Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 08.12.1988:

Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen der KMK

Der Ständige Ausschuß IV der Philipps-Universität hat sich am 08.12.1988 mit den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz für die Veröffentlichung von Dissertationen i.d.F. vom 23./24.06.1988 befaßt. Diese Grundsätze führen seiner Auffassung nach nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung des Hochschulschriftentausches der Universitätsbibliotheken, sie gefährden ihn darüber hinaus durch die sachlich unangemessene Festlegung von Höchstgrenzen von Ablieferungs-Exemplaren. Sachlich angemessen wäre es gewesen, Mindestzahlen anzugeben. Der Hochschulschriftentausch hat sich in seiner jetzigen Form bewährt. Er stellt sicher, daß benötigte Dissertationen ohne großen Aufwand an jedem Hochschulort zugänglich sind. Er kann so nur weiter funktionieren, wenn möglichst überregional an einheitlichen Ablieferungszahlen festgehalten wird. Der Ständige Ausschuß IV schließt sich daher den Beschlüssen der Sektion Wissenschaftliche Bibliotheken des Deutschen Bibliotheksverbandes vom 04./05.11.1988 und der Hessischen Bibliotheksdirektorenkonferenz vom 08.11.1988 an und empfiehlt den Fachbereichen dringend, in ihren Promotionsordnungen die Ablieferung von genau 80 (Geistes- und Gesellschaftswissenschaften) bzw. genau 40 (Medizin, Natur- und Ingenieurwissenschaften) Exemplaren an die Universitätsbibliothek aufzunehmen. Auf dieser Grundlage kann die Universitätsbibliothek dann wenigstens mit 80 bzw. 40 (bisher in der Regel: 150) Tauschpartnern fest Tauschabkommen abschließen.