Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 24.11.1994:

Sachstand Migration HEBIS-KAT nach PICA

Der StA IV hat sich am 24.11.1994 erneut mit der Migration HEBIS-KAT --> PICA befaßt, nachdem er sich bereits auf seiner voraufgegangenen Sitzung am 16.6.1994 über dieses Thema und über den HBFG-Antrag für das Lokalsystem Marburg ausführlich informiert hatte.

Anknüpfend an den seinerzeit gefaßten Beschluß hat er nun auf der Grundlage der Vorüberlegungen der Universitätsbibliothek insbesondere die Frage diskutiert, wie mit der beantragten Hardware die Geräteausstattung für diejenigen dezentralen Bibliotheken vorgenommen werden soll, die ab dem 1.7.1995 mit PICA arbeiten wollen.

Grundlage für die Beantragung von Hardware im Rahmen des HBFG-Verfahrens sind die Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur "Ausstattung von Hochschulbibliotheken mit lokalen Bibliothekssystemen" (AHLB). Danach konnten für das Bibliothekssytem Marburg lediglich insgesamt 81 PCs und 36 Drucker beantragt werden. Im Anschluß an die Bewilligung des Antrags sind sie nach Möglichkeit so auf die größeren dezentralen Bibliotheken (das sind, je nach Gewichtung, ca. 52 von insgesamt 105) zu verteilen, daß allen Interessenten in den Fachbereichen der Zugang zu PICA ermöglicht wird.

Die Zahlenverhältnisse lassen nur eine erste Grundausstattung mit DV-Geräten für die Benutzer und die Bibliotheksverwaltungen zu. Dabei ist es unvermeidlich, daß selbst viele der größeren dezentralen Bibliotheken nur mit einem PC (ohne Drucker) ausgestattet werden können. Eine bedarfsorientierte Ausstattung ist also ohne Eigenleistungen der betroffenen Einrichtungen in der Regel nicht zu erreichen.

Der Ausschuß hält es daher für geboten, daß die für die dezentralen Bibliotheken beantragten Geräte in vollem Umfang bewilligt und ausschließlich für den beantragten Zweck eingesetzt werden.

Hinsichtlich des Verteilungsmodus empfiehlt der StA IV, die Geräte für die dezentralen Bibliotheken nach folgenden Kriterien zu verteilen:
Die Zuteilung beschränkt sich auf PCs und Drucker; die (ergonomiegerechte) Ausstattung der Bildschirmarbeitsplätze erfolgt durch die Fachbereiche. Nicht in den Verteilungsmodus eingerechnet wird die Hardware, die dezentrale Einrichtungen für ihre Bibliotheken bereits aus eigenen Mitteln erworbenoder zum Kauf vorgesehen haben.