Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften
(BW) vom 03.12.1987
1. Die Literaturversorgung des Fachs Wirtschaftswissenschaften an
der Philipps-Universität wird neu geregelt. Dazu erhält
die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften (BW) formal den Status
einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek (UB). Sie
umfaßt die Buchbestände des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaften und die wirtschaftswissenschaftliche
Fachliteratur in der Universitätsbibliothek.
2. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter den hiesigen
Gegebenheiten optimale Literaturversorgung des Fachs mit
benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und
bestmöglichem Zugriff auf die magazinierten Bestände
sichern.
3. Die UB ist für die Verwaltung der BW verantwortlich.
Dazu bringt sie an Personalstellen ein:
0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14 (Leitung)
1,0 Stellen eines Diplombibliothekars (Leitung des
Geschäftsablaufs)
0,5 Stellen eines Bibliothekars
0,5 Stellen des Mittleren Bibliotheksdienstes (BAT VII).
Der Fachbereich stellt das folgende Personal zur
Verfügung:
1,5 Stellen des Mittleren Bibliotheksdienstes (BAT VII)
1,2 Stellen MTL (Aufsichtspersonal).
4. Die bisher vom Fachbereich und von der UB getrennt
aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Die Höhe
des Etats richtet sich nach dem auf das Fach
Wirtschaftswissenschaften entfallenden Anteil der Mittel für
wissenschaftliches Schrifttum an der Philipps-Universität. Zu
Beginn des Haushaltsjahres erstellen der Dekan des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaften und der Direktor der
Universitätsbibliothek einen Finanzplan. Er ist die Grundlage
für die Erwerbung und weist angemessene Beträge für
übergreifende Fachliteratur und Einbandkosten aus. Die der UB
für die Lehrbuchsammlung zugewiesenen Mittel werden nicht
einbezogen. Reicht der vorhandene Etat nicht aus, um die Ausgaben
der BW zu decken, macht die Bibliothekskommission dem Dekan des
Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften einen Vorschlag, wie der
Haushalt ausgeglichen werden soll. Der Dekan stimmt diesen
Vorschlag innerhalb des Fachbereichs und mit der
Universitätsbibliothek ab. Bestehen über den Etat hinaus
Beschaffungswünsche, so haben beide Vertragspartner die
Möglichkeit, sie durch zusätzliche Sondermittel zu
finanzieren.
5. Der Bestandsaufbau der BW wird maßgeblich vom
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (02) bestimmt. Die
Erwerbungspolitik der BW wird durch die Bibliothekskommission (BK)
festgelegt; sie bewegt sich im Rahmen der Erwerbungsrichtlinien
des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA
IV). Der BK gehören 5 Vertreter verschiedener Fachrichtungen
des Fachbereichs an, die vom Fachbereich benannt werden. Diesem
Gremium gehört auch der Leiter der BW an. Er beruft die
Sitzungen ein und ist für eine verbindliche Koordinierung der Erwerbungen zuständig.
6. Der Standort der gesamten wirtschaftswissenschaftlichen
Literatur gemäß § 1 ist der Freihand- und
Magazinbereich der BW (Gebäude Universitätsstraße
25). Im Gebäude der UB (Wilhelm-Röpke-Straße 4)
werden weiterhin gepflegt:
Die Standortsignaturen der erworbenen Literatur werden durch
den Leiter der BW festgelegt. Die Buchbearbeitung findet am
jeweiligen Aufstellungsort (BW oder UB) statt.
7. Um eine ordnungsgemäße Sicherung und
übersichtliche Aufstellung des gemeinsamen Bücherpools
zu gewährleisten, werden der Freihand- und Magazinbereich der
BW konzeptionell und baulich klar voneinander getrennt. Den
Sicherungsbestimmungen einer wissenschaftlichen Bibliothek
entsprechend ist das geschlossene Magazin für Benutzer nicht
zugänglich. Um eine großzügige und rationelle
Ausleihe zu ermöglichen, wird in der BW eine eigene
Leihstelle (System HEBIS-LEIH) eingerichtet, über die
Sofortausleihen aus dem gesamten wirtschaftswissenschaftlichen
Magazinbestand getätigt werden können.
8. Eine dezentrale Buchaufstellung in den Fachgebieten ist im
Rahmen der Richtlinien des StA IV für Handapparate in den
Fachbereichen der Philipps-Universität vom 6.12.1979
möglich. Grundsätzlich gilt, daß jedes Buch der BW
in die Bibliothekszentrale eingestellt wird. Es kann jedoch bei
Bedarf längerfristig in Handapparate ausgeliehen werden, wo
es stets in kurzer Frist zugänglich ist. Über diese
Entleihungsvorgänge wird in Abständen zwischen dem
jeweiligen Fachgebiet und der Verwaltung der BW abgerechnet.
9. Das für die Verwaltung der BW in den Gebäuden des
Fachbereichs notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und
Mobiliar wird vom Fachbereich zur Verfügung gestellt.
10. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften betreibt für
seinen Bedarf Kopiergeräte, die auch für den
Dienstbetrieb der Bibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die
für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden
Kopien.
11. Die Benutzung der BW wird durch eine an der jeweils
gültigen Rahmenbenutzungsordnung für das
Bibliothekswesen orientierten Benutzungsordnung geregelt.
12. Als Teil der BW wird eine Informationsvermittlungsstelle
eingerichtet, die gleichzeitig eine Außenstelle der
zentralen Informationsvermittlungsstelle der Philipps-
Universität in der UB ist. Sie wird von einemwissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereichs verantwortlich
betreut. Der Leiter der BW wird soweit eingearbeitet, daß er
als Vertreter fungieren kann.
13. Die gesamte wirtschaftswissenschaftliche Literatur wird
über das Katalogisierungs- und Auskunftssystem HEBIS-KAT
katalogisiert, sobald die erforderlichen Voraussetzungen gegeben
sind.
14. Die Vereinbarung tritt am 1.2.1988 in Kraft und wird nach
Ablauf von drei Jahren durch die Vertragspartner
überprüft.