Vorschläge von Unterkommissionen der Ständigen Ausschüsse der Philipps-Universität Marburg
Vorschlag vom 27.11.1991
Vorschlag der Unterkommission des StA III zur Neuberechnung der Bibliotheksmittel im Rahmen der Verteilung der ATG 71 vom 27.11.1991
In einer abschließenden Sitzung am 27.11.1991 hat die
Unterkommission [...] auf der Grundlage der in den vorhergehenden
Sitzungen erarbeiteten Vorschläge und des StA III-Beschlusses
vom 14.11.1991 folgende Empfehlung für eine Neuberechnung der
Bibliotheksmittel gegeben, die dem StA III als Alternative zu
einer Berechnung nach dem bisherigen Modus zur Entscheidung
vorgelegt werden soll:
- Die Fächerrichtwerte werden auf der Grundlage von 20
Bibliotheken als arithmetische Mittelwerte der Prozentanteile
der einzelnen Fächer gemäß DBS-Statistik an den
Gesamtausgaben der jeweiligen Bibliotheken ermittelt. Hierbei
werden in den einzelnen Fächern Werte von Hochschulen, an
denen in dem jeweiligen Wissenschaftsfach kein Studienangebot
existiert, sowie die jeweils höchsten und niedrigsten der
in dem Fach verbleibenden Werte (Bereinigung um Extremwerte)
ausgeklammert. Die zugrundeliegenden Daten ergeben sich aus
Anlage 1.
- Die Aufteilung der Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche
wird auf der Grundlage des mit Unterlage M 605 versandten
Entwurfes vorgenommen. Die Unterkommission hält allerdings
noch folgende Modifikationen für erforderlich:
- Der Fächerrichtwert für "Allgemeines" wird
differenziert zwischen Geistes- und Naturwissenschaften
aufgeteilt. Die neun naturwissenschaftlichen Fachbereiche
(einschließlich FB 04 und 19) erhalten dabei einen
Anteil von je rd. 4% (rechnerisch genau 3.92%), die 11
geisteswissenschaftlichen Fachbereiche von je rd. 6%
(rechnerisch genau 5,88%).
- Der Fächerrichtwert "Medizin, Pharmazie" wird wie
folgt aufgeteilt:
FB 16: Pharmazie: 35%
FB 04: Klinische Psychologie: 5%
FB 21: Sportmedizin, Heil- und Sonderpädagogik: 5%
UB/Zentrale Medizinische Bibliothek: 55%
- Neben dem FB 18 erhält auch der FB 19 einen Anteil von
10% am Fächerrichtwert "Biologie".
- Der Fächerrichtwert "Sprach- und
Literaturwissenschaften" wird wie folgt aufgeteilt:
- FB 07: Klassische Philologie und Lateinische Philologie des
Mittelalters: 15%
- FB 08: Deutsche Sprachwissenschaft: 20%
- FB 09: Deutsche Literaturwissenschaft: 20%
- FB 10: Sprach- und Literaturwissenschaften der Neueren
Fremdsprachen: 20%
- FB 11: Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
sowie Sprach- und Literaturwissenschaften,
Außereuropäischer Sprachen: 25%
- Der FB Geschichtswissenschaften erhält einen Anteil
von 85% am Fächerrichtwert "Geschichte
einschließlich Sozialgeschichte, Archäologie".
Der Anteil des FB Außereuropäische Sprachen und
Kulturen an diesem Fächerrichtwert wird auf 5%
reduziert.
Die Aufteilung der Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche
insgesamt unter Einbeziehung der genannten Modifikationen ist
in Anlage 2 ausgewiesen.
- Die sich aus der Neuberechnung der Fachbereichsrichtwerte
ergebenden Veränderungen bei der Mittelzuweisung werden im
komenden Haushaltsjahr nur zur Hälfte bei der
Mittelzuweisung aus ATG 71 berücksichtigt. Zu diesem Zweck
werden für die Zuweisungsberechnung die Mittelwerte aus
den bisherigen und den neu errechneten Fachbereichsrichtwerten
zugrunde gelegt. Anlage 3 weist die Umrechnung der
Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche und die daraus
abgeleiteten Fachbereichsrichtswerte nach (Spalte 7) sowie in
Spalte 8 die bisherigen Fachbereichsrichtwerte und in Spalte 9
den Mittelwert aus beiden, der der Zuweisung für 1992
zugrunde zu legen wäre.
- Die UK empfiehlt, die Mittelzuweisung für
wissenschaftliches Schrifttum nach Fachbereichsrichtwerten
sowie Verteilungsbeträgen in Relation zur Studenten- und
zur Professorenzahl unter zwei Aspekten zu ergänzen. Zum
einen soll im FB Rechtswissenschaften dem hohen Bedarf an
Mehrfachexemplaren für Studierende durch eine erhöhte
Zuweisung bei den Lehrmitteln Rechnung getragen werden. Der
studentenzahlbezogene Gewichtungsfaktor in dieser
Zuteilungsgruppe soll für den FB 01 dementsprechend von
0,5 auf 1 heraufgesetzt werden.
Zum anderen sollen Fachbereiche mit "kleinen Fächern" bei
den Bibliotheksmitteln einen Zuschlag zu dem aus dem jeweiligen
FB-Richtwert ermittelten Betrag erhalten. Hiermit soll der
Besonderheit, die den "kleinen Fächern" an der Philipps-
Universität in den jeweiligen Fachbereichen zukommt,
Rechnung getragen werden. Die UK empfiehlt folgende
Zuschläge:
- FB 05, für Christliche Archäologie: 5.000 DM
- FB 07, für Lateinische Philologie des Mittelalters sowie Vor- und Frühgeschichte: 7.000 DM
- FB 11, je 2.500 DM für 7 kleine Fächer: 17.500
DM
- FB 08, je 3.000 DM für Skandinavistik und
Niederlandistik: 6.000 DM.
Der für die Zuschläge erforderliche Betrag von insgesamt
35.500 DM soll nicht zu Lasten der Bibliotheksmittelzuweisung an
die anderen Fachbereiche aufgebracht, sondern durch eine
Aufstockung der Zuteilungsgruppe in der entsprechenden Höhe
abgedeckt werden. Da übergangsweise die Mitteländerung
aufgrund der neuen FB-Richtwerte nur zur Hälfte weitergegeben
werden sollen, sind 1992 auch nur die halben Zuschlägeeinzurechnen.
Die finanziellen Auswirkungen der Neuberechnung der FB-Richtwerte
gemäß der Übergangsberechnung sowie in ihrer
endgültigen Höhe unter Einbeziehung der vorgenannten
Zuschläge werden in Anlage 4 ausgewiesen.