Beschlüsse des Senats der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 11.05.1992:
Bibliothekssituation der Philipps-Universität nach den Beschlüssen des Landtags zum Universitätshaushalt 1992
[...]
- Daher muß der Landtag seinen Beschluß vom Winter
1991/92 aufheben bzw. im nächsten Haushalt dahingehend
korrigieren, daß die Aufstockung der Universitätsbibliotheksmittel als Erhöhung der Gesamtzuweisung für die
Philipps-Universität erfolgt.
- Der StA III wird aufgefordert, seinen Beschluß vom 23.
Januar 1992 zu überprüfen und für das Haushaltsjahr
1992 nach Möglichkeit eine Lösung zu finden, die dem
geltenden Haushaltsgesetz genüge tut, ohne daß die
Fachbereiche schon jetzt zu Teilbibliothekslösungen gezwungen
sind, wenn sie die abgezogenen 20% ihrer Bibliotheksmittel
für den Bestandsaufbau der Fachbereichsbibliotheken nutzen
wollen.