Untersuchungen zur Optimierung der Zuweisung von Patienten zur stationären klassisch-orthopädischen oder verhaltensmedizinisch-orthopädischen Rehabilitation
Orthopädische Beschwerden zählen zu den größten Gesundheitsproblemen in Deutschland. Die oftmals unklare Ätiologie dieser Beschwerden hat zu einer Ausdifferenzierung der stationären orthopädischen Behandlung in klassisch-orthopädische und verhaltensmedizinisch-orthopädische Rehabilitation geführt. D...
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Contributors: | |
Format: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Published: |
Philipps-Universität Marburg
2008
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Subjects: | |
Online Access: | PDF Full Text |
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Summary: | Orthopädische Beschwerden zählen zu den größten Gesundheitsproblemen in Deutschland. Die oftmals unklare Ätiologie dieser Beschwerden hat zu einer Ausdifferenzierung der stationären orthopädischen Behandlung in klassisch-orthopädische und verhaltensmedizinisch-orthopädische Rehabilitation geführt. Die Zuweisung zu einem dieser beiden Behandlungsansätze erfolgt über den beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund/ Abteilung Rehabilitation.
Die klinische Bedeutung dieser Vorabzuweisung wurde am Beispiel des Rehazentrums Bad Pyrmont – Klinik Weser innerhalb einer randomisierten, kontrollierten Studie überprüft. An einer Stichprobe von 363 Patienten erwies sich das bisherige Vorgehen bei der Zuweisung von Patienten zur klassisch-orthopädischen oder zur verhaltensmedizinisch-orthopädischen Rehabilitation als noch nicht hinreichend zufriedenstellend.
Die Beratungsärzte scheinen sich bei der Zuweisung häufig am Vorliegen einer komorbiden psychischen Störung zu orientieren. Daher wurde im Folgenden untersucht, ob orthopädische Patienten mit versus ohne komorbide psychische Störung in gleichem Ausmaß von der stationären orthopädischen Rehabilitation profitieren und ob differenzielle Erfolge in Abhängigkeit von der erhaltenen Behandlung (klassisch oder verhaltensmedizinisch) vorliegen. Es zeigte sich, dass Patienten mit einer psychischen Komorbidität in einigen Aspekten stärker von ihrer Behandlung profitieren konnten als Patienten ohne psychische Störung. Lediglich bei Patienten mit einer psychischen Störung fanden sich differenzielle Behandlungserfolge zugunsten der verhaltensmedizinischen Rehabilitation.
Das Vorliegen einer psychischen Störung als Einzelkriterium für eine verbesserte Zuweisung wäre zu vage. Daher wurden verschiedene Variablen auf ihre Eignung für die Zuweisung getestet. Arbeitsunfähigkeitszeiten vor der Behandlung erwiesen sich als spezifischer Prädiktor für die klassisch-orthopädische Rehabilitation, während sich Selbstwirksamkeit als ein spezifischer Prädiktor für die verhaltensmedizinisch-orthopädische Behandlung erwies.
Zusammenfassend scheint das bisherige Vorgehen bei der Zuweisung von Patienten entweder zur klassisch-orthopädischen oder verhaltensmedizinisch-orthopädischen Rehabilitation noch verbesserungswürdig. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit sprechen dafür, dass Personen mit hohen Arbeitsunfähigkeitszeiten vor der Behandlung und Patienten mit einer komorbiden psychischen Störung eher der verhaltensmedizinisch-orthopädischen Behandlung zugewiesen werden sollten, während Patienten mit niedriger Selbstwirksamkeit eher der klassisch-orthopädischen Behandlung zugewiesen werden sollten. Weitere Implikationen der vorliegenden Ergebnisse werden diskutiert. Da viele der vorgestellten Ergebnisse auf korrelationsanalytischen Daten basieren, sind keine Kausalannahmen zulässig. Weitere Forschung zur Optimierung der Zuweisung von Patienten zur stationären klassisch-orthopädischen oder verhaltensmedizinisch-orthopädischen Rehabilitation ist daher notwendig. |
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Physical Description: | 106 Pages |
DOI: | 10.17192/z2008.0150 |