Texte der Universitätsbibliothek Marburg

Grundzüge der Abbestellpolitik

Stand: 14.02.1996

Durch die reduzierte Mittelzuweisung, die der Verteilungsvorschlag des Ständigen Ausschusses für Haushaltsangelegenheiten (StA III) für das Haushaltsjahr 1996 vorsieht, wird die Universitätsbibliothek Marburg gezwungen, ihre bisherige Erwerbungspolitik durch eine effektive Abbestellpolitik zu ergänzen. Als Richtschnur dienen die folgenden, auf der Fachreferentensitzung vom 14.2.1996 Punkte:

  1. Für das Verhältnis feste Belastungen zu disponiblen Mitteln in den Fachreferaten gilt künftig, daß verbindliche Opergrenzen für die festen Belastungen festgelegt werden. Sie betragen bei den Geistes- und Sozialwissenschaften maximal 66%, bei den Naturwissenschaften und der Medizin 90%. In diesem Rahmen kann der Fachreferent über die jeweils erforderlichen Abbestellungen entscheiden. Es ist darauf hinzuweisen, daß ein großer Teil der Zeitschriftenabbestellungen nicht im laufenden Jahr haushaltswirksam wird und daß, auch im Blick auf künftige Preissteigerungen, die Summe der tatsächlichen Belastungen daher deutlich unter der vorgegebenen Höchstgrenze liegen sollte.

  2. Ziel des Monographienkaufs, soweit disponible Mittel vorhanden sind oder freigesetzt werden, muß es sein, in möglichst großem Umfang (unter Beachtung der Erwerbungsrichtlinien) vielbenötigte Ausleihliteratur, Lehrbücher sowie Grundlagenliteratur für den Präsenzbestand anzuschaffen.

  3. Im Hinblick auf die Stornierung von Zeitschriftenabonnements wird als Richtschur vorgesehen, daß ein Sockel von Zeitschriften erhalten bleiben soll, der

    a. interdisziplinär und fachübergreifend
    b. von grundlegender Bedeutung für das jeweilige Fach ist
    c. im Gebäude der UB viel benutzt wird.

    Im Zweifelsfall entfallen also speziellere Zeitschriften trotz bestehender Absprachen.

  4. Die Fachreferentinnen und -referenten sind gehalten, die lokalen und regionalen Abstimmungsregularien zu beachten und dabei mindestens um Verständnis dafür zu werben, daß aufgrund der Finanzlage der UB Marburg abbestellt werden muß, im wesentlichen also nur Informationen über vorgesehene Stornierungen gegeben werden können.

  5. Soweit überhaupt möglich werden vorzugsweise solche Zeitschriften abbestellt, die in lokalen und regionalen Bibliotheken noch mindestens einmal nachgewiesen sind (bei Kollision mit 3 hat 3 Priorität).

  6. Soweit überhaupt möglich werden vorzugsweise solche Zeitschriften abbestellt, die im Wege von modernen Document-Delivery-Systemen zugänglich sind (z.B. DBI-Link, SSG/S, Zentrale FBB, Swets, Springer, UnCover u.a. - Bei Kollision mit 3 hat 3 Priorität).

    Die Fachreferentinnen und -referenten werden gebeten - sobald es mit angemessenem Aufwand möglich ist - in die zu erstellenden Listen der für ihre jeweiligen Fächer zu stornierenden Zeitschriften die zukünftigen Beschaffungsmöglichkeiten detailliert (u.a. mit Bezugskonditionen für Direktbesteller) festzuhalten.

  7. Erwerbungsrichtlinien, die im Rahmen der Teilbibliotheksverträge vereinbart worden sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen (3-6) unberührt.

    Weitere Aspekte des Dokument-Delivery, künftiges Fächer- und Aufgabenspektrum der UB Marburg usw. werden in die Abbestellrichtlinien integriert, sobald entsprechende Überlegungen ausdiskutiert worden sind.

i.A. Siebert

AZ 310/0.30