Texte der Universitätsbibliothek Marburg

Vorläufige Regelung zur Ablieferung von Dissertationen in digitalisierter Form

Stand: 28.05.1997

Die Universitätsbibliothek Marburg richtet sich bei der Ablieferung der Belegexemplare von Dissertationen nach den einschlägigen Promotionsordnungen. Diese regeln Form, Umfang und Zahl der Belegexemplare auf der Basis von Empfehlungen der KMK und von inneruniversitären Beschlüssen der Ständigen Ausschüsse und des Senats der Philipps-Universität.

In diesen Promotionsordnungen wird die Möglichkeit der Veröffentlichung von Dissertationen in digitalisierter Form noch nicht behandelt. Das Interesse der Doktoranden daran nimmt jedoch derzeit aus verschiedenen Gründen zu.

Angesichts der Bedeutung der elektronischen Medien unterstützt die UB alle Bestrebungen, die auf eine entsprechenden Novellierung der einschlägigen Vorschriften abzielen. Gleichzeitig bietet sie ab sofort eine vorläufige Regelung für die Abgabe von Dissertationen in digitalisierter Form an.
Dissertationen, die über einen Verlag publiziert werden, sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung ist insofern vorläufig, als sie durch neue Bestimmungen der Promotionsordnungen jederzeit überholt werden kann. Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen hat sie auf seiner Sitzung am 30.1.1997 zustimmend zur Kenntnis genommen. (Beschluß des Ständigen Ausschusses IV vom 30.01.1997).