Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 09.02.1995:

Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität hat sich auf seiner Sitzung am 9.2.1995 mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken" befaßt, die die Landesregierung unter dem Titel "Informationssystem Hessen. Ziele, Struktur, Aufbau, Kostenmodell" veröffentlicht hat.

Der Ausschuß begrüßt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und ihre strikte Orientierung an den einschlägigen Vorstellungen des Wissenschaftsrats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Insbesondere befürwortet er ihre Vorschläge
Auch die Aussagen der Arbeitsgruppe zur Struktur der universitären Bibliothekssysteme befürwortet der Ständige Ausschuß im Grundsatz. Er weist jedoch auch auf die derzeitige Rechtslage hin, nach der das Hessische Universitätsgesetz (HUG) zwar eine einschichtige Struktur des Bibliothekssystems einer Hochschule zuläßt (Kassel), jedoch eine zweischichtige Organisation vorzieht (vgl. z.B. § 20 HUG). Außerdem erinnert er an die in Marburg bereits vielfach auf freiwilliger Basis institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und der Universitätsbibliothek, die dem von der Arbeitsgruppe empfohlenen Modell einer "funktionalen Einschichtigkeit" in seinen wesentlichen Teilen entspricht ("Teilbibliothekskonzept"). Zu diesem Komplex hat der Ausschuß bei verschiedenen Gelegenheiten entsprechende Beschlüsse gefaßt wie im übrigen auch zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1986.

Die Verlautbarung der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst vom 15.11.1994 ist insoweit zu begrüßen, als sie den politischen Willen der Landesregierung erkennen läßt, wesentliche Teile der Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen. Sie gibt jedoch auch zu der Befürchtung Anlaß, daß die Anhebung der Bibliotheksetats nicht mit dem gleichen Nachdruck realisiert werden soll wie die übrigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe.
Aus diesem Grunde weist der Ausschuß noch einmal auf den Anlaß der Einsetzung der Arbeitsgruppe hin und drängt insbesondere darauf, daß die Ausstattung der wissenschaftlichen Bibliotheken auch in Hessen endlich auf der Grundlage der o.g. anerkannten Standards vorgenommen wird, um so effizientes Forschen, Lehren und Studieren an den Universitäten des Landes zu gewährleisten. Er stellt ausdrücklich fest, daß strukturelle Maßnahmen allein die desolate Unterversorgung der Bibliotheken mit Erwerbungsmitteln nicht kompensieren können, vielmehr eine deutlich Anhebung der Erwerbungsmittel nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe hinzukommen muß.

Aus diesen Überlegungen heraus bittet der Ständige Ausschuß den Präsidenten, darauf hinzuwirken, daß die Empfehlungen der "Arbeitsgruppe Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken" von der Landesregierung zur Grundlage einer zukunftsorientierten, verläßlichen und nachvollziehbaren Bibliothekspolitik gemacht und in ihrer Gesamtheit schrittweise umgesetzt werden.

Er schlägt im übrigen dem Präsidenten vor, das Kostenmodell der Arbeitsgruppe zukünftigen Haushaltsanmeldungen der Philipps-Universität zugrunde zu legen.

Schließlich macht der Ausschuß in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß die Weiterentwicklung des Bibliothekssystems, jedenfalls soweit sie auf Bundesmittel im Rahmen der Hochschulbauförderung angewiesen ist, die Beachtung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1986 voraussetzt, die ja den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzierung der wissenschaftlichen Bibliotheken" zugrunde liegen.