Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Haushaltsangelegenheiten [...] (StA III) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 23.01.1992:
Verteilung der Mittel der ATG 71 - Sachmittel
Verfahren zur Umsetzung der im Haushaltsplan vorgesehenen
Zweckbindung von 2,1 Mio DM für Literaturerwerb
(einschließl. Einband) der Zentralbibliothek:
- Die Differenz zwischen dem in der Zuweisung durch den StA III
an die Universitätsbibliothek enthaltenen Betrag für
Literaturbeschaffung in Höhe von 1.640.000 DM und dem im
Haushaltsplan zweckgebundenen Betrag wird durch Umverteilung von
den Fachbereichen in die Universitätsbibliothek abgedeckt.
Hierfür wird die Zuweisung an die Fachbereiche
nachträglich um 20 % der in der Verteilungsrechnung für
wissenschaftliches Schrifttum ausgewiesenen Beträge
gekürzt. Diese Anteile werden der Universitätsbibliothek
zugewiesen und dort gem. den Fächerrichtwerten für die
in den jeweiligen Fachbereichen vertretenen Disziplinen
ausgegeben.
- Unter der Voraussetzung, daß sich die Fachbereiche bei
ihrer Literaturbeschaffung einer umfassenden Erwerbungsabstimmung,
die auch die Berufungsmittel einbezieht, mit der
Universitätsbibliothek gem. den einschlägigen
Empfehlungen und Richlinien des StA IV unterziehen, sichert ihnen
die Universitätsbibliothek eine Mitwirkung bei der
Verausgabung der jeweiligen Fachbereichsanteile zu. Wird die
Aufstellung der daraus beschafften Literatur in Fachbereichs-,
sofern solche nicht existieren, auch in Institutsbibliotheken
gewünscht, setzt dies eine Vorvereinbarung mit der
Universitätsbibliothek voraus, die auf eine
Teilbibliothekslösung spätestens nach Ablauf von 5
Jahren ausgerichtet ist.
- Zusätzlich wird die Universitätsbibliothek
angemessen an den Sondermitteln (Hochschulsonderprogramm, ggf.
auch Zusatzlastmittel) beteiligt.