archiv/dir-ko
Beschlüsse der Konferenz der Direktoren der hessischen Wissenschaftlichen
Bibliotheken
1981:
Konferenz der Direktoren der Wissenschaftlichen Bibliotheken
des Landes Hessen: Bibliotheksentwicklungsplan Hessen,
Wissenschaftliche Bibliotheken. Kassel:
Gesamthochschulbibliothek, 1981 - Textauszug -.
S.16:
2.1.7
Berechnungsgrundlage für den Bedarf an
Buchkaufmitteln für universitäre
Bibliothekssysteme
Der Gesamtbedarf an Buchkaufmitteln für
universitäre Bibliothekssysteme errechnet sich aus dem
Verhältnis 40:60 von Zentralbibliothek zu
Fachbereichs(teil)bibliotheken. Der Wert von 40% für die
UB entspricht der Summe der Mittel für Monographien
einschließlich Fortsetzungs- und Serienwerke,
Zeitschriften und den Einband.
S.17:
Grundlage dieses Aufteilungsverhältnisses sind die
von bibliothekarischer Seite vielfach gebründeten und
erprobten Relationen.
Der Bibliotheksplan Baden-Württemberg sieht vor, die
Mittel für den Monographienkauf im Verhältnis 1:1,5
zwischen zentraler Bibliothek und dezentralen Bibliotheken
aufzuteilen (S. 301). Für die Zeitschriftenerwerbung wird
ein Verhältnis von 6:7 UB:Fachbereichs(teil)bibliotheken
vorgesehen. Insgesamt ergibt sich aus dem BW-Plan eine
rechnerische Relation von 42% zu 58% zwischen UB und
Fachbereichsbibliotheken. Damit kommt er dem früher
seitens der DFG geforderten Verhältnis von 40% zu 60%
sehr nahe.
Es wird dringend empfohlen, diese Relation 40% : 60%
zwischen Zentralbibliothek und dezentralen Bibliotheken durch
einen Haushaltsvermerk im Haushaltsplan verbindlich
festzulegen. In diese Relation sind nicht einzubeziehen Mittel
für die Lehrbuchsammlung, außeruniversitäre
Benutzung und besondere Sammelgebiete, die der UB direkt
zuzuweisen sind.
Ein eingleisiges universitäres Bibliothekssystem
findet sich in Hessen nur an der Gesamthochschule Kassel. Die
Gesamthochschul-Bibliothek Kassel hat daher die Buchkaufmittel
für ihr universitäres Bibliothekssystem insgesamt
durch Haushaltsvermerks zugewiesen zu erhalten. Der
Bedarfsberechnungsmodus ist sonst derselbe wie für ein
zweigleisiges Bibliothekssystem.
S.19:
2.4.
Verteilung zugewiesener Haushaltsmittel für die
Buchvermehrung
Nach dem Problem der Mittelzuweisung in ausreichender
Höhe stellt sich dasjenige der Verteilung zugewiesener
Mittel, und zwar zum einen innerhalb universitärerBibliothekssysteme, zum anderen unter diejenigen Bibliotheken,
die im Kapitel 0427 zusammen veranschlagt werden. Nur eine
kontinuierliche Mittelzuweisung ermöglicht einen stetigen
Bestandsaufbau.
2.4.1
Bibliothekssysteme an Hochschulen
Bei zweigleisigen Bibliothekssystemen, wie sie an den
Hochschulen in Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Marburg
vorhanden sind, stellt sich das Problem der Mittelverteilung
zwischen Zentralbibliothek und dezentralen
Fachbereichs(teil)bibliotheken, für deren Verwaltung nach
dem Hessischen Universitätsgesetz die Fachbereiche
verantwortlich sind, in besonderer Weise. Im Gegensatz zu dem
Verfahren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen u.a.
Bundesländern werden in Hessen die für die
Vermehrung des Buchbestandes der Universität vorgesehenen
Haushaltsmittel in der Ausgabetitelgruppe 71 global
ausgeworfen. Die Verteilung zwischen Zentralbibliothek und
dezentralen Bibliotheken erfolgt durch den Ständigen
Ausschuß für Haushaltsangelegenheiten. Dieses
Vorgehen befindet sich zwar grundsätzlich in
Übereinstimmung mit dem Hessischen
Universitätsgesetz (§ 38: "Die bibliothekarischen
Einrichtungen in der Universität bilden ein einheitliches
System..."), birgt aber in der Praxis beträchtliche
Gefahren in sich. Über die Ausschußvertreter, die
in aller Regel Fachbereichsangehörige sind, kommt bei der
Mittelverteilung ein starkes dezentrales Interesse ins Spiel,
das unter Umständen den kontinuierlichen Auf- und Ausbau
des universitären Bibliothekssystems, noch mehr aber die
Leistungsfähigkeit der zentralen
Universitätsbibibliothek (insbesondere
S.20: hinsichtlich der außeruniversitären
Aufgabenstellungen) gefährdet. Um diese Gefahren sowie
Verteilungskonflikte innerhalb der Universitäten zu
vermeiden, wird empfohlen, die Haushaltsmittel für das
Bibliothekssystem zwar gemeinsam auszubringen, aber in den
Erläuterungen getrennt für die Zentralbibliothek und
für die Bereichsbibliotheken auszuweisen.
Bei der Verteilung der für die dezentralen
Bibliotheken vorgesehenen Haushaltsmittel muß
sichergestellt werden, daß die für die
Buchvermehrung bereitgestellten Mittel auch für den
Bestandsaufbau verausgabt werden. Um dieses zu erreichen,
muß in einem Haushaltsvermerk des Haushaltsplans eine
Zweckbindung vorgenommen werden etwa in der Weise, daß
bei 523 71 ausgewiesene Mittel nur für wissenschaftliches
Schrifttum, diejenigen der anderen Gruppentitel des
Ausgabetitels 71 jedoch auch für wissenschaftliches
Schrifttum verwendet werden können (einseitige
Deckungsfähigkeit nach § 20 LHO). Nur unter diesen
Voraussetzungen ist es diesen Bibliotheken möglich, eine
konsequente und kontinuierliche Erwerbungspolitik zu
verfolgen.
[Zur Anfangsseite des
Archivservers]