archiv/dir-ko

Beschlüsse der Konferenz der Direktoren der hessischen Wissenschaftlichen Bibliotheken

1981:

Konferenz der Direktoren der Wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen: Bibliotheksentwicklungsplan Hessen, Wissenschaftliche Bibliotheken. Kassel: Gesamthochschulbibliothek, 1981 - Textauszug -.

S.16:

2.1.7
Berechnungsgrundlage für den Bedarf an Buchkaufmitteln für universitäre Bibliothekssysteme


Der Gesamtbedarf an Buchkaufmitteln für universitäre Bibliothekssysteme errechnet sich aus dem Verhältnis 40:60 von Zentralbibliothek zu Fachbereichs(teil)bibliotheken. Der Wert von 40% für die UB entspricht der Summe der Mittel für Monographien einschließlich Fortsetzungs- und Serienwerke, Zeitschriften und den Einband.

S.17:

Grundlage dieses Aufteilungsverhältnisses sind die von bibliothekarischer Seite vielfach gebründeten und erprobten Relationen.

Der Bibliotheksplan Baden-Württemberg sieht vor, die Mittel für den Monographienkauf im Verhältnis 1:1,5 zwischen zentraler Bibliothek und dezentralen Bibliotheken aufzuteilen (S. 301). Für die Zeitschriftenerwerbung wird ein Verhältnis von 6:7 UB:Fachbereichs(teil)bibliotheken vorgesehen. Insgesamt ergibt sich aus dem BW-Plan eine rechnerische Relation von 42% zu 58% zwischen UB und Fachbereichsbibliotheken. Damit kommt er dem früher seitens der DFG geforderten Verhältnis von 40% zu 60% sehr nahe.

Es wird dringend empfohlen, diese Relation 40% : 60% zwischen Zentralbibliothek und dezentralen Bibliotheken durch einen Haushaltsvermerk im Haushaltsplan verbindlich festzulegen. In diese Relation sind nicht einzubeziehen Mittel für die Lehrbuchsammlung, außeruniversitäre Benutzung und besondere Sammelgebiete, die der UB direkt zuzuweisen sind.

Ein eingleisiges universitäres Bibliothekssystem findet sich in Hessen nur an der Gesamthochschule Kassel. Die Gesamthochschul-Bibliothek Kassel hat daher die Buchkaufmittel für ihr universitäres Bibliothekssystem insgesamt durch Haushaltsvermerks zugewiesen zu erhalten. Der Bedarfsberechnungsmodus ist sonst derselbe wie für ein zweigleisiges Bibliothekssystem.

S.19:

2.4.
Verteilung zugewiesener Haushaltsmittel für die Buchvermehrung


Nach dem Problem der Mittelzuweisung in ausreichender Höhe stellt sich dasjenige der Verteilung zugewiesener Mittel, und zwar zum einen innerhalb universitärerBibliothekssysteme, zum anderen unter diejenigen Bibliotheken, die im Kapitel 0427 zusammen veranschlagt werden. Nur eine kontinuierliche Mittelzuweisung ermöglicht einen stetigen Bestandsaufbau.

2.4.1
Bibliothekssysteme an Hochschulen


Bei zweigleisigen Bibliothekssystemen, wie sie an den Hochschulen in Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Marburg vorhanden sind, stellt sich das Problem der Mittelverteilung zwischen Zentralbibliothek und dezentralen Fachbereichs(teil)bibliotheken, für deren Verwaltung nach dem Hessischen Universitätsgesetz die Fachbereiche verantwortlich sind, in besonderer Weise. Im Gegensatz zu dem Verfahren in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen u.a. Bundesländern werden in Hessen die für die Vermehrung des Buchbestandes der Universität vorgesehenen Haushaltsmittel in der Ausgabetitelgruppe 71 global ausgeworfen. Die Verteilung zwischen Zentralbibliothek und dezentralen Bibliotheken erfolgt durch den Ständigen Ausschuß für Haushaltsangelegenheiten. Dieses Vorgehen befindet sich zwar grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Hessischen Universitätsgesetz (§ 38: "Die bibliothekarischen Einrichtungen in der Universität bilden ein einheitliches System..."), birgt aber in der Praxis beträchtliche Gefahren in sich. Über die Ausschußvertreter, die in aller Regel Fachbereichsangehörige sind, kommt bei der Mittelverteilung ein starkes dezentrales Interesse ins Spiel, das unter Umständen den kontinuierlichen Auf- und Ausbau des universitären Bibliothekssystems, noch mehr aber die Leistungsfähigkeit der zentralen Universitätsbibibliothek (insbesondere
S.20: hinsichtlich der außeruniversitären Aufgabenstellungen) gefährdet. Um diese Gefahren sowie Verteilungskonflikte innerhalb der Universitäten zu vermeiden, wird empfohlen, die Haushaltsmittel für das Bibliothekssystem zwar gemeinsam auszubringen, aber in den Erläuterungen getrennt für die Zentralbibliothek und für die Bereichsbibliotheken auszuweisen.

Bei der Verteilung der für die dezentralen Bibliotheken vorgesehenen Haushaltsmittel muß sichergestellt werden, daß die für die Buchvermehrung bereitgestellten Mittel auch für den Bestandsaufbau verausgabt werden. Um dieses zu erreichen, muß in einem Haushaltsvermerk des Haushaltsplans eine Zweckbindung vorgenommen werden etwa in der Weise, daß bei 523 71 ausgewiesene Mittel nur für wissenschaftliches Schrifttum, diejenigen der anderen Gruppentitel des Ausgabetitels 71 jedoch auch für wissenschaftliches Schrifttum verwendet werden können (einseitige Deckungsfähigkeit nach § 20 LHO). Nur unter diesen Voraussetzungen ist es diesen Bibliotheken möglich, eine konsequente und kontinuierliche Erwerbungspolitik zu verfolgen.



[Zur Anfangsseite des Archivservers]