Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 23.02.1973:
Rahmenordnung für den Geschäftsgang in den Bibliotheken der Fachbereiche der Philipps-Universität Marburg
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen
beschließt folgende Ordnung:
- Die Erwerbung erfolgt durch den Fachbereich in der Regel in
Abstimmung mit der Universitätsbibliothek und den
benachbarten Fachbereichen, sowie gegebenenfalls mit bestehenden
Teilbibliotheken eines Fachbereichs. Die Abstimmung
berücksichtigt u.a. auch Absprachen über kurz- und
langfristige Anschaffungsschwerpunkte und beruht auf
ständiger gegenseitiger Information.
- Alle Bestellungen (Monographien, Zeitschriften,
Fortsetzungswerke) sind in einer Bestellkartei festzuhalten, die
aus den Durchschlägen der Bestellungen aufgebaut und wie der
Alphabetische Katalog geordnet ist. Bestellformulare im
internationalen Format stellt die Universitätsbiblioth zur
Verfügung. In die Bestellkartei sind auch die aus
unverlangten Ansichtssendungen gekauften sowie die durch Tausch
oder Geschenk erworbenen Titel aufzunehmen; außerdem
können Kopien der fachlich einschlägigen Bestellzettel
der Universitätsbibliothek mit eingelegt werden. Es empfiehlt
sich zusätzlich, vor Absendung von Bestellungen den Zentralen
Alphabetischen Katalog in der Universitätsbibliothek zu
konsultieren.
- Eingangskontrolle: Die Eingangskontrolle geschieht durch das
Zugangsbuch. Es ist so anzulegen, daß ohne erheblichen
Aufwand sein Inhalt für statistische Zwecke nutzbar gemacht
werden kann. Die Universitätsbibliothek wird den Bibliotheken
der Fachbereiche ein Muster zur Verfügung stellen.
- Monographien: Jeder eingehende Band ist im Zugangsbuch
mit lfd. Nr., Verfasser, Kurztitel, Lieferant und Preis zu
inventarisieren. Bei durch Tausch oder Geschenk eingehenden
Bänden erfolgt statt der Preisangabe ein entsprechender
Vermerk. Die Inventarnummer ist in den Band und auf den
Bestellzettel zu übertragen. Der Bestellzettel ist
frühestens zu dem Zeitpunkt aus der Bestellkartei zu ziehen,
zu dem die entsprechende Titelkarte in den alphabetischen Katalog
eingelegt wird. Werden auf Kosten des Fachbereichs Fotokopien von
Büchern oder ganzen Zeitschriftenbänden hergestellt,
sind diese ebenfalls zu inventarisieren.
- Zeitschriften, Reihen und Fortsetzungswerke: Das erste
Heft eines Bandes oder Jahrganges bzw. jede mit Rechnung versehene
Lieferung wird in das Zugangsbuch eingetragen. Außerdem ist
für diese Literaturgattung zusätzlich eine alphabetisch
geordnete Fortsetzungskartei zu führen. Jede
Fortsetzungskarte (Format mindestens DIN A 5) muß folgende
Angaben enthalten: Titel (ggf. auch Verfasser), Verlag, Lieferant.
Jedes Stück (Band, Heft, Lieferung, Titelblatt,
Inhaltsverzeichnis, Register, Einbanddecke usw.) ist einzeln
einzutragen mit Zählung, Eingangsdatum und ggf. Preise. Der
Abschluß eines Bandes ist kenntlich zu machen. Es wird
empfohlen, die Kartei auch für den Verkehr mit den
Buchbindern zu benutzen (Bindevermerk usw.).
- Rechnungsführung: Aus dem Zugangsbuch und der
Fortsetzungskartei muß ersichtlich sein, ob und wann ein
Band bezahlt bzw. die Rechnung zur Zahlung weitergeleitet wordenist.
- Signaturvergabe: Zur Feststellung des Standortes erhält
jeder Titel eine Individualsigantur, die im Buch und auf dem
Rücken jedes Bandes erscheint. Tonträger, Mikrofilme und
dergleichen sind gesondert unter eigener Signatur aufzustellen.
