Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Haushaltsangelegenheiten [...] (StA III) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 23.01.1992:

Verteilung der Mittel der ATG 71 - Sachmittel

Verfahren zur Umsetzung der im Haushaltsplan vorgesehenen Zweckbindung von 2,1 Mio DM für Literaturerwerb (einschließl. Einband) der Zentralbibliothek:

  1. Die Differenz zwischen dem in der Zuweisung durch den StA III an die Universitätsbibliothek enthaltenen Betrag für Literaturbeschaffung in Höhe von 1.640.000 DM und dem im Haushaltsplan zweckgebundenen Betrag wird durch Umverteilung von den Fachbereichen in die Universitätsbibliothek abgedeckt. Hierfür wird die Zuweisung an die Fachbereiche nachträglich um 20 % der in der Verteilungsrechnung für wissenschaftliches Schrifttum ausgewiesenen Beträge gekürzt. Diese Anteile werden der Universitätsbibliothek zugewiesen und dort gem. den Fächerrichtwerten für die in den jeweiligen Fachbereichen vertretenen Disziplinen ausgegeben.

  2. Unter der Voraussetzung, daß sich die Fachbereiche bei ihrer Literaturbeschaffung einer umfassenden Erwerbungsabstimmung, die auch die Berufungsmittel einbezieht, mit der Universitätsbibliothek gem. den einschlägigen Empfehlungen und Richlinien des StA IV unterziehen, sichert ihnen die Universitätsbibliothek eine Mitwirkung bei der Verausgabung der jeweiligen Fachbereichsanteile zu. Wird die Aufstellung der daraus beschafften Literatur in Fachbereichs-, sofern solche nicht existieren, auch in Institutsbibliotheken gewünscht, setzt dies eine Vorvereinbarung mit der Universitätsbibliothek voraus, die auf eine Teilbibliothekslösung spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ausgerichtet ist.

  3. Zusätzlich wird die Universitätsbibliothek angemessen an den Sondermitteln (Hochschulsonderprogramm, ggf. auch Zusatzlastmittel) beteiligt.