Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Organisationsfragen [...] (StA II) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 12.01.1989:

Veröffentlichung von Dissertationen

Der Ständige Ausschuß für Organisationsfragen, Angelegenheiten der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses empfiehlt den Fachbereichen im Interesse des Hochschulschriftentausches zwischen den Universitätsbibliotheken, in den Promotionsordnungen folgende Zahlen abzuliefernder Pflichtexemplare festzulegen: 80 Exemplare in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, 40 Exemplare in der Medizin und in den Naturwissenschaften, 50 Kopien in Form von Microfiches. Im Falle der Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift oder durch einen gewerblichen Verleger genügt die Ablieferung von 3 Exemplaren an die Universitätsbibliothek.

Der StA II bittet den Senat, diese Regelung verbindlich für die Philipps-Universität zu beschließen [Anm. 1].




[Anm. 1]:
S. dazu Beschluss des Senats vom 13.02.1989: Änderung der Rahmenbestimmungen für Promotionsordnungen, hier: Anzahl der Pflichtexemplare.