Civilistisches Magazin. 6.1827/37(1837)

Layoutgetreues Digitalisat der Ausg.: Berlin : Mylius, 1837 Standort: Zentralbibliothek (000) Signatur: XVIII aC 4816

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Civilistisches Magazin (Band 6.1827/37)
1. Verfasser: Hugo, Gustav
Format: Ausgabe
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Philipps-Universität Marburg 2012
Schlagworte:
Online Zugang:DFG-Viewer
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Inhaltsangabe:
[Titelblatt]
Vorrede
Inhalt des sechsten Bandes mit Zusätzen und Berichtigungen
I. Über ein wiederendecktes Fragment des Pomponius, nebst einigen literarischen Bemerkungen
II. Conrad von Lichtenau, Abt von Ursperg als der älteste bestimmte Zeuge über die Wiederherstellung des Römischen Rechts durch Wernerius (Irenerius)
III. Übersicht der vorzüglichsten bekannten Hand-Schriften der Basiliken
IV. Nachtrag zu Band V. Nr. 19. über das sogenannte peculium adventitium
V. Canzler Koch
VI. Über die lex Rubria
VII. Geschichte des Worts Protocollum
VIII. Ursprüngliche Bedeutung des Worts Digesta
IX. Praktische LaufBahn eines bloßen Theoretikers
X. Theodosianus codex, nicht condex Theodosianus
XI. Einfluß des CitierGesetzes auf die Digesten
XII. Berichtigung der Nachricht über Dominici Albanensis promptuarium
XIII. Über die erste Verbreitung der Kenntniß des Römischen Rechts in NiederSachsen und andern nördlichen Ländern
XIV. Über das Verhältniß der res quotidianae des Gajus zu den Institutionen von Gajus und von Justinian
XV. Berichtigung der Zusätze zu dem PandektenCompendium de Herrn GR. Thibaut
XVI. Jus in personam
XVII. Ulpian‘s Ansicht von dem Entstehungs-Grund der actio ex testamento
XVIII. Der AntiPapian
XIX. Endung in ista
XX. Nachtrag zu II. der älteste Zeuge über Wernerius
XXI. Erinnerung an den verstorbenen Geheimen CabinetsRath Rehberg
XXII. Über Escit und verwandte Formen in den ZwölfTafelGesetzen
XXIII. Fernere Berichtigung der Zusätze zu dem PandektenCompendium des Herrn GR. Thibaut.
XXIV. Gehören Freygelassene zur gens ihres Patrons?
XXV. Einiges über Niebuhr
XXVI. Der von Blume endeckten Reihen sind Vier
XXVII. Herr Prof. Holtius in Utrecht über adversus hostem aeterna auctoritas
XXVIII. Etwas ausführliche kurze Darstellung meiner Meynung von den drey Digesten
XXIX. Die älteste HandSchrift hat keine partes
XXX. Chapitre unique
XXXI. Noch einige civilistische KunstWörter die bey den Alten anders sind, als bey den Neuern