Beschlüsse des Senats der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 13.02.1989:
Änderung der Rahmenbestimmungen für
Promotionsordnungen; hier: Anzahl der Pflichtexemplare
Der Senat beschließt verbindlich für die Philipps-Universität, daß in den Promotionsordnungen der
Fachbereiche folgende Zahlen abzuliefernder Pflichtexemplare
festgelegt werden:
- 80 Exemplare in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften,
40 Exemplare in der Medizin und in den Naturwissenschaften
50 Kopien in Form von Microfiches
oder
- 6 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer
Zeitschrift erfolgt, die eine Auflage von mindestens 150
Exemplaren hat
oder
- 6 Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung
über den Buchhandel übernimmt, eine
Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf
der Rückseite des Titelblattes die
Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des
Dissertationsortes ausgewiesen ist.