Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 30.01.1997:

Belegexemplare von Dissertationen in digitalisierter Form

Aus gegebenem Anlaß hat sich der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen am 30.1.1997 mit dem Problem befaßt, ob zukünftig Dissertationen auch in digitalisierter Form als Belegexemplare abgeliefert werden können.

Aus sachlichen Gründen und wegen der damit verbundenen niedrigeren Kosten schlägt der StA IV vor, daß baldmöglichst die Rechtsgrundlagen für eine entsprechende Änderung der Promotionsordnungen geschaffen werden. Präsident, Senat und StA II bittet er, in dieser Sache tätig zu werden und darauf hinzuwirken, daß in den Rahmenbestimmungen der Philipps-Universität für Promotionsordnungen auch die Möglichkeit eröffnet wird, Belegexemplare in digitalisierter Form an die Universitätsbibliothek abzuliefern.

Er nimmt in diesem Zusammenhang die "Vorläufige Regelung zur Ablieferung von digitalen Dissertationen", die die UB vorsorglich für die Abgabe entsprechender Belegexemplaren vorgesehen hat, zustimmend zur Kenntnis.

Dissertationen entstehen heute in den meisten Fällen in digitaler Form und können daher leicht über Informationsnetze zugänglich gemacht werden. Der Ständige Ausschuß hält es daher für angezeigt, die Marburger Dissertationen generell in den Aufbau des Marburger Elekronischen Textarchivs einzubeziehen. Er empfiehlt den Fachbereichen, gegenüber ihren Doktoranden darauf hinzuwirken, daß sie, unabhängig vom gewähltem Medium der Belegexemplare, auch eine den erforderlichen technischen Standards entsprechende digitale Version an die Universitätsbibliothek abliefern.