Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften (BW) vom 03.12.1987


1. Die Literaturversorgung des Fachs Wirtschaftswissenschaften an der Philipps-Universität wird neu geregelt. Dazu erhält die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften (BW) formal den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek (UB). Sie umfaßt die Buchbestände des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und die wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur in der Universitätsbibliothek.

2. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter den hiesigen Gegebenheiten optimale Literaturversorgung des Fachs mit benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und bestmöglichem Zugriff auf die magazinierten Bestände sichern.

3. Die UB ist für die Verwaltung der BW verantwortlich.

Dazu bringt sie an Personalstellen ein:
0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14 (Leitung)
1,0 Stellen eines Diplombibliothekars (Leitung des Geschäftsablaufs)
0,5 Stellen eines Bibliothekars
0,5 Stellen des Mittleren Bibliotheksdienstes (BAT VII).

Der Fachbereich stellt das folgende Personal zur Verfügung:
1,5 Stellen des Mittleren Bibliotheksdienstes (BAT VII)
1,2 Stellen MTL (Aufsichtspersonal).

4. Die bisher vom Fachbereich und von der UB getrennt aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Die Höhe des Etats richtet sich nach dem auf das Fach Wirtschaftswissenschaften entfallenden Anteil der Mittel für wissenschaftliches Schrifttum an der Philipps-Universität. Zu Beginn des Haushaltsjahres erstellen der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und der Direktor der Universitätsbibliothek einen Finanzplan. Er ist die Grundlage für die Erwerbung und weist angemessene Beträge für übergreifende Fachliteratur und Einbandkosten aus. Die der UB für die Lehrbuchsammlung zugewiesenen Mittel werden nicht einbezogen. Reicht der vorhandene Etat nicht aus, um die Ausgaben der BW zu decken, macht die Bibliothekskommission dem Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften einen Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden soll. Der Dekan stimmt diesen Vorschlag innerhalb des Fachbereichs und mit der Universitätsbibliothek ab. Bestehen über den Etat hinaus Beschaffungswünsche, so haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, sie durch zusätzliche Sondermittel zu finanzieren.

5. Der Bestandsaufbau der BW wird maßgeblich vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (02) bestimmt. Die Erwerbungspolitik der BW wird durch die Bibliothekskommission (BK) festgelegt; sie bewegt sich im Rahmen der Erwerbungsrichtlinien des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV). Der BK gehören 5 Vertreter verschiedener Fachrichtungen des Fachbereichs an, die vom Fachbereich benannt werden. Diesem Gremium gehört auch der Leiter der BW an. Er beruft die Sitzungen ein und ist für eine verbindliche Koordinierung der Erwerbungen zuständig.

6. Der Standort der gesamten wirtschaftswissenschaftlichen Literatur gemäß § 1 ist der Freihand- und Magazinbereich der BW (Gebäude Universitätsstraße 25). Im Gebäude der UB (Wilhelm-Röpke-Straße 4) werden weiterhin gepflegt:

  • grundlegende Literatur des Fachs in Auswahl (Lesesaal),
  • Nachschlagewerke und Bibliographien (Lesesaal, Katalogsaal),
  • Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse überwiegt
    Zeitschriftenmagazin),
  • Studienliteratur in Mehrfachexemplaren (Lehrbuchsammlung).
  • Die Standortsignaturen der erworbenen Literatur werden durch den Leiter der BW festgelegt. Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort (BW oder UB) statt.

    7. Um eine ordnungsgemäße Sicherung und übersichtliche Aufstellung des gemeinsamen Bücherpools zu gewährleisten, werden der Freihand- und Magazinbereich der BW konzeptionell und baulich klar voneinander getrennt. Den Sicherungsbestimmungen einer wissenschaftlichen Bibliothek entsprechend ist das geschlossene Magazin für Benutzer nicht zugänglich. Um eine großzügige und rationelle Ausleihe zu ermöglichen, wird in der BW eine eigene Leihstelle (System HEBIS-LEIH) eingerichtet, über die Sofortausleihen aus dem gesamten wirtschaftswissenschaftlichen Magazinbestand getätigt werden können.

    8. Eine dezentrale Buchaufstellung in den Fachgebieten ist im Rahmen der Richtlinien des StA IV für Handapparate in den Fachbereichen der Philipps-Universität vom 6.12.1979 möglich. Grundsätzlich gilt, daß jedes Buch der BW in die Bibliothekszentrale eingestellt wird. Es kann jedoch bei Bedarf längerfristig in Handapparate ausgeliehen werden, wo es stets in kurzer Frist zugänglich ist. Über diese Entleihungsvorgänge wird in Abständen zwischen dem jeweiligen Fachgebiet und der Verwaltung der BW abgerechnet.

    9. Das für die Verwaltung der BW in den Gebäuden des Fachbereichs notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom Fachbereich zur Verfügung gestellt.

    10. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften betreibt für seinen Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der Bibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.

    11. Die Benutzung der BW wird durch eine an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung für das Bibliothekswesen orientierten Benutzungsordnung geregelt.

    12. Als Teil der BW wird eine Informationsvermittlungsstelle eingerichtet, die gleichzeitig eine Außenstelle der zentralen Informationsvermittlungsstelle der Philipps- Universität in der UB ist. Sie wird von einemwissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereichs verantwortlich betreut. Der Leiter der BW wird soweit eingearbeitet, daß er als Vertreter fungieren kann.

    13. Die gesamte wirtschaftswissenschaftliche Literatur wird über das Katalogisierungs- und Auskunftssystem HEBIS-KAT katalogisiert, sobald die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    14. Die Vereinbarung tritt am 1.2.1988 in Kraft und wird nach Ablauf von drei Jahren durch die Vertragspartner überprüft.