Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 06.02.1991:

Raumsituation der Bibliotheken der Universität

Der StA IV hat sich auf seiner Sitzung am 06.02.1991 anhand aktueller Kapazitätsberechnungen der Universitätsbibliothek mit der Raumsituation der Bibliotheken der Hochschule befaßt. Die Berechnungen basieren auf einer Raumerhebung, welche die Universitätsbibliothek im Auftrag des StA IV (Beschluß vom 04.06.1987) in den Jahren 1989/90 durchgeführt hat.

Der StA IV nimmt zur Kenntnis:
Mit Sorge sieht der Ausschuß, daß die Stellraumreserven von mehr als 70% der bibliothekarischen Einrichtungen außerhalb des FB 20 in maximal 10 Jahren erschöpft sein werden. Er hält es schon aus wirtschaftlichen Gründen und im Einklang mit dem Gutachten des Wissenschaftsrates zum Magazinbedarf an wissenschaftlichen Bibliotheken von 1986, für weder realistisch noch vertretbar, alle betroffenen Bibliotheken nach ihrem Wachstum laufend auszubauen. Im Einzelfall können jedoch entsprechende Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit strukturellen Verbesserungen, angezeigt sein. Der StA IV bittet daher den Präsidenten, die erhobenen Daten der Unterkommission des StA III für Raumfragen zugänglich zu machen und in die Raumplanung der Universität aufzunehmen sowie die Universitätsbibliothek bei der Behandlung von Raumfragen, soweit sie bibliothekarische Belange berühren, mit hinzuzuziehen.

Als Folge der sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe erwartet der StA IV, daß die Zahl der Buchabgaben aus dezentralen Bibliotheken an die Universitätsbibliothek künftig stark zunehmen und die Aufnahmefähigkeit der ohnehin schon weitgehend gefüllten zentralen Büchermagazine sprengen wird. Eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung dieses Problems bildet das am 04.06.1987 vom StA IV beschlossene lokale Archivkonzept. Die Ergebnisse der Raumerhebung machen deutlich, daß der zur Realisierung des Archivkonzepts erforderliche Neubau einer Bibliothek Naturwissenschaften auf den Lahnbergen mit hoher Dringlichkeit in Angriff genommen werden muß. Der Bibliotheksausschuß bittet den Präsidenten, diesen Sachverhalt mit dem erforderlichen Nachdruck beim Unterhaltsträger vorzubringen.