Retrospektive cytogenetische und molekularcytogenetische Abklärungvon ätiologisch ungeklärten Aborten mit morphologisch auffälligen Feten

Der hohe Anteil chromosomaler Imbalancen in der Frühschwangerschaft impliziert die Notwendigkeit einer intensiven cytogenetischen Untersuchung sowohl der Aborte als auch der Paare mit Aborten. Chromosomenanalysen aus Abortgewebe sind jedoch häufig durch die geringe mitotische Aktivität der Zellen un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Dietze, Ilona
Beteiligte: Fritz, Barbara (Dr.) (BetreuerIn (Doktorarbeit))
Format: Dissertation
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Philipps-Universität Marburg 2006
Schlagworte:
Online Zugang:PDF-Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der hohe Anteil chromosomaler Imbalancen in der Frühschwangerschaft impliziert die Notwendigkeit einer intensiven cytogenetischen Untersuchung sowohl der Aborte als auch der Paare mit Aborten. Chromosomenanalysen aus Abortgewebe sind jedoch häufig durch die geringe mitotische Aktivität der Zellen und die geringe Bandenqualität der Chromosomen limitiert. Die Comparative Genomhybridisierung (CGH) ist eine molekularcytogenetische Methode, welche chromosomale Imbalancen durch reverse Fluoreszenz- in situ-Hybridisierung zuverlässig aufdecken kann. Um das diagnostische Potential der CGH zu evaluieren, wurden in der vorliegenden Studie 51 Aborte retrospektiv untersucht. Insbesondere sollte die Sensitivität der CGH anhand von 29 cytogenetisch bereits vordiagnostizierten Fällen ermittelt werden. In insgesamt 12 Fällen wurden neben der CGH noch weitere Techniken wie die chromosomale Mikrodissektion, Fluoreszenz- in situ-Hybridisierung (FISH) und die Mikrosatellitenanalyse zur präzisen Abklärung der genomischen Imbalancen angewandt. Mittels dieser Techniken konnte der Ursprung eines Markerchromosoms sowie einer neu entstandenen unbalancierten Translokation identifiziert werden. Die Mikrosatellitenanalyse ermöglichte die Bestimmung der parentalen Herkunft und Entstehungszeitpunkt von Trisomien sowie den Ausschluss einer uniparentalen Disomie in insgesamt 10 Fällen. Grundvoraussetzung für eine CGH-Analyse ist die Gewinnung einer möglichst hochmolekularen DNA. Dazu wurde DNA aus nativem und Formalin fixierten und paraffinierten Geweben in insgesamt 42 Abortfällen gewonnen. Anhand der Ergebnisse der CGH-Analysen wurden folgende Parameter beurteilt: Alter der Gewebeblöckchen, Dauer der Formalinfixierung und Mazeration/Autolyse des Ausgangsgewebes. Das Alter der asservierten Gewebeblöckchen reichte von wenigen Wochen bis zu 18 Jahre. Anhand der Untersuchungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass die Lagerungsdauer in Paraffin keinen oder einen nur geringen Einfluss auf die Qualität der DNA hatte. Je kürzer jedoch die Fixationsdauer des Gewebes in Formalin war, umso eher ließ sich eine qualitativ und quantitativ hochwertige DNA gewinnen. Keine direkte Korrelation konnte dagegen zwischen DNA-Qualität und dem Mazerationsgrad/Autolysegrad des eingebetteten Gewebes festgestellt werden. Anhand der Ergebnisse der CGH-Analyse wurde die DNA in 3 Kategorien unterteilt: 1. DNA-Fragmente mit einer Länge von 200-1500bp und mehr (optimale Fragmentlänge) ermöglichten ein CGH-Ergebnis in 100% der Fälle. 2. Leicht degradierte DNA (Fragmentlänge 200-700bp) führte zu einem CGH-Ergebnis in 67% der Fälle. 3. Stark degradierte DNA mit Fragmentlängen <500bp eignete sich nicht für eine CGH-Analyse. In der vorliegenden Studie wurde die Comparative Genomhybridisierung zur retrospektiven Analyse von 51 Aborten angewandt. In 42/51 Fällen (82,4%) konnte mittels CGH in Verbindung mit Mikrosatellitentypisierung und Fluoreszenz- in situ-Hybridisierung ein Ergebnis erzielt werden. In 22/42 Fällen (52,4%) lag ein unauffälliges Ergebnis vor. In 5 Fällen konnte ein normaler Chromosomensatz mittels CGH bestätigt werden. In 2 Fällen wurde über eine anschließende Mikrosatellitenanalyse eine Triploidie gesichert. In 9/22 Fällen lag ein cytogenetischer Vorbefund mit einer Strukturaberration vor. Hierbei handelte es sich um Markerchromosomen (3 Fälle), Ringchromosomen (3 Fälle) und unbalancierte Translokationen (3 Fälle). Bezogen auf strukturelle Veränderungen war die Rate der falsch negativen Ergebnisse nach CGH in 9/14 Fällen mit 64,3% hoch. Hierfür ursächlich war neben degradierter DNA das limitierte Auflösungsvermögen der CGH. In 20 Fällen (47,6%) wurden sowohl numerische als auch strukturelle Aberrationen nachgewiesen. Darüber hinaus gab in einem Fall die CGH-Analyse neben dem Nachweis der chromosomalen Aberration auch Hinweis auf den Entstehungsmechanismus der Chromosomenaberration. Trotz der Einschränkung beim Nachweis struktureller Veränderungen, die jedoch im Abortgeschehen eher eine untergeordnete Rolle spielen, belegen die erhobenen Daten, dass die retrospektive CGH-Analyse an archiviertem Abortmaterial, eine potente Methode zur Aufdeckung genetischer Imbalancen bei Aborten ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CGH in der Fetalpathologie sowohl zur Aufdeckung von de novo-Aberrationen in Nachkommen von genetisch unauffälligen Eltern, als auch zur Bestätigung von unbalancierten Situationen in Nachkommen von einem Elternteil mit reziproker Chromosomenaberration sinnvoll angewendet werden kann. Erst die Aufdeckung und Abklärung chromosomaler Aberrationen als Ursache für Aborte und fetale Fehlbildungen ermöglicht eine detaillierte Phänotyp-Genotyp-Korrelation, eine präzise Abschätzung des Wiederholungsrisikos für die Eltern im Rahmen einer genetischen der Beratungssituation.
Umfang:187 Seiten
DOI:10.17192/z2006.0570