Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 09.02.1995:
Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der
Philipps-Universität hat sich auf seiner Sitzung am 9.2.1995
mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzierung der
wissenschaftlichen Bibliotheken" befaßt, die die
Landesregierung unter dem Titel "Informationssystem Hessen. Ziele,
Struktur, Aufbau, Kostenmodell" veröffentlicht hat.
Der Ausschuß begrüßt die Empfehlungen der
Arbeitsgruppe und ihre strikte Orientierung an den
einschlägigen Vorstellungen des Wissenschaftsrats und der
Deutschen Forschungsgemeinschaft. Insbesondere befürwortet er
ihre Vorschläge
- zum Auf- und Ausbau eines modernen, nutzerorientierten
Informationssystems in Hessen (verbundweite Einführung von
PICA, Integration von CD-ROM-Netzen, Zugang zu externen
Datenbanken u.a.),
- zum Aufbau eines landesweiten Systems zur gestuften (lokal -
regional) Archivierung von Literatur und zur Errichtung einer
Speicherbibliothek des Landes zur Aufnahme weniger gebrauchter
periodischer Literatur,
- zur Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken auf der
Grundlage der vom Wissenschaftsrat und der Deutschen
Forschungsgemeinschaft erarbeiteten Standards, wie sie in dem
Kostenmodell der Arbeitsgruppe dargelegt sind.
Auch die Aussagen der Arbeitsgruppe zur Struktur der
universitären Bibliothekssysteme befürwortet der
Ständige Ausschuß im Grundsatz. Er weist jedoch auch
auf die derzeitige Rechtslage hin, nach der das Hessische
Universitätsgesetz (HUG) zwar eine einschichtige Struktur des
Bibliothekssystems einer Hochschule zuläßt (Kassel),
jedoch eine zweischichtige Organisation vorzieht (vgl. z.B.
§
20 HUG). Außerdem erinnert er an die in Marburg bereits
vielfach auf freiwilliger Basis institutionalisierte
Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und der
Universitätsbibliothek, die dem von der Arbeitsgruppe
empfohlenen Modell einer "funktionalen Einschichtigkeit" in seinen
wesentlichen Teilen entspricht ("Teilbibliothekskonzept"). Zu
diesem Komplex hat der Ausschuß bei verschiedenen
Gelegenheiten entsprechende Beschlüsse gefaßt wie im
übrigen auch zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von
1986.
Die Verlautbarung der Hessischen Ministerin für Wissenschaft
und Kunst vom 15.11.1994 ist insoweit zu begrüßen, als
sie den politischen Willen der Landesregierung erkennen
läßt, wesentliche Teile der Empfehlungen der
Arbeitsgruppe umzusetzen. Sie gibt jedoch auch zu der
Befürchtung Anlaß, daß die Anhebung der
Bibliotheksetats nicht mit dem gleichen Nachdruck realisiert
werden soll wie die übrigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe.
Aus diesem Grunde weist der Ausschuß noch einmal auf den
Anlaß der Einsetzung der Arbeitsgruppe hin und drängt
insbesondere darauf, daß die Ausstattung der
wissenschaftlichen Bibliotheken auch in Hessen endlich auf der
Grundlage der o.g. anerkannten Standards vorgenommen wird, um so
effizientes Forschen, Lehren und Studieren an den
Universitäten des Landes zu gewährleisten. Er stellt ausdrücklich fest, daß strukturelle Maßnahmen
allein die desolate Unterversorgung der Bibliotheken mit
Erwerbungsmitteln nicht kompensieren können, vielmehr eine
deutlich Anhebung der Erwerbungsmittel nach den Vorstellungen der
Arbeitsgruppe hinzukommen muß.
Aus diesen Überlegungen heraus bittet der Ständige
Ausschuß den Präsidenten, darauf hinzuwirken, daß
die Empfehlungen der "Arbeitsgruppe Finanzierung der
wissenschaftlichen Bibliotheken" von der Landesregierung zur
Grundlage einer zukunftsorientierten, verläßlichen und
nachvollziehbaren Bibliothekspolitik gemacht und in ihrer
Gesamtheit schrittweise umgesetzt werden.
Er schlägt im übrigen dem Präsidenten vor, das
Kostenmodell der Arbeitsgruppe zukünftigen
Haushaltsanmeldungen der Philipps-Universität zugrunde zu
legen.
Schließlich macht der Ausschuß in diesem Zusammenhang
darauf aufmerksam, daß die Weiterentwicklung des
Bibliothekssystems, jedenfalls soweit sie auf Bundesmittel im
Rahmen der Hochschulbauförderung angewiesen ist, die
Beachtung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1986
voraussetzt, die ja den Empfehlungen der Arbeitsgruppe
"Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken" zugrunde
liegen.