Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 28.01.1993:
Bibliothek des Juristischen Seminars: Sonderregelungen für Stoßzeiten der Benutzung
Der Ständige Ausschuß IV hält am Grundsatz der
freien Zugänglichkeit der Bibliotheken fest, den er in der
Musterbenutzungsordnung für die dezentralen Bibliotheken der
Philipps-Universität vom 4.6.1992 beschlossen hat. Er ist
jedoch bereit, im Einzelfall und zeitlich befristet Ausnahmen von
dieser Regelung zuzulassen, wenn die Notwendigkeit zu
restriktiveren Maßnahmen hinreichend begründet werden
kann.
Im Falle der Bibliothek des Juristischen Seminars sieht der
Ausschuß angesichts der extrem hohen Studentenzahlen eine
besondere Notlage als gegeben an. Er konzediert, daß der
Fachbereich, begrenzt auf besondere Stoßzeiten der Benutzung
(Schreiben von Hausarbeiten), eine Bewirtschaftung vornehmen kann.
Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst für das Jahr 1993.
Art und Umfang der erforderlich werdenden restriktiven
Maßnahmen sind vom Fachbereichsrat des FB 01 zu
beschließen. Der StA IV ist vom Dekan des FB 01 auf seiner
nächsten Sitzung über diese Beschlüsse zu
informieren.