Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 07.12.1995:
Retrokonversion in den bibliothekarischen Einrichtungen der
Philipps-Universität
Auf seiner Sitzung am 7.12.1995 hat sich der Ständige
Ausschuß für das Bibliothekswesen erneut mit der Frage
der retrospektiven maschinenlesbaren Erfassung der
Buchbestände der Universität befaßt. Er konnte
sich dabei zunächst von den Fortschritten des Projekts
"Retrospektive Konversion des Zentralen Alphabetischen Katalogs
der Universität ab Erscheinungsjahr 1974" überzeugen,
das die Universitätsbibliothek mit seiner Unterstützung
seit 1993 (Beschluß vom 1.7.93) durchführt.
Gleichzeitig hat er zustimmend zur Kenntnis genommen, daß im
Zuge der universitätsweiten Einführung von HEBIS/PICA
auch eine große Zahl dezentraler Bibliotheken plant oder
bereits damit begonnen hat, ihre Alphabetischen Kataloge
rückwirkend maschinenlesbar zu erfassen.
Anknüpfend an seinen o.g. Beschluß befürwortet der
StA IV auch die Vorhaben der dezentralen Bibliotheken
nachdrücklich. Das übergreifend ausgerichtete
Konversionsprojekt der Universitätsbibliothek wird so im
PICA-Lokalsystem Marburg gezielt ergänzt. Seine Zustimmung
verbindet der Ausschuß mit den nachfolgenden Hinweisen an
die dezentralen Bibliotheken:
- Grundlegende Änderungen an den Zettelkatalogen sollten
künftig nicht mehr vorgenommen werden.
- Stattdessen ist unter Beachtung fachspezifischer
Besonderheiten sorgfältig zu prüfen, in welchem Umfang
konventionelle Zettelkataloge angesichts des beachtlichen
Grundstocks an bereits maschinenlesbar erfaßten Marburger
Buchbeständen und der großen Vorteile des Online-
Publikumskatalogs abgebrochen werden können, um die
freiwerdenden Kapazitäten für Retrokon einzusetzen.
- Auch ohne eigene Projekte sollten die dezentralen Bibliotheken
die Erfassungsarbeiten der UB ergänzen, indem sie ihre
bereits in PICA eingestellten eigenen Bestände
überprüfen. Signaturen, Notationen/Schlagwörter und
ähnliche der UB nicht immer aktuell vorliegende Lokaldaten
sind ggf zu korrigieren bzw. überhaupt erst zu erfassen.
- Alle über die vorgenannten Korrekturen hinausgehenden
Retrokonprojekte sollten grundsätzlich mit der
Universitätsbibliothek abgesprochen werden.
Der StA IV beauftragt die Universitätsbibliothek, den
vorliegenden Beschluß im Bibliothekssystem der Philipps-Universität zur Kenntnis zu bringen. Die dezentralen
Bibliotheken bittet er um Beachtung.