Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen
Hessische Kultureinrichtungen verfügen über umfangreiche Kulturgüter, die einen universellen und überzeitlichen Wert haben. Die Digitalisierung vereinfacht den Zugang und erweitert und vervielfacht die Nutzbarkeit des von diesen Einrichtungen verwalteten Kulturschatzes. Der offene Zugang wird jedoch...
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団体著者: | |
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フォーマット: | Regelwerk |
言語: | ドイツ語 |
出版事項: |
Philipps-Universität Marburg
2021
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主題: | |
オンライン・アクセス: | PDFフルテキスト |
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要約: | Hessische Kultureinrichtungen verfügen über umfangreiche Kulturgüter, die einen universellen und überzeitlichen Wert haben. Die Digitalisierung vereinfacht den Zugang und erweitert und vervielfacht die Nutzbarkeit des von diesen Einrichtungen verwalteten Kulturschatzes. Der offene Zugang wird jedoch häufig durch rechtliche, technische oder finanzielle Beschränkungen stark behindert. Beschränkungen, welche die Nutzung und Fortschreibung von Kunst und Kultur behindern, sollen abgebaut werden. Durch den Ausbau chancengerechter, niederschwelliger Zugänge zu digitalisierten kulturellen Objekten können neue, zielgruppengerechte Angebote entwickelt werden und eine breitere dezentrale Teilhabe ermöglichen – barrierefrei, ortsunabhängig und chancengerecht.
Daher haben Mitglieder der AG Digitalisierung, die im Herbst 2018 auf Anregung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst als spartenübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, im Jahr 2021 eine gemeinsame Open Access Policy entwickelt. Sie dient als Handlungsmaxime, um der Öffentlichkeit einen umfassenden, unbeschränkten Einblick in das Kulturerbe Hessens zu ermöglichen. Fast zwanzig Kultureinrichtungen des Landes Hessen gehören zu den Erstunterzeichnenden der Open Access Policy: das Hessische Landesarchiv, die Hochschulen mit ihren Bibliotheken, Museen und Sammlungen, das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde, die hessischen Landesmuseen, die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie das Landesamt für Denkmalpflege. |
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物理的記述: | 6 Seiten |
DOI: | 10.17192/es2021.0029 |