Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 08.12.1988:
Grundsätze für die Veröffentlichung von
Dissertationen der KMK
Der Ständige Ausschuß IV der Philipps-Universität
hat sich am 08.12.1988 mit den Grundsätzen der
Kultusministerkonferenz für die Veröffentlichung von
Dissertationen i.d.F. vom 23./24.06.1988 befaßt. Diese
Grundsätze führen seiner Auffassung nach nicht nur zu
einer erheblichen Einschränkung des
Hochschulschriftentausches der Universitätsbibliotheken, sie
gefährden ihn darüber hinaus durch die sachlich
unangemessene Festlegung von Höchstgrenzen von Ablieferungs-Exemplaren. Sachlich angemessen wäre es gewesen,
Mindestzahlen anzugeben. Der Hochschulschriftentausch hat sich in
seiner jetzigen Form bewährt. Er stellt sicher, daß
benötigte Dissertationen ohne großen Aufwand an jedem
Hochschulort zugänglich sind. Er kann so nur weiter
funktionieren, wenn möglichst überregional an
einheitlichen Ablieferungszahlen festgehalten wird. Der
Ständige Ausschuß IV schließt sich daher den
Beschlüssen der Sektion Wissenschaftliche Bibliotheken des
Deutschen Bibliotheksverbandes vom 04./05.11.1988 und der
Hessischen Bibliotheksdirektorenkonferenz vom 08.11.1988 an und
empfiehlt den Fachbereichen dringend, in ihren Promotionsordnungen
die Ablieferung von genau 80 (Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften) bzw. genau 40 (Medizin, Natur- und
Ingenieurwissenschaften) Exemplaren an die
Universitätsbibliothek aufzunehmen. Auf dieser Grundlage kann
die Universitätsbibliothek dann wenigstens mit 80 bzw. 40
(bisher in der Regel: 150) Tauschpartnern fest Tauschabkommen
abschließen.