Bei der Erstellung neuer Signatursysteme ist die
Universitätsbibliothek zu Rate zu ziehen.
- Kataloge: Die Bestände jeder Bibliothek sind durch einen
alphabetischen Katalog (geordnet nach Verfassern bzw. Sachtiteln)
und einen Standortkatalog nachzuweisen. Zusätzliche
Dienstkataloge sind nur bei begründetem Bedarf zu
führen.
- Alphabetischer Katalog: Die Titelaufnahme erfolgt nach
einem der vorliegenden Regelwerke, d.h. entweder nach den
Preußischen Instruktionen oder nach den neuen Regeln
für die mechanische Ordnung der Titel. Die Titelkarten
müssen internationales Format (7,5 cm x 12,5 cm) haben. Unter
dieser Voraussetzung übernimmt die
Universitätsbibliothek den Abzug der Titelkarten von
Offsetfolien. Die Universitätsbibliothek kann an die
Bibliotheken in den Fachbereichen zusätzliche Titelkarten der
Neuerwerbungen anderer Fachbereiche bzw. der
Universitätsbibliotheken liefern. Hierbei ist eine Auswahl
nach fachlichen Gesichtspunkten möglich. Entsprechende
Wünsche sind an die Fachreferenten der
Universitätsbibliothek zu richten.
- Standortkatalog: Als Revisionsinstrument ist ein
Standortkatalog, der die genaue Aufstellung der Bände in der
Bibliothek widerspiegelt, unentbehrlich. Ist die Bibliothek
feinsystematisch gegliedert aufgestellt, so ist dieser
Standortkatalog zugleich der Sachkatalog. Im Falle einer anderen
Aufstellungsform (nach Zugang oder alphabetisch innerhalb von
sachlichen Großgruppen usw.) sollte neben dem
Standortkatalog ein standortfreier Sachkatalog (systematischer
oder Schlagwortkatalog) ebenfalls in Karteiform geführt
werden. Die Universitätsbibliothek stellt zu diesem Zweck auf
Wunsch eine größere Anzahl von Abzügen der
Titelaufnahmen her.
In allen Bibliotheken muß ein Aushang vorhanden sein,
der den Benutzern zumindest grobe Informationen über die
Aufstellungsorte der Sachgebiete gibt.
- Einband: Zur Erhaltung der Bestände sind Zeitschriften
grundsätzlich zu binden, ferner auch häufig benutzte
broschierte Monographien. Entsprechende Mittel für den
Buchbinder - erfahrungsgemäß in der Regel etwa 25% des
Anschaffungsetats - sind einzuplanen. Die Einbandstelle der
Universitätsbibliothek ist bereit, über
Zweckmäßigkeit und Preis der Einbandart zu beraten
sowie ggf. die handwerkliche Ausführung zu kontrollieren.
- Revision: Der Gesamtbestand der Bibliothek muß
mindestens einmal im Jahr anhand des Standortkatalogs revidiert
werden. Zu diesem Zweck kann die Bibliothek geschlossen werden. Um
den Zeitraum der Schließung so weit wie irgend möglich
zu verkürzen, ist der Fachbereich gehalten, zusätzliche
Mitarbeiter für die Revision zur Verfügung zu stellen.
Die bei der Revision festgestellten Verluste sind in einer Liste
zu verzeichnen, die Titel und geschätzten Anschaffungspreis
nennt.
- Abgabe entbehrlicher Bestände: Die Bibliotheken derFachbereiche sollen den aktuellen Bedürfnissen von Lehre und
Forschung dienen. Zur Raumersparnis und zur Entlastung von
Verwaltungsarbeit sollten die Fachbereiche
Bibliotheksbestände, die für die wissenschaftlichen
Arbeit nicht mehr oder nur in seltenen Fällen gebraucht
werden, an die Universitätsbibliothek abgeben. Die
Fachbereiche sind nicht befugt, Bibliotheksbestände zu
veräußern.