Vorschläge von Unterkommissionen der Ständigen Ausschüsse der Philipps-Universität Marburg
Vorschlag vom 17.11.1992
Vorschlag der gemeinsamen Unterkommission der Ständigen Ausschüsse III und IV zur Überarbeitung der Verteilungskriterien für Bibliotheksmittel vom 17.11.1992
Die Unterkommission hat sich entsprechend dem auf seiner Sitzung am 04.06.1992 erteilten Auftrag des StA IV erneut mit den Verteilungskriterien für Bibliotheksmittel befaßt und neben dem für die Mittelverteilung im laufenden Haushaltsjahr zugrunde gelegten Modell, das auf den Ausgaben von zehn
Zentralbibliotheken und zehn integrierten Bibliothekssystemen
basiert, eine Alternative ausschließlich auf der Grundlage von integrierten Bibliothekssystemen überprüft. Die
entsprchenden Werte ergeben sich aus der Unterlage Nr. M 176 des
StA IV. Die Unterkommission kam zum Ergebnis, daß es keine
überzeugenden Gründe gebe, einen
Verteilungsschlüssel für Bibliotheksmittel allein aus
den Ausgaben von Universitäten mit "integrierten
Bibliothekssystemen" abzuleiten. Die daraus errechneten Werte
könnten nicht als repräsentativer oder richtiger
angesehen werden als die Werte, die der Verteilung für 1992
zugrunde gelegt wurden. Im Gegenteil sei zu befürchten,
daß die alternativen Richtwerte weniger gut akzeptiert
würden, da diese sich auf Hochschulen gründeten, die von
ihrem Fächerspektrum und ihrer Größe her nur
beschränkt mit der Philipps-Universität zu vergleichen
seien. Gegenüber den bisherigen Berechnungen würden die
Naturwissenschaften deutlich bevorzugt. In dem Modell würde
die Höhe der Bibliotheksausgaben zu sehr von der
Größe der an den in die Berechnung einbezogenen
Universitäten vorhandenen Fachvertretungen und weniger von
den fachspezifischen Gegebenheiten beeinflußt. Insgesamt sah
sich die Unterkommission in ihrer im Vorjahr gegebenen Empfehlung
bestätigt, die Ausgaben in integrierten Bibliothekssystemen
als Korrekturfaktoren, aber nicht als alleinige
Bestimmungsgrößen für Fächerrichtwerte
heranzuziehen.
Zweifel an der Sachgerechtigkeit einzelner Fächerrichtwerte
müßten auf repräsentative Daten von anderen
Universitäten gestützt werden - erst dann solle sich die
Unterkommission erneut mit der Frage der Verteilungskriterien
befassen. Insbesondere wird der Fachbereich Rechtswissenschaften
aufgefordert, durch entsprechendes Datenmaterial die Aussage zu
belegen, daß juristische Fachbereiche an anderen
bundesdeutschen Hochschulen Mittel in einem Umfang zur
Verfügung stehen, die ihnen einen höheren Anteil an
Beschaffungen von Titeln, wie sie nach der Karlsruher Juristischen
Bibliographie für erforderlich gehalten werden, als in
Marburg ermöglichen. Ein vergleichbarer Maßstab
für den Literaturbedarf wie die KJB existiert für andere
Fächer allerdings nicht. Trotzdem sollten bei Zweifeln an den
jeweiligen Fächerrichtwerten auch andere Fachbereiche
über ihre Fakultätentage bzw. persönliche Kontakte
versuchen, repräsentative Angaben über die relativen
Ausgaben für Literaturbeschaffung in ihren Fächern an
anderen Universitäten zu erhalten.
Insgesamt bekräftigt die Unterkommission in allen Verfahrensschritten ihre
auf der Sitzung am 27.11.1991 erarbeitete
Empfehlung (s. Unterlage Nr. M 158 des StA IV vom 05.12.1991) und
ergänzt sie in dem Punkt, die dort vorgesehene Regelung der
Bewilligung von Zuschlägen für "kleine Fächer" auch
auf das "kleine" naturwissenschaftliche Fach "Geschichte der
Pharmazie" anzuwenden und diesem 2.500 DM zusätzlich
zuzuweisen. Für 1993 sollen die neu festgelegten Richtwerte
einschließlich der Zuschläge in voller Höhe der
Verteilungsrechnung in der Zuteilungsgruppe "Bibliotheksmittel"
innerhalb der Sachmittelverteilung bei ATG 71 zugrunde gelegt
werden.