Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Zentrale Medizinische Bibliothek
Lahnberge (ZMB)
§ 1
1. Die Zentrale Medizinische Bibliothek (im folgenden ZMB
genannt) ist für die Literaturversorgung der im neuen
Klinikum auf den Lahnbergen untergebrachten Medizinischen Zentren,
Medizinischen Betriebseinheiten und sonstigen Einrichtungen des
Fachbereichs Humanmedizin zuständig.
2. Die ZMB wird von Universitätsbibliothek und Fachbereich
Humanmedizin/Klinikum gemeinsam betrieben. Sie ist zugleich erste
Ausbaustufe der Fachbereichsbibliothek und Medizinische Abteilung
der Universitätsbibliothek.
3. Die erste Ausbaustufe der ZMB (im folgenden ZMB-I genannt)
umfaßt die im ersten Bauabschnitt des Klinikums
zusammengefaßten Medizinischen Disziplinen. Der Ausbau der
ZMB erfolgt entsprechend der weiteren baulichen Entwicklung des
neuen Klinikums.
4. Die ZMB-I ist eine Präsenzbibliothek.
§ 2
1. Der Fachbereich Humanmedizin/Klinikum stellt der ZMB-I die
Bibliotheksräume entsprechend dem derzeitigen Nutzungskonzept
zur Verfügung. Er trägt die Kosten für Telefon,
Strom und Wasser.
2. Die Raumplanung für den weiteren Ausbau der ZMB-I erfolgt
in Abstimmung mit der Universitätsbibliothek.
3. Der Fachbereich Humanmedizin/Klinikum stellt das für die
Verwaltung der ZMB-I erforderliche Verbrauchsmaterial, Gerät
und Mobiliar im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zur
Verfügung.
4. Der Fachbereich Humanmedizin/Klinikum trägt die Kosten
der in der ZMB-I intern erforderlichen Kopien. Die Kosten der
für den wissenschaftlichen und klinischen Gebrauch
anfallenden Kopien der Med. Zentren und Abteilungen werden nach
Kostenstellen getrennt abgerechnet.
§ 3
1. Die Verwaltung der ZMB-I erfolgt durch die
Universitätsbibliothek. Mit Ausnahme der Stelle des Leiters
und einer Stelle des gehobenen Bibliotheksdienstes wird das
Personal vom Fachbereich Humanmedizin/Klinikum gestellt.
2. Es erhält seine dienstlichen Anweisungen vom Leiter der
ZMB-I.
§ 4
Die Leitung der ZMB-I hat der Fachreferent für Medizin der
Universitätsbibliothek. In grundsätzlichen, die ZMB-I
betreffenden Angelegenheiten, stimmt er sich mit der Kommission
für die Zentrale Medizinische Bibliothek des Fachbereichs
ab.
§ 5
Der Inhaber der von der Universitätsbibliothek zur
Verfügung gestellten Stelle des gehobenen Bibliotheksdienstes
hat die Leitung des Geschäftsablaufs in der ZMB-I.
§ 6
1. Für die ZMB-I stellt der Fachbereich
Humanmedizin/Klinikum folgendes Personal zur Verfügung:
- 1 Kraft des mittleren Bibliotheksdienstes (BAT VIb)
- 1 Schreibkraft (1/2 BAT VII)
- 4 MTL-Stellen für Aufsichtszwecke und bibliothekstechnische
Arbeiten.
2. Im Zusammenhang mit der Bildung der ZMB-I nimmt der
Fachbereich die gesetzlichen Aufgaben wahr, in seinen
Institutionen westlich der Lahn für eine fachgerechte
Anfertigung der Titelaufnahmen zu sorgen. In den östlich der
Lahn gelegenen Institutionen übernimmt dies ein
Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der ZMB unter Zuarbeit der dort in
den Bibliotheken eingesetzten Mitarbeiter.
3. Ab Oktober 1984 stellt der Fachbereich zur Unterstützung
der Bibliothekarin des gehobenen Dienstes in der ZBM-I
zunächst für 1 Jahr eine Stelle BAT Vb zur
Verfügung.
4. Die vom Fachbereich gemäß Abs. 1 und 3 gestellten
Mitarbeiter der ZMB-I bleiben beim Fachbereich etatisiert, soweit
dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 7
Bestandsaufbau, Verwaltung und Benutzung der ZMB-I erfolgen auf
der Grundlage der "Überlegungen zur ersten Ausbaustufe der
Zentralen Medizinischen Bibliothek (ZMB) auf den Lahnbergen in
Marburg" vom Januar 1980 sowie der Ergänzungen bzw.
Korrekturen vom Oktober 1981. Sie dienen als Arbeitsanweisung und
werden vom Leiter der ZMB in Zusammenarbeit mit der Kommission
für die Zentrale Medizinische Bibliothek des Fachbereichs
fortgeschrieben und weiterentwickelt.
§ 8
1. Bei der Beschaffung von Büchern und Zeitschriften richtendie einzelnen Med. Zentren und Abteilungen die
Erwerbungswünsche an die ZMB-I. Diese Anforderungen von
Büchern und Zeitschriften werden dort koordiniert, wobei die
Bestellung unmittelbar durch die ZMB-I vorgenommen wird.
2. Die Aufstellung der Bücher wird vom Leiter der ZMB-I
festgelegt. Die Übernahme eines Titels in einen Handapparat
bedarf seiner Zustimmung. Grundlage dafür sind Kriterien, die
von der Kommission für die Zentrale Medizinische Bibliothek
des Fachbereihs erarbeitet wurden (s. Anlage 1).
3. Die Bezahlung erfolgt zu Lasten der den einzelnen
Einrichtungen bei Lehre und Forschung zur Verfügung
gestellten Mittel nach Maßgabe der Empfehlungen der
Kommission für die Zentrale Medizinische Bibliothek des
Fachbereichs vom 12.6.1985 (s. Anlage 2). Die Inventarisierung
wird durch die ZMB-I vorgenommen.
§ 9
1. Für die Bestellung von fächerübergreifenden
Büchern und Zeitschriften ist die ZMB-I verantwortlich.
2. Zur Beschaffung der vorgenannten Bücher und Zeitschriften
wird ein angemessener Betrag zur Verfügung gestellt.
Näheres regelt Anlage 3.
3. Die an der ZMB-I beteiligten Medizinischen Zentren und
Abteilungen stellen der ZMB die für den Einband
erforderlichen Mittel zu Beginn eines Haushaltsjahres in Höhe
der im Vorjahr tatsächlichen angefallenen Bindekosten
anteilig zur Verfügung.