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Titel:Geschlechtergerecht gleich-gerichtet reden & Rechte der Sprecher : Zum Verhältnis von Wortkunde & Norm im Bildungsgang
Autor:Heinz, Ulrich J.
Veröffentlicht:2022
URI:https://archiv.ub.uni-marburg.de/es/2023/0001
URN: urn:nbn:de:hebis:04-es2023-00019
DOI: https://doi.org/10.17192/es2023.0001
DDC:370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
Publikationsdatum:2023-02-07
Lizenz:https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0

Dokument

Schlagwörter:
gender-related and proper speech, Wortwahl rechtlich gesehen, fair language in higher education, Genus und Sexus bei Gattungsangaben

Zusammenfassung:
"In Deutschland...(kann) jeder so sprechen und schreiben..., wie er verstanden...werden will", erklärte der Vorsitz der Gesellschaft für deutsche Sprache. 1: Dieser Grundsatz ist anwendbar auf den "gerechten" Wortgebrauch in Studium und Berufslehre, weniger auf den Spracherwerb in der Schule. 2: Der Redefreiheit wegen, jedoch bei Klarheit des Ausdrucks. Er ist zu ergänzen um die Machtfrage im rechtlichen Rahmen: Persönlichkeitsrecht, amtlicher Rechtschrieb, Lehrfreiheit und institutionelle Autonomie.


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