Die Terrorliste der Emirate: Zusammensetzung und Ziele (Stand: Mai 2015)

Am 20.8.2014 verkündete der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Scheich Khalifa bin Zayed ein Anti-Terror-Gesetz mit einer weit gefassten Terrorismus-Definition. Danach gelten alle Personen als Terroristen, die eine Handlung begehen, die direkt oder indirekt terroristische Folgen nach...

Deskribapen osoa

Gorde:
Xehetasun bibliografikoak
Argitaratua izan da:MENA-direkt (Band 10)
Egile Nagusiak: Reichinnek, Heidi, Lübben, Ivesa, Dihstelhoff, Julius
Formatua: Arbeit
Hizkuntza:alemana
Argitaratua: Philipps-Universität Marburg 2015
Gaiak:
Sarrera elektronikoa:PDF testu osoa
Etiketak: Etiketa erantsi
Etiketarik gabe, Izan zaitez lehena erregistro honi etiketa jartzen!
Deskribapena
Gaia:Am 20.8.2014 verkündete der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Scheich Khalifa bin Zayed ein Anti-Terror-Gesetz mit einer weit gefassten Terrorismus-Definition. Danach gelten alle Personen als Terroristen, die eine Handlung begehen, die direkt oder indirekt terroristische Folgen nach sich ziehen könnte. Human Rights Watch (HRW) kritisierte, dass diese Definition missbraucht werden könne, um Grundrechte wie Rede- und Versammlungsfreiheit einzuschränken. Die Befürchtung von HRW bestätigte sich mit der Veröffentlichung der emiratischen Terrorliste am 15.11.2014, auf der insgesamt 85 Organisationen, darunter die Muslimbruderschaft inklusive zahlreicher Ableger, aufgelistet wurden. Bereits im Dezember 2013 hatte Ägypten die Muslimbruderschaft zu Terrororganisation erklärt, im März 2014 folgte Saudi-Arabiena. Die Emirate und Saudi-Arabien hatten die Vorbereitungen des Putsches des ägyptischen Militärs gegen Präsident Mursi finanziell und logistisch unterstützt. Seitdem koordinieren die drei Länder weitgehend ihre regionale Sicherheitspolitik sowie ihr internationales Auftreten. Im Folgenden werden die auf der Terrorliste aufgeführten Organisationen kategorisiert und kurz beschrieben. Die Anti-Terrorpolitik der VAE wird in den regionalen Kontext eingeordnet und Ziele sowie Handlungslogiken der VAE erläutert und bewertet.
DOI:10.17192/es2015.0018