Texte der Universitätsbibliothek Marburg
Vorläufige Regelung zur Ablieferung von Dissertationen in digitalisierter Form
Stand: 28.05.1997
Die Universitätsbibliothek Marburg richtet sich bei der Ablieferung der
Belegexemplare von Dissertationen nach den einschlägigen Promotionsordnungen. Diese
regeln Form, Umfang und Zahl der Belegexemplare auf der Basis von Empfehlungen der KMK
und von inneruniversitären Beschlüssen der Ständigen Ausschüsse
und des Senats der Philipps-Universität.
In diesen Promotionsordnungen wird die Möglichkeit der Veröffentlichung von
Dissertationen in digitalisierter Form noch nicht behandelt. Das Interesse der Doktoranden
daran nimmt jedoch derzeit aus verschiedenen Gründen zu.
Angesichts der Bedeutung der elektronischen Medien unterstützt die UB alle
Bestrebungen, die auf eine entsprechenden Novellierung der einschlägigen Vorschriften
abzielen. Gleichzeitig bietet sie ab sofort eine vorläufige Regelung für die Abgabe
von Dissertationen in digitalisierter Form an.
- Allgemeine Praxis sollte es werden, ergänzend zu Belegexemplaren in den
bisher zugelassenen Medien auch jeweils ein Exemplar der Dissertation in
digitalisierter Form auf Diskette, CD-ROM oder per ftp auf den Rechner
ftp.ub.uni-marburg.de in das Directory upload/(temporäres
Directory, der Name wird auf Anfrage mitgeteilt) abzuliefern.
- Das Einverständnis des jeweiligen Fachbereichs vorausgesetzt, ist die UB im
Vorgriff auf die zu erwartenden rechtlichen Bestimmungen auch bereit, digitalisierte
Dissertationen anstelle der üblichen Belegexemplare zu akzeptieren.
Sie erwartet in diesem Fall die Abgabe von einem digitalisierten
Exemplar,das
um vier Printexemplare auf alterungsbeständigem
Papier (alternativ: vier Mikrofichexemplare) zu ergänzen ist. Letztere dienen der längerfristigen
Archivierung im eigenen Bestand und der Weitergabe an die Deutsche Bibliothek.
Generell gilt für die digitalisierten Dissertationen:
- Die von der Bibliothek festgelegten technischen Standards sind einzuhalten.
- Die Doktorandin/der Doktorand überträgt der UB das Recht, die
Dissertation in Wissenschaftsnetzen zugänglich zu machen sowie Hardcopy-
Exemplare herzustellen und zu verbreiten.
- Die UB stellt die Dissertationen auf ihrem Server dauerhaft und online
zugriffsfähig in internationalen Wissenschaftsnetzen zur Verfügung. Sie
macht ihren Tauschpartnerbibliotheken darüber Mitteilung. Bei der
Katalogisierung im Verbundkatalog und in der Marburger Bibliographie weist sie
jeweils auch die URL (Uniform Resource Locator) mit Fundstelle auf dem eigenen
Server nach.
Dissertationen, die über einen Verlag publiziert werden, sind aus urheberrechtlichen
Gründen nicht betroffen.
Die vorstehende Regelung ist insofern vorläufig, als sie durch neue Bestimmungen der
Promotionsordnungen jederzeit überholt werden kann. Der Ständige
Ausschuß für das Bibliothekswesen hat sie auf seiner Sitzung am 30.1.1997
zustimmend zur Kenntnis genommen.
(Beschluß
des Ständigen Ausschusses IV vom 30.01.1997).