusses IV vom 23.02.1973 Ziffer 1). Auf diese Weise würde nicht nur eine bessere Kontrolle der Bestände gewährleistet, sondern zugleich auch die Benutzung in mancher Hinsicht verbessert und die bibliothekarische Verwaltung erleichtert.

Allerdings muß in jedem Einzelfall in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek an Ort und Stelle überprüft und entschieden werden, welche Maßnahmen in der besonderen Situation möglich und zweckmäßig sind.

Der Ständige Ausschuß IV benennt darüber hinaus im folgenden eine Reihe von Vorkehrungen, die geeignet erscheinen, der ansteigenden Diebstahlquote entgegenzuwirken. Es wird sich in jedem Einzelfall eine Kombination verschiedener Maßnahmen ergeben, deren Auswahl von der baulichen und personellen Situation sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängt. Der Einsatz von Mitteln und der zu erzielende Effekt sollten dabei in einer vernünftigen Relation stehen.

II.
Einzelmaßnahmen

  1. Kennzeichnung der Bücher: Stempel oder Blindprägung auf festgelegten Seiten des Buches; zur äußeren Kennzeichnung: Stempel auf dem Schnitt und farbiger Streifen auf dem Buchdeckel.

  2. Sicherung durch Aufsichtspersonen (bewährt haben sich vor allem Rentner): Aufsicht im Raum oder Sperre am Zugang zur Bibliothek mit Taschen-/Mantelablage und Kontrolle der mitgeführten Bände; Kontrollgänge durch die Bibliotheksräume. Es muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Zahl der jetzt beschäftigten Aufsichtspersonen in absehbarer Zeit nicht nennenswert erhöht werden kann.

  3. Sicherung des Raumes: Schließung von Nebeneingängen bzw. Sicherung dieser Eingänge durch eine Meldeanlage; Einengung des Durchganges an der Sperre; Einbau sonstiger kleiner technischer Melde-, Warn- und Sicherheitseinrichtungen; Ausgabevon Schlüsseln für die Bibliotheksräume nur an einen möglichst eng begrenzten Personenkreis; Sekretierung von Rara, Unica u.ä. (Sonderschlüssel) - aber keine generelle Magazinierung der Bestände, da Fachbereichsbibliotheken grundsätzlich Freihandbibliotheken bleiben müssen.

  4. Verbesserung der Benutzungs- und Ausleihmöglichkeit: Dadurch wird erfahrungsgemäß die Quote der unrechtmäßig entfernten, von Benutzern kurzfristig dringend benötigten Bücher erheblich gesenkt:

    Längere Öffnungszeiten der Bibliothek insbesondere dort, wo hinreichende Kontrolle gewährleistet ist, bei Ende der Öffnungszeiten vor 22 Uhr Ausleihe über Nacht; Ausleihe über das Wochenende; Ausleihe weniger benutzer Literatur in besonderen Fällen (Exemenskandidat) über 14 Tage oder länger; keine Benutzung von Bibliotheksräumen für Seminare oder Konferenzen; Einrichtung eines Pausenraumes mit Raucherlaubnis, wo Rauchverbot in der Bibliothek gilt; Einrichtung eines Schnellkopierdienstes.

  5. Information: Hinweis auf aktuell benötigte, aber vermißte Bände in den Lehrveranstaltungen; Aushang der Liste der gestohlenen Bücher und Graphik über Diebstahlentwicklung; Ausstellung von Büchern mit herausgerissenen Seiten; gelegentlich im Semester Woche der straffreien anonymen Rückgabe unrechtmäßig entfernter Bücher.