Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 28.01.1993:

Bibliothek des Juristischen Seminars: Sonderregelungen für Stoßzeiten der Benutzung

Der Ständige Ausschuß IV hält am Grundsatz der freien Zugänglichkeit der Bibliotheken fest, den er in der Musterbenutzungsordnung für die dezentralen Bibliotheken der Philipps-Universität vom 4.6.1992 beschlossen hat. Er ist jedoch bereit, im Einzelfall und zeitlich befristet Ausnahmen von dieser Regelung zuzulassen, wenn die Notwendigkeit zu restriktiveren Maßnahmen hinreichend begründet werden kann.

Im Falle der Bibliothek des Juristischen Seminars sieht der Ausschuß angesichts der extrem hohen Studentenzahlen eine besondere Notlage als gegeben an. Er konzediert, daß der Fachbereich, begrenzt auf besondere Stoßzeiten der Benutzung (Schreiben von Hausarbeiten), eine Bewirtschaftung vornehmen kann. Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst für das Jahr 1993. Art und Umfang der erforderlich werdenden restriktiven Maßnahmen sind vom Fachbereichsrat des FB 01 zu beschließen. Der StA IV ist vom Dekan des FB 01 auf seiner nächsten Sitzung über diese Beschlüsse zu informieren.