Über den Einfluss verschiedener nasaler Staudruckaufnehmer in der schlafmedizinischen Diagnostik

Die nasale Staudruckmessung wird routinemäßig im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik von Atemflussstörungen eingesetzt. Im aktuellen AASM Regelwerk sind Auswertekriterien für dieses Messverfahren definiert. Richtlinien zur Auswahl der hierfür benötigten Nasenbrille existieren nicht. So können...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Körber, Daniela
Beteiligte: Köhler, Dieter (Prof. Dr. med) (BetreuerIn (Doktorarbeit))
Format: Dissertation
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Philipps-Universität Marburg 2013
Schlagworte:
Online Zugang:PDF-Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die nasale Staudruckmessung wird routinemäßig im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik von Atemflussstörungen eingesetzt. Im aktuellen AASM Regelwerk sind Auswertekriterien für dieses Messverfahren definiert. Richtlinien zur Auswahl der hierfür benötigten Nasenbrille existieren nicht. So können verschiedene, im Handel erhältliche Nasensonden, die auch zur Sauerstofftherapie verwendet werden, zum Einsatz kommen. Inwiefern die unterschiedliche Form und Größe der Sonden Einfluss auf das Messergebnis und die hiermit verbundene Diagnostik nimmt, ist Gegenstand der hier vorgestellten Untersuchungen. Wir wählen einen Laboraufbau, um gleichbleibende Messbedingungen zu gewährleisten und generieren ein standardisiertes Eingangssignal mit einer Sinuspumpe. Um dem aufgezeichneten nasalen Staudruck die entsprechenden Flusswerte zuordnen zu können, verwenden wir gleichzeitig einen PTG. Der realitätsnahen Anbringung der Nasenbrillen und der darüber gelegten Mund-Nasenmaske des PTG dient ein anatomischer Silikonabguss eines Kopfes. Wir vergleichen drei Nasensondenfabrikate (Kendall, Miniscreen, Unomedical), die erhebliche geometrische Unterschiede aufweisen hinsichtlich der gelieferten Druckkurven. Um einen möglichen Einfluss der Beschaffenheit der Nasenostien im Zusammenspiel mit den verschiedenen Sonden zu untersuchen, variieren wir in einer zweiten Messreihe den Innendurchmesser der künstlichen Nasenöffnungen. Veränderungen des Pumpvolumens bei gleichbleibender Pumpfrequenz erlauben es, eine etwaige Abhängigkeit der Resultate vom maximalen Fluss aufzulösen. Darüber hinaus erfolgen Staudruckmessungen ohne simultane PTG Aufzeichnung. Die hier vorgestellten Ergebnisse zeigen unterschiedliche absolute Amplitudenwerte der Staudruckmessung bei Verwendung der verschiedenen Nasensonden. Zudem sehen wir eine Streuung der Amplitudenwerte bei wiederholten Messungen mit der gleichen Sonde, die auf eine Lageänderung der Sonde zurückzuführen ist. Hierin bestätigen wir Untersuchungsergebnisse verschiedener vorhergehender Studien, die ebenfalls auf eine Abhängigkeit des Staudrucksignals von Sondenposition hinweisen. Aus diesem Grund ist die Rückführung von Signalstärkeunterschieden, wie sie zwischen den Nasensonden beobachtet werden, auf die unterschiedlichen geometrischen Eigenschaften der Fabrikate nicht eindeutig möglich. Falls es einen solchen Unterschied gibt, ist er schwächer als die Lageabhängigkeit. Die Wahl der Sonde und deren Lage kann so zwar die absolute Amplitude des Staudrucksignals beeinflussen, diese wird jedoch in der klinischen Diagnostik nicht interpretiert. Diagnoserelevant sind vielmehr relative Staudruckabfälle. Zum Vergleich der Sonden ziehen wir daher die normierten Messdaten heran, und diese zeigen eine sehr gute Übereinstimmung. Somit werden relative Atemflussrückgänge von allen getesteten Fabrikaten durch einen übereinstimmenden, relativen Staudruckrückgang registriert. Dies gilt ebenso für unterschiedlich große Nasenöffnungen und verschiedene Maximalflüsse. Eine direkte Einflussnahme der Wahl der Nasensonde auf die Diagnose gibt es folglich nicht. Da es keine Vorgabe zur Anwendung eines Nasensondenfabrikates in der schlafmedizinischen Diagnostik gibt, sind unsere Erkenntnisse von großer Bedeutung in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Messungen, die in unterschiedlichen Schlaflaboren durchgeführt werden.
DOI:10.17192/z2013.0273