Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Organisationsfragen [...] (StA II) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 12.01.1989:
Veröffentlichung von Dissertationen
Der Ständige Ausschuß für Organisationsfragen,
Angelegenheiten der Forschung und des wissenschaftlichen
Nachwuchses empfiehlt den Fachbereichen im Interesse des
Hochschulschriftentausches zwischen den
Universitätsbibliotheken, in den Promotionsordnungen
folgende Zahlen abzuliefernder Pflichtexemplare festzulegen:
80 Exemplare in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften,
40 Exemplare in der Medizin und in den Naturwissenschaften, 50
Kopien in Form von Microfiches. Im Falle der
Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift
oder durch einen gewerblichen Verleger genügt die
Ablieferung von 3 Exemplaren an die
Universitätsbibliothek.
Der StA II bittet den Senat, diese Regelung verbindlich
für die Philipps-Universität zu beschließen
[Anm. 1].
[Anm. 1]:
S. dazu Beschluss des Senats vom 13.02.1989:
Änderung der Rahmenbestimmungen für
Promotionsordnungen, hier: Anzahl der Pflichtexemplare.