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Beschlüsse der Konferenz der Direktoren der hessischen Wissenschaftlichen
Bibliotheken
Empfehlung vom 20.03.1975:
Empfehlungen zur Entwicklung eines koordinierten
Bibliothekssystems an den Hochschulen des Landes Hessen;
zusammengestellt auf der Konferenz der Direktoren der
wissenschaftlichen Bibliotheken im Lande Hessen am
20.03.1975
- Die Direktorenkonferenz empfiehlt nachdrücklich, den
Aufbau der in § 37 HUG geforderten alphabetischen
Gesamtkataloge möglichst bald zum Abschluß zu
bringen. Die zentralen Universitätsorgane werden
gebeten, die notwendigen Mittel für die
vorübergehende Beschäftigung von
Hilfskräften für diesen Zweck zur Verfügung
zu stellen.
- Die Direktorenkonferenz ist der Meinung, daß die
zentrale Vervielfältigung der Titelkarten die
Zusammenarbeit der bibliothekarischen Einrichtungen
wesentlich fördert und erleichert; sie empfiehlt,
diese Dienstleistung der Zentralbibliothek überall so
auszubauen, daß alle bibliothekarischen Einrichtungen
daran teilnehmen können.
- Für eine gute Zusammenarbeit und eine reibungslose
Weiterführung der Gesamtkataloge sind einheitliche
Titelaufnahmeregeln unerläßlich. Die
Direktorenkonferenz empfiehlt, für die Katalogisierung
in den Bibliotheken der Fachbereiche in Zukunft generell
das Werk von D. Poggendorf "Anleitung für die Katalogisierung in Institutsbibliotheken" zugrunde zu
legen; sie empfiehlt weiterhin, für die nicht fachlich
ausgebildeten Mitarbeiter in den bibliothekarischen
Einrichtungen überall Ausbildungskurse bei der
Zentralbibliothek durchzuführen.
- Die Direktorenkonferenz empfiehlt, das Formularwesen und
den Geschäftsgang in den bibliothekarischen
Einrichtungen zu vereinheitlichen.
- Die Direktorenkonferenz empfiehlt, weiterhin verstärkt
die Bildung von Fachbereichsbibliotheken zu betreiben und
dort, wo aus örtlichen und räumlichen
Verhältnisse eine Zusammenlegung der
Büchersammlungen noch nicht möglich ist,
zumindest auf eine Zentralisierung der bibliothekarischen
Verwaltungsaufgaben hinzuarbeiten.
- Die Direktorenkonferenz hält die Abhaltung von
Dienstbesprechungen zwischen dem Bibliothekar der
Universität und den bibliothekarischen Kräften in
den Fachbereichen für ein geeignetes Mittel zur
Förderung der Zusammenarbeit und empfiehlt die Abhaltung solcher Besprechungen mindestens einmal im
Semester.
- Die Direktorenkonferenz ist übereinstimmend der
Meinung, daß ohne eine zentrale Zusammenfassung des
bibliothekarischen Personals der Aufbau eines rationellen
Bibliothekssystems nicht möglich ist. Sie tritt
deswegen nachdrücklich für die Verwirklichung des
Erlasses des Kultusministers vom 19.8.1970 (Amtsblatt des
Hessischen Kultusministers, 23, 1970, S. 1141) ein.
Außerdem wird es als dringend notwendig erachtet, die
Personalsituation insgesamt zu überprüfen, um den
bibliothekarisch erforderlichen Personalbedarf feststellen
zu können und zu einem sach- und aufgabengerechten
Stellenplan zu kommen.
- Die Direktorenkonferenz empfiehlt, die in § 18, Abs.2, Nr.4 HUG unter den Buchstaben a) - d) angesprochenen Richtlinien so bald wie möglich durch die
Ständigen Ausschüsse für das
Bibliothekswesen verabschieden zu lassen. Diese Richtlinien
müssen zum Inkrafttreten vom Präsidenten
unterzeichnet und veröffentlicht werden. Es erscheint
der Direktorenkonferenz sinnvoll, wenn diese Richtlinien
zwischen den hessischen Bibliotheken abgestimmt werden.
- Die Direktorenkonferenz empfiehlt, daß die Mittel
für die Bucherwerbung innerhalb der Universitäten
bzw. Hochschulen nach Fachbereichen statistisch gesondert
ausgewiesen werden.
[Anm. 1:]
Jetzt: Jetzt: § 38 HUG, 2.
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