Manipulationen im Sport und staatliche Sanktionsmöglichkeiten. Zur Notwendigkeit eines neuen Straftatbestandes gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Sport.

Die Arbeit befasst sich mit der bisher sowohl in der Literatur als auch in der Praxis oft übergangenen Problematik von Manipulationen sportlicher Wettbewerbe, die auf einer Bestechung der Sportler oder Schiedsrichter beruhen. Dabei deckt der Verfasser de lege lata ein Regelungsdefizit im Strafrecht...

Whakaahuatanga katoa

I tiakina i:
Ngā taipitopito rārangi puna kōrero
Kaituhi matua: Bösing, Jan
Ētahi atu kaituhi: Rössner, Dieter (Prof. Dr.) (BetreuerIn (Doktorarbeit))
Hōputu: Dissertation
Reo:Tiamana
I whakaputaina: Philipps-Universität Marburg 2014
Ngā marau:
Urunga tuihono:Kuputuhi katoa PDF
Tags: Tāpirihia he Tūtohu
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Whakaahuatanga
Whakarāpopototanga:Die Arbeit befasst sich mit der bisher sowohl in der Literatur als auch in der Praxis oft übergangenen Problematik von Manipulationen sportlicher Wettbewerbe, die auf einer Bestechung der Sportler oder Schiedsrichter beruhen. Dabei deckt der Verfasser de lege lata ein Regelungsdefizit im Strafrecht auf, wenn die Bestechung keinen Wetthintergrund hat. Der Verfasser erörtert daraufhin die wenigen bislang hierzu vorgeschlagenen Lösungsansätze und zeigt die Mängel dieser Verschläge auf. Er zeigt insbesondere auf, dass bestechungsbedingte Manipulationen zu Unrecht eng mit der Problematik von Doping im Sport verknüpft werden, da sich der Unrechtsgehalt der beiden Manipulationen grundlegend unterscheidet. De lege ferenda prüft der Verfasser daher, ob das Regelungsdefizit durch die Einführung eines neuen Sonderstraftatbestandes gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Sport beseitigt werden kann, für den er im Ergebnis auch eine Formulierung vorschlägt. Alternativ prüft der Verfasser die Möglichkeit einer Ausweitung des Anwendungsbereiches des existierenden § 299 StGB und schlägt auch hierfür eine Formulierung vor. Abschließend werden die beiden Lösungsansätze gegenübergestellt und erörtert.
DOI:10.17192/z2014.0734