Erstellung und Validierung eines Patientenfragebogens zur Erfassung der Zufriedenheit mit anästhesiologischen Leistungen (EFA) - Evaluierter Fragebogen Anästhesie

Gesundheitsökonomische Veränderungen und gesetzliche Vorgaben erfordern im Fachbereich Anästhesie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Patient ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses gerückt und Erhebungen der Patientenzufriedenheit sind ein wichtiger Bestandteil bei d...

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التفاصيل البيبلوغرافية
المؤلف الرئيسي: Krausch, Nina
مؤلفون آخرون: Eberhart, Leopold (Prof. Dr.) (مرشد الأطروحة)
التنسيق: Dissertation
اللغة:German
منشور في: Philipps-Universität Marburg 2014
الموضوعات:
الوصول للمادة أونلاين:PDF النص الكامل
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الملخص:Gesundheitsökonomische Veränderungen und gesetzliche Vorgaben erfordern im Fachbereich Anästhesie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Patient ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses gerückt und Erhebungen der Patientenzufriedenheit sind ein wichtiger Bestandteil bei der Bestimmung der Ergebnisqualität. Die bis dahin vorhandenen Instrumente zur Erfassung der Patientenzufriedenheit erheben überwiegend somatische Beschwerden, beziehen sich unspezifisch auf die gesamte perioperative Phase oder wurden ohne Beteiligung von Patienten erstellt. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) beauftragte 2004 eine dazu einberufene Kommission „Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement“ des Forums „Qualitätsmanagement und Ökonomie“ mit der Entwicklung eines Fragebogens zur Erfassung der spezifisch vom Patienten empfundenen Anästhesiequalität – „Evaluierter Fragebogen Anästhesie (EFA)“. Dieser sollte anästhesiespezifisch sein, die Testgütekriterien Reliabilität und Validität erfüllen, sowie die Erfahrungen aus vorangegangenen Studien miteinbeziehen. Durch Beteiligung von Patienten, Angehörigen, Vertretern verschiedenster medizinischer Berufsgruppen, aber auch von Experten bei der Itemsammlung, die die Items im Rahmen vorausgegangener Studien nach Wichtigkeit beurteilt hatten, sollte sichergestellt werden, dass der Fragebogen alle für die Patienten relevanten Aspekte beinhaltet. Der zunächst große Itempool (n=198) wurde in einem schrittweisen Prozess reduziert, sodass die erste Version des Fragebogens (Pilotfragebogen) aus 53 anästhesiespezifischen Items bestand. Diese wurden acht Dimensionen zugeordnet. Nach Durchführung eines Pretests auf Verständlichkeit wurde der Pilotfragebogen von 580 Patienten der Uniklinik Marburg sowie vier weiteren Kliniken innerhalb Deutschlands beantwortet. Dies erfolgte auf einer 4-stufigen Likert-Skala und einem zusätzlich eingefügtem Freitextfeld für Anregungen und Kommentare der Patienten. Es erfolgte die Elimination derjenigen Items, bei denen die Trennschärfe oder Schwierigkeit zu gering waren oder die eine zu hohe Anzahl an fehlenden Werte ergaben. Um zu verhindern, dass von den Patienten im Vorfeld als wichtig erachtete Items gelöscht wurden, wurden einige Items trotzdem beibehalten. Die finale Version mit 33 Items wurde dann von 468 Patienten beantwortet, und weist bei einem Cronbach’s α von 0,86 für den Gesamtfragebogen eine gute interne Testreliabilität auf. Bei der Auswertung der Ergebnisse zur Zufriedenheit ergaben sich im Vergleich zu anderen Studien eher niedrige Werte (76,6% der Gesamtpunktzahl), was auf bestehende Probleme und Optimierungsbedarf hinweisen könnte. Im Bereich „Behandlung postoperativer Beschwerden“ zeigt sich eine hohe Anzahl fehlender Werte, was am ehesten darin begründet liegt, dass diese Beschwerden bei vielen Patienten nicht auftraten und somit nicht beantwortet werden konnten. Hier sollten Änderungen bei der Fragebogengestaltung erwogen werden. Geplant war die Anwendung des Fragebogens im „Feld“, um anschließend, bei Vorliegen einer größeren Anzahl an Fragebögen, weitere Auswertungen und Adaptationen sowie eine endgültige Validierung vornehmen zu können. Nach der Erstellung des EFA im Jahr 2006 wurde er jedoch nicht weiter eingesetzt, was möglicherweise auf die oben genannten Probleme zurückgeführt werden kann, sodass auch keine Weiterentwicklung und Verbesserung des EFA erfolgte.
DOI:10.17192/z2014.0648