Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 30.01.1997:
Die in der Bibliothek aufgestellten PCs dienen vordringlich der
Nutzung bibliotheksnaher, über das Rechnernetz der
Universität/Internet zugänglicher Informationen
(Bibliothekskataloge, bibliographischen Informationen,
Literatur-/Faktendatenbanken u.ä.). Eine private Benutzung
der PCs, etwa für Textverarbeitung oder die Versendung von
Emails, die mit dem eigentlichen Zweck der Geräte als
Informationsmittel kollidiert, kann vom Bibliothekspersonal
untersagt werden.
Die Bibliothek haftet nicht für Folgeschäden, die
durch die Benutzung von Disketten zum Zwecke des Datentransfers
von den bibliothekseigenen PCs entstehen (Virenbefall,
fehlerhafte Kopien etc.).