Beschlüsse des Senats der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 11.05.1992:

Bibliothekssituation der Philipps-Universität nach den Beschlüssen des Landtags zum Universitätshaushalt 1992

[...]

  1. Daher muß der Landtag seinen Beschluß vom Winter 1991/92 aufheben bzw. im nächsten Haushalt dahingehend korrigieren, daß die Aufstockung der Universitätsbibliotheksmittel als Erhöhung der Gesamtzuweisung für die Philipps-Universität erfolgt.

  2. Der StA III wird aufgefordert, seinen Beschluß vom 23. Januar 1992 zu überprüfen und für das Haushaltsjahr 1992 nach Möglichkeit eine Lösung zu finden, die dem geltenden Haushaltsgesetz genüge tut, ohne daß die Fachbereiche schon jetzt zu Teilbibliothekslösungen gezwungen sind, wenn sie die abgezogenen 20% ihrer Bibliotheksmittel für den Bestandsaufbau der Fachbereichsbibliotheken nutzen wollen.