Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 06.11.1973:
Marburger Bibliographie [Anm. 1]
.
I.
- Die Philipps-Universität gibt, beginnend mit dem
1.1.1974, eine jährlich erscheinende "Marburger
Bibliographie" heraus. Diese Bibliographie soll die
Publikationstätigkeit in allen Bereichen der Universität
wiederspiegeln. Einbezogen werden Publikationen
fachwissenschaftlicher Art und Publikationen über allgemeine
Fragen der Wissenschaft und des Hochschulwesens.
- Die "Marburger Bibliographie" umfaßt folgende
Schriften:
- Monographien einschließlich Dissertationen
- Zeitschriftenaufsätze
- Magisterarbeiten
- Diplomarbeiten,
die von Mitgliedern und Angehörigen der Philipps-Universität verfaßt, mitverfaßt oder
herausgegeben bzw. von Fachbereichen
(Fachbereichsuntergliederungen), wissenschaftlichen Zentren oder
sonstigen Einrichtungen der Universität veröffentlicht
werden.
- Die Mitglieder und Angehörigen der Philipps-
Universität werden ersucht, von allen Publikationen gem. Abs.
2 über den Fachbereich bzw. das wissenschaftliche Zentrum
oder die sonstige Einrichtung der Philipps-Universität
mindestens ein Exemplar der Universitätsbibliothek zur
Verfügung zu stellen. Die Aufnahme von Diplom- und
Magisterarbeiten erfolgt nach Zustimmung der Verfasser.
- Die Fachbereiche, wissenschaftlichen Zentren und sonstigen
Einrichtungen sammeln die Publikationen der ihrem Bereich
zugehörenden Autoren. Die Publikationen werden monatlich and
die Universitätsbibliothek weitergeleitet.
Ausgenommen sind Dissertationen, für die aufgrund der in
den Promotionsordnungen festgelegten Ablieferungspflicht
Sonderregelungen gelten.
- Die Universitätsbibliothek hält die o.g.
Publikationen präsent. In die "Marburger Bibliographie"
werden nur die Titel aufgenommen, die der
Universitätsbibliothek in mindestens einem Exemplar
vorliegen. Die Universitätsbibliothek sorgt für die
zentrale Titelaufnahme und die übrige bibliographische
Bearbeitung. Sie übernimmt den Druck der Bibliographie.
II.
Der Ständige Ausschuß IV überweist diesen
Beschluß dem Ständigen Ausschuß II zur
Abklärung folgender Fragen:
- Einbindung der "Marburger Bibliographie" in den
Forschungsbericht der Philipps-Universität;
- Thematische Breite der zu erfassenden Publikationen
hinsichtlich der Einordnung in die Kategorie "Forschung";
- Systematische Gliederung der Publikationen im
Forschungsbericht der Universität.
III.
Der Ständige Ausschuß IV stellt fest, daß es derUniversitätsbibliothek kaum möglich sein wird, die
"Marburger Bibliographie" ohne Zuweisung einer zusätzlichen
Stelle BAT VII speziell für diese Aufgaben zu beginnen. Er
empfiehlt dem Ständigen Ausschuß III dringend, bei der
Zuweisung von Stellen aus dem Nachtragshaushalt 1974 eine solche
Stelle für die Universitätsbibliothek vorzusehen.
[Anm. 1]:
Zur Fortschreibung der Konzeption für die Marburger
Bibliographie wird auf den Beschluß des StA II vom 7. Juni
1984, dem sich der StA IV am 5. Juni 1984 angeschlossen hat, sowie
auf das Merkblatt der Universitätsbibliothek verwiesen.