Vorschläge von Unterkommissionen der Ständigen Ausschüsse der Philipps-Universität Marburg

Vorschlag vom 17.11.1992

Vorschlag der gemeinsamen Unterkommission der Ständigen Ausschüsse III und IV zur Überarbeitung der Verteilungskriterien für Bibliotheksmittel vom 17.11.1992

Die Unterkommission hat sich entsprechend dem auf seiner Sitzung am 04.06.1992 erteilten Auftrag des StA IV erneut mit den Verteilungskriterien für Bibliotheksmittel befaßt und neben dem für die Mittelverteilung im laufenden Haushaltsjahr zugrunde gelegten Modell, das auf den Ausgaben von zehn Zentralbibliotheken und zehn integrierten Bibliothekssystemen basiert, eine Alternative ausschließlich auf der Grundlage von integrierten Bibliothekssystemen überprüft. Die entsprchenden Werte ergeben sich aus der Unterlage Nr. M 176 des StA IV. Die Unterkommission kam zum Ergebnis, daß es keine überzeugenden Gründe gebe, einen Verteilungsschlüssel für Bibliotheksmittel allein aus den Ausgaben von Universitäten mit "integrierten Bibliothekssystemen" abzuleiten. Die daraus errechneten Werte könnten nicht als repräsentativer oder richtiger angesehen werden als die Werte, die der Verteilung für 1992 zugrunde gelegt wurden. Im Gegenteil sei zu befürchten, daß die alternativen Richtwerte weniger gut akzeptiert würden, da diese sich auf Hochschulen gründeten, die von ihrem Fächerspektrum und ihrer Größe her nur beschränkt mit der Philipps-Universität zu vergleichen seien. Gegenüber den bisherigen Berechnungen würden die Naturwissenschaften deutlich bevorzugt. In dem Modell würde die Höhe der Bibliotheksausgaben zu sehr von der Größe der an den in die Berechnung einbezogenen Universitäten vorhandenen Fachvertretungen und weniger von den fachspezifischen Gegebenheiten beeinflußt. Insgesamt sah sich die Unterkommission in ihrer im Vorjahr gegebenen Empfehlung bestätigt, die Ausgaben in integrierten Bibliothekssystemen als Korrekturfaktoren, aber nicht als alleinige Bestimmungsgrößen für Fächerrichtwerte heranzuziehen.

Zweifel an der Sachgerechtigkeit einzelner Fächerrichtwerte müßten auf repräsentative Daten von anderen Universitäten gestützt werden - erst dann solle sich die Unterkommission erneut mit der Frage der Verteilungskriterien befassen. Insbesondere wird der Fachbereich Rechtswissenschaften aufgefordert, durch entsprechendes Datenmaterial die Aussage zu belegen, daß juristische Fachbereiche an anderen bundesdeutschen Hochschulen Mittel in einem Umfang zur Verfügung stehen, die ihnen einen höheren Anteil an Beschaffungen von Titeln, wie sie nach der Karlsruher Juristischen Bibliographie für erforderlich gehalten werden, als in Marburg ermöglichen. Ein vergleichbarer Maßstab für den Literaturbedarf wie die KJB existiert für andere Fächer allerdings nicht. Trotzdem sollten bei Zweifeln an den jeweiligen Fächerrichtwerten auch andere Fachbereiche über ihre Fakultätentage bzw. persönliche Kontakte versuchen, repräsentative Angaben über die relativen Ausgaben für Literaturbeschaffung in ihren Fächern an anderen Universitäten zu erhalten.

Insgesamt bekräftigt die Unterkommission in allen Verfahrensschritten ihre auf der Sitzung am 27.11.1991 erarbeitete Empfehlung (s. Unterlage Nr. M 158 des StA IV vom 05.12.1991) und ergänzt sie in dem Punkt, die dort vorgesehene Regelung der Bewilligung von Zuschlägen für "kleine Fächer" auch auf das "kleine" naturwissenschaftliche Fach "Geschichte der Pharmazie" anzuwenden und diesem 2.500 DM zusätzlich zuzuweisen. Für 1993 sollen die neu festgelegten Richtwerte einschließlich der Zuschläge in voller Höhe der Verteilungsrechnung in der Zuteilungsgruppe "Bibliotheksmittel" innerhalb der Sachmittelverteilung bei ATG 71 zugrunde gelegt werden.