Ministerialerlasse

Erlaß vom 16.01.1973

Bibliotheken der Fachbereiche der Philipps-Universität Marburg. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 16. Januar 1973 - 4-425/1-99

[...].

Da in den nächsten Jahren die Haushaltsansätze für Erwerbungen kaum erhöht und die Stellen nicht vermehrt werden, gebietet es die praktische Vernunft, daß die Einrichtungen und die Mitglieder der Universität an dieser Rationalisierung mit aller Kraft mitwirken, die Richtlinien des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen ungesäumt verwirklichen und seine und der Universitätsbibliothek verdienstvollen Bemühungen in jeder Weise einsichtig unterstützen.

So bitte ich dafür zu sorgen, daß

  1. nach Abs. 3 meines Erlasses vom 19.8.1970, der sich auf § 62 des Universitätsgesetzes stützt, die Stellen für die bibliothekarischen Kräfte (Beamte wie Angestellte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes) der Universitätsbibliothek zugeordnet werden;

  2. die vom Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen verabschiedeten Allgemeinen Richtlinien für die Literaturversorgung, für die Organisation der Bibliotheken der Fachbereiche usw. sowie die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken in den Fachbereichen von Ihnen ausgefertigt und bekanntgemache werden;

  3. alle Literatur, die nicht nur über Wochenende und Feiertage ausgeliehen werden soll, an die Universitätsbibliothek abgegeben wird (vgl. § 2 der Rahmenbenutzungsordnung - Anlage 3 - vom 16.6.1972, § 2 des Anhangs dazu - Anlage 5 -; dagegen Abschnitt I Nr. 2 der Anlage 17, vgl. dazu meinen Erlaß vom 5.3.1970);

  4. die Aufmerksamkeit der Mitglieder der betreffenden (oder aller?) Fachbereiche auf die unerträglich hohe Verlustquote gerichtet und nach Wegen gesucht wird, den Schaden wiedergutzumachen (Anlage 8, Seite 4, 8 und 9);

  5. soweit wie möglich organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, die Diebstahlsquote herabzusetzen.

    [...].
Über den Stand der Rationalisierung der Fachbereichsbibliotheken bitte ich künftig im Jahresbericht der Universitätsbibliothek, zuerst zum 25.2.1974, zu berichten.