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Beschlüsse der Konferenz der Direktoren der hessischen Wissenschaftlichen Bibliotheken

Empfehlung vom 20.03.1975:


Empfehlungen zur Entwicklung eines koordinierten Bibliothekssystems an den Hochschulen des Landes Hessen; zusammengestellt auf der Konferenz der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken im Lande Hessen am 20.03.1975

  1. Die Direktorenkonferenz empfiehlt nachdrücklich, den Aufbau der in § 37 HUG geforderten alphabetischen Gesamtkataloge möglichst bald zum Abschluß zu bringen. Die zentralen Universitätsorgane werden gebeten, die notwendigen Mittel für die vorübergehende Beschäftigung von Hilfskräften für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Direktorenkonferenz ist der Meinung, daß die zentrale Vervielfältigung der Titelkarten die Zusammenarbeit der bibliothekarischen Einrichtungen wesentlich fördert und erleichert; sie empfiehlt, diese Dienstleistung der Zentralbibliothek überall so auszubauen, daß alle bibliothekarischen Einrichtungen daran teilnehmen können.

  3. Für eine gute Zusammenarbeit und eine reibungslose Weiterführung der Gesamtkataloge sind einheitliche Titelaufnahmeregeln unerläßlich. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, für die Katalogisierung in den Bibliotheken der Fachbereiche in Zukunft generell das Werk von D. Poggendorf "Anleitung für die Katalogisierung in Institutsbibliotheken" zugrunde zu legen; sie empfiehlt weiterhin, für die nicht fachlich ausgebildeten Mitarbeiter in den bibliothekarischen Einrichtungen überall Ausbildungskurse bei der Zentralbibliothek durchzuführen.

  4. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, das Formularwesen und den Geschäftsgang in den bibliothekarischen Einrichtungen zu vereinheitlichen.

  5. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, weiterhin verstärkt die Bildung von Fachbereichsbibliotheken zu betreiben und dort, wo aus örtlichen und räumlichen Verhältnisse eine Zusammenlegung der Büchersammlungen noch nicht möglich ist, zumindest auf eine Zentralisierung der bibliothekarischen Verwaltungsaufgaben hinzuarbeiten.

  6. Die Direktorenkonferenz hält die Abhaltung von Dienstbesprechungen zwischen dem Bibliothekar der Universität und den bibliothekarischen Kräften in den Fachbereichen für ein geeignetes Mittel zur Förderung der Zusammenarbeit und empfiehlt die Abhaltung solcher Besprechungen mindestens einmal im Semester.

  7. Die Direktorenkonferenz ist übereinstimmend der Meinung, daß ohne eine zentrale Zusammenfassung des bibliothekarischen Personals der Aufbau eines rationellen Bibliothekssystems nicht möglich ist. Sie tritt deswegen nachdrücklich für die Verwirklichung des Erlasses des Kultusministers vom 19.8.1970 (Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, 23, 1970, S. 1141) ein. Außerdem wird es als dringend notwendig erachtet, die Personalsituation insgesamt zu überprüfen, um den bibliothekarisch erforderlichen Personalbedarf feststellen zu können und zu einem sach- und aufgabengerechten Stellenplan zu kommen.

  8. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, die in § 18, Abs.2, Nr.4 HUG unter den Buchstaben a) - d) angesprochenen Richtlinien so bald wie möglich durch die Ständigen Ausschüsse für das Bibliothekswesen verabschieden zu lassen. Diese Richtlinien müssen zum Inkrafttreten vom Präsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden. Es erscheint der Direktorenkonferenz sinnvoll, wenn diese Richtlinien zwischen den hessischen Bibliotheken abgestimmt werden.

  9. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, daß die Mittel für die Bucherwerbung innerhalb der Universitäten bzw. Hochschulen nach Fachbereichen statistisch gesondert ausgewiesen werden.



[Anm. 1:]
Jetzt: Jetzt: § 38 HUG, 2.


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