Beschlüsse des Senats der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 13.02.1989:

Änderung der Rahmenbestimmungen für Promotionsordnungen; hier: Anzahl der Pflichtexemplare

Der Senat beschließt verbindlich für die Philipps-Universität, daß in den Promotionsordnungen der Fachbereiche folgende Zahlen abzuliefernder Pflichtexemplare festgelegt werden:
  1. 80 Exemplare in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften,
    40 Exemplare in der Medizin und in den Naturwissenschaften

    50 Kopien in Form von Microfiches
oder
  1. 6 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt, die eine Auflage von mindestens 150 Exemplaren hat
oder
  1. 6 Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf der Rückseite des Titelblattes die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen ist.