Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 06.11.1973:

Marburger Bibliographie [Anm. 1]

. I.
  1. Die Philipps-Universität gibt, beginnend mit dem 1.1.1974, eine jährlich erscheinende "Marburger Bibliographie" heraus. Diese Bibliographie soll die Publikationstätigkeit in allen Bereichen der Universität wiederspiegeln. Einbezogen werden Publikationen fachwissenschaftlicher Art und Publikationen über allgemeine Fragen der Wissenschaft und des Hochschulwesens.

  2. Die "Marburger Bibliographie" umfaßt folgende Schriften:
    1. Monographien einschließlich Dissertationen
    2. Zeitschriftenaufsätze
    3. Magisterarbeiten
    4. Diplomarbeiten,
    die von Mitgliedern und Angehörigen der Philipps-Universität verfaßt, mitverfaßt oder herausgegeben bzw. von Fachbereichen (Fachbereichsuntergliederungen), wissenschaftlichen Zentren oder sonstigen Einrichtungen der Universität veröffentlicht werden.

  3. Die Mitglieder und Angehörigen der Philipps- Universität werden ersucht, von allen Publikationen gem. Abs. 2 über den Fachbereich bzw. das wissenschaftliche Zentrum oder die sonstige Einrichtung der Philipps-Universität mindestens ein Exemplar der Universitätsbibliothek zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahme von Diplom- und Magisterarbeiten erfolgt nach Zustimmung der Verfasser.

  4. Die Fachbereiche, wissenschaftlichen Zentren und sonstigen Einrichtungen sammeln die Publikationen der ihrem Bereich zugehörenden Autoren. Die Publikationen werden monatlich and die Universitätsbibliothek weitergeleitet.

    Ausgenommen sind Dissertationen, für die aufgrund der in den Promotionsordnungen festgelegten Ablieferungspflicht Sonderregelungen gelten.

  5. Die Universitätsbibliothek hält die o.g. Publikationen präsent. In die "Marburger Bibliographie" werden nur die Titel aufgenommen, die der Universitätsbibliothek in mindestens einem Exemplar vorliegen. Die Universitätsbibliothek sorgt für die zentrale Titelaufnahme und die übrige bibliographische Bearbeitung. Sie übernimmt den Druck der Bibliographie.

II.
Der Ständige Ausschuß IV überweist diesen Beschluß dem Ständigen Ausschuß II zur Abklärung folgender Fragen:

  1. Einbindung der "Marburger Bibliographie" in den Forschungsbericht der Philipps-Universität;
  2. Thematische Breite der zu erfassenden Publikationen hinsichtlich der Einordnung in die Kategorie "Forschung";
  3. Systematische Gliederung der Publikationen im Forschungsbericht der Universität.

III.
Der Ständige Ausschuß IV stellt fest, daß es derUniversitätsbibliothek kaum möglich sein wird, die "Marburger Bibliographie" ohne Zuweisung einer zusätzlichen Stelle BAT VII speziell für diese Aufgaben zu beginnen. Er empfiehlt dem Ständigen Ausschuß III dringend, bei der Zuweisung von Stellen aus dem Nachtragshaushalt 1974 eine solche Stelle für die Universitätsbibliothek vorzusehen.




[Anm. 1]:
Zur Fortschreibung der Konzeption für die Marburger Bibliographie wird auf den Beschluß des StA II vom 7. Juni 1984, dem sich der StA IV am 5. Juni 1984 angeschlossen hat, sowie auf das Merkblatt der Universitätsbibliothek verwiesen.