Ministerialerlasse
Erlaß vom 16.01.1973
Bibliotheken der Fachbereiche der Philipps-Universität
Marburg. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 16. Januar
1973 - 4-425/1-99
[...].
Da in den nächsten Jahren die Haushaltsansätze
für Erwerbungen kaum erhöht und die Stellen nicht
vermehrt werden, gebietet es die praktische Vernunft,
daß die Einrichtungen und die Mitglieder der
Universität an dieser Rationalisierung mit aller Kraft
mitwirken, die Richtlinien des Ständigen Ausschusses
für das Bibliothekswesen ungesäumt verwirklichen und
seine und der Universitätsbibliothek verdienstvollen
Bemühungen in jeder Weise einsichtig
unterstützen.
So bitte ich dafür zu sorgen, daß
- nach Abs. 3 meines Erlasses vom 19.8.1970, der sich auf
§ 62 des Universitätsgesetzes stützt, die
Stellen für die bibliothekarischen Kräfte (Beamte
wie Angestellte des mittleren, gehobenen und höheren
Dienstes) der Universitätsbibliothek zugeordnet
werden;
- die vom Ständigen Ausschuß für das
Bibliothekswesen verabschiedeten Allgemeinen Richtlinien
für die Literaturversorgung, für die Organisation
der Bibliotheken der Fachbereiche usw. sowie die
Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken in den
Fachbereichen von Ihnen ausgefertigt und bekanntgemache
werden;
- alle Literatur, die nicht nur über Wochenende und
Feiertage ausgeliehen werden soll, an die
Universitätsbibliothek abgegeben wird (vgl. § 2
der Rahmenbenutzungsordnung - Anlage 3 - vom 16.6.1972,
§ 2 des Anhangs dazu - Anlage 5 -; dagegen Abschnitt I
Nr. 2 der Anlage 17, vgl. dazu meinen Erlaß vom
5.3.1970);
- die Aufmerksamkeit der Mitglieder der betreffenden (oder
aller?) Fachbereiche auf die unerträglich hohe
Verlustquote gerichtet und nach Wegen gesucht wird, den
Schaden wiedergutzumachen (Anlage 8, Seite 4, 8 und 9);
- soweit wie möglich organisatorische Vorkehrungen
getroffen werden, die Diebstahlsquote herabzusetzen.
[...].
Über den Stand der Rationalisierung der Fachbereichsbibliotheken bitte ich künftig im
Jahresbericht der Universitätsbibliothek, zuerst zum
25.2.1974, zu berichten.