Teilbibliotheksvereinbarungen




Vereinbarung über die Bibliothek Vereinbarung über die Bibliothek Evangelische Theologie (BTh)




Die Literaturversorgung für das Fach Evangelische Theologie an der Philipps-Universität wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung orientiert sich an den Bedürfnissen des Fachbereichs Evangelische Theologie (FB 05). Sie gewährleistet durch eine effiziente Beschaffung, Erschließung und Verfügbarmachung der Medien eine unter den hiesigen Gegebenheiten optimale Informationsversorgung des Fachbereichs. Insbesondere sorgt sie für eine benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände, komfortable Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Medien und den bestmöglichen Zugriff auf die magazinierten Bestände.


1. STRUKTUR
1.1 Die Bibliothek Evangelische Theologie (BTh) hat den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek. Ihr Buchbestand zählt zum Bestand der UB.

1.2 Die BTh setzt sich zusammen aus den fachlich einschlägigen Beständen: *
Des Fachbereichsbibliothek Evangelische Theologie und *
der Universitätsbibliothek (UB)

1.3 Es wird eine Bibliothekskommission gebildet. Ihr gehören je ein Vertreter der beteiligten Fachgebiete (Kaufbeauftragte), die Bibliothekarin/der Bibliothekar der Teilbibliothek sowie als Vorsitzende/r die Leiterin/der Leiter der Bibliothek an. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen, die sich aus der Umsetzung der Paragraphen 2 bis 4 ergeben.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION
2.1 Der Gründungsbestand der BTh umfasst die Buchbestände, Zeitschriften und Medien des Fachbereichs 05 sowie der fachlichen Bestände der UB, soweit sie bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung angeschafft wurden.

2.2 Die Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte des FB 05 und der UB verteilt.
Am Standort des FB 05 werden als Präsenzbestand aufgestellt: *
grundlegende Literatur und spezielle Forschungsliteratur, für die aktueller Bedarf im FB Ev. Theologie besteht. *
Handbücher, Nachschlagewerke und spezielle Bibliographien *
Studienliteratur *
grundlegende und spezielle Fachzeitschriften
Am Standort UB werden aufgestellt: *
grundlegende Literatur (einschließlich Handbücher) in Auswahl *
Nachschlagewerke und Bibliographien *
Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse überwiegt, *
Studienliteratur für die Ausleihe
Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliothekskommission über den Standort (FB 05 oder UB).

2.3 Elektronische Medien, für die eine Netznutzung angezeigt ist, werden in der Regel von der UB im UMRnet vorgehalten.

2.4 Im Zuge der Zusammenführung der Gründungsbestände des FB 05 und der UB wird eine Standortbereinigung gemäß 2.2 durchgeführt. Dazu wird insbesondere im Rahmen einer flexiblen und benutzerorientierten Bestandspräsentation im FB 05 benötigte, aktive Literatur aus der UB in den FB 05 umgestellt. Andererseits werden nicht benötigte Dubletten und inaktive Titel aus dem Teilbestand des FB 05 der UB zur Magazinierung überstellt.


3. MEDIENERWERBUNG
3.1 Die Literaturerwerbungsmittel der beteiligten Einrichtungen, bei der UB begrenzt auf die für die Theologie ausgewiesenen Mittel, werden in voller Höhe zusammengefasst und gemeinsam verausgabt. Ihre Bewirtschaftung erfolgt durch die UB.

3.2 Die Erwerbungspolitik und -praxis wird einvernehmlich in der Bibliothekskommission festgelegt. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre schlagen sich in ihr ebenso nieder wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand in der Universitätsbibliothek bereitzuhalten.

3.3 Die Medienauswahl erfolgt unter maßgeblichem Einfluss der Kaufbeauftragten der Fachgebiete des FB 05.

3.4 Der Leiter/ die Leiterin der BTh koordiniert die Erwerbungen und stellt die verbindliche Erwerbungsabstimmung sowie die Vermeidung unnötiger Dubletten sicher.


4. BENUTZUNG
Die Benutzung des Bestandes der BTh im FB 05 wird durch eine Benutzungsordnung geregelt. Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung der Philipps-Universität für dezentrale Bibliotheken. Für den Standort UB gilt die Benutzungsordnung der UB.


5. VERