Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 30.01.1997:

Musterbenutzungsordnung - Fortschreibung von § 3 c der Musterbenutzungsordnung für die dezentralen Bibliotheken der Philipps-Universität in der Fassung vom 04.06.1992

Die in der Bibliothek aufgestellten PCs dienen vordringlich der Nutzung bibliotheksnaher, über das Rechnernetz der Universität/Internet zugänglicher Informationen (Bibliothekskataloge, bibliographischen Informationen, Literatur-/Faktendatenbanken u.ä.). Eine private Benutzung der PCs, etwa für Textverarbeitung oder die Versendung von Emails, die mit dem eigentlichen Zweck der Geräte als Informationsmittel kollidiert, kann vom Bibliothekspersonal untersagt werden.

Die Bibliothek haftet nicht für Folgeschäden, die durch die Benutzung von Disketten zum Zwecke des Datentransfers von den bibliothekseigenen PCs entstehen (Virenbefall, fehlerhafte Kopien etc.).