Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 30.01.1997:
Belegexemplare von Dissertationen in digitalisierter Form
Aus gegebenem Anlaß hat sich der Ständige
Ausschuß für das Bibliothekswesen am 30.1.1997 mit
dem Problem befaßt, ob zukünftig Dissertationen auch
in digitalisierter Form als Belegexemplare abgeliefert werden
können.
Aus sachlichen Gründen und wegen der damit verbundenen
niedrigeren Kosten schlägt der StA IV vor, daß
baldmöglichst die Rechtsgrundlagen für eine
entsprechende Änderung der Promotionsordnungen geschaffen
werden. Präsident, Senat und StA II bittet er, in dieser
Sache tätig zu werden und darauf hinzuwirken, daß in
den Rahmenbestimmungen der Philipps-Universität für
Promotionsordnungen auch die Möglichkeit eröffnet
wird, Belegexemplare in digitalisierter Form an die
Universitätsbibliothek abzuliefern.
Er nimmt in diesem Zusammenhang die "Vorläufige Regelung zur Ablieferung von digitalen Dissertationen", die die UB
vorsorglich für die Abgabe entsprechender Belegexemplaren
vorgesehen hat, zustimmend zur Kenntnis.
Dissertationen entstehen heute in den meisten Fällen in
digitaler Form und können daher leicht über
Informationsnetze zugänglich gemacht werden. Der
Ständige Ausschuß hält es daher für
angezeigt, die Marburger Dissertationen generell in den Aufbau
des Marburger Elekronischen Textarchivs einzubeziehen. Er
empfiehlt den Fachbereichen, gegenüber ihren Doktoranden
darauf hinzuwirken, daß sie, unabhängig vom
gewähltem Medium der Belegexemplare, auch eine den
erforderlichen technischen Standards entsprechende digitale
Version an die Universitätsbibliothek abliefern.