Vorschläge von Unterkommissionen der Ständigen Ausschüsse der Philipps-Universität Marburg

Vorschlag vom 27.11.1991

Vorschlag der Unterkommission des StA III zur Neuberechnung der Bibliotheksmittel im Rahmen der Verteilung der ATG 71 vom 27.11.1991

In einer abschließenden Sitzung am 27.11.1991 hat die Unterkommission [...] auf der Grundlage der in den vorhergehenden Sitzungen erarbeiteten Vorschläge und des StA III-Beschlusses vom 14.11.1991 folgende Empfehlung für eine Neuberechnung der Bibliotheksmittel gegeben, die dem StA III als Alternative zu einer Berechnung nach dem bisherigen Modus zur Entscheidung vorgelegt werden soll:

  1. Die Fächerrichtwerte werden auf der Grundlage von 20 Bibliotheken als arithmetische Mittelwerte der Prozentanteile der einzelnen Fächer gemäß DBS-Statistik an den Gesamtausgaben der jeweiligen Bibliotheken ermittelt. Hierbei werden in den einzelnen Fächern Werte von Hochschulen, an denen in dem jeweiligen Wissenschaftsfach kein Studienangebot existiert, sowie die jeweils höchsten und niedrigsten der in dem Fach verbleibenden Werte (Bereinigung um Extremwerte) ausgeklammert. Die zugrundeliegenden Daten ergeben sich aus Anlage 1.

  2. Die Aufteilung der Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche wird auf der Grundlage des mit Unterlage M 605 versandten Entwurfes vorgenommen. Die Unterkommission hält allerdings noch folgende Modifikationen für erforderlich:

    Die Aufteilung der Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche insgesamt unter Einbeziehung der genannten Modifikationen ist in Anlage 2 ausgewiesen.

  3. Die sich aus der Neuberechnung der Fachbereichsrichtwerte ergebenden Veränderungen bei der Mittelzuweisung werden im komenden Haushaltsjahr nur zur Hälfte bei der Mittelzuweisung aus ATG 71 berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden für die Zuweisungsberechnung die Mittelwerte aus den bisherigen und den neu errechneten Fachbereichsrichtwerten zugrunde gelegt. Anlage 3 weist die Umrechnung der Fächerrichtwerte auf die Fachbereiche und die daraus abgeleiteten Fachbereichsrichtswerte nach (Spalte 7) sowie in Spalte 8 die bisherigen Fachbereichsrichtwerte und in Spalte 9 den Mittelwert aus beiden, der der Zuweisung für 1992 zugrunde zu legen wäre.

  4. Die UK empfiehlt, die Mittelzuweisung für wissenschaftliches Schrifttum nach Fachbereichsrichtwerten sowie Verteilungsbeträgen in Relation zur Studenten- und zur Professorenzahl unter zwei Aspekten zu ergänzen. Zum einen soll im FB Rechtswissenschaften dem hohen Bedarf an Mehrfachexemplaren für Studierende durch eine erhöhte Zuweisung bei den Lehrmitteln Rechnung getragen werden. Der studentenzahlbezogene Gewichtungsfaktor in dieser Zuteilungsgruppe soll für den FB 01 dementsprechend von 0,5 auf 1 heraufgesetzt werden.

    Zum anderen sollen Fachbereiche mit "kleinen Fächern" bei den Bibliotheksmitteln einen Zuschlag zu dem aus dem jeweiligen FB-Richtwert ermittelten Betrag erhalten. Hiermit soll der Besonderheit, die den "kleinen Fächern" an der Philipps- Universität in den jeweiligen Fachbereichen zukommt, Rechnung getragen werden. Die UK empfiehlt folgende Zuschläge:


    Der für die Zuschläge erforderliche Betrag von insgesamt 35.500 DM soll nicht zu Lasten der Bibliotheksmittelzuweisung an die anderen Fachbereiche aufgebracht, sondern durch eine Aufstockung der Zuteilungsgruppe in der entsprechenden Höhe abgedeckt werden. Da übergangsweise die Mitteländerung aufgrund der neuen FB-Richtwerte nur zur Hälfte weitergegeben werden sollen, sind 1992 auch nur die halben Zuschlägeeinzurechnen.

    Die finanziellen Auswirkungen der Neuberechnung der FB-Richtwerte gemäß der Übergangsberechnung sowie in ihrer endgültigen Höhe unter Einbeziehung der vorgenannten Zuschläge werden in Anlage 4 ausgewiesen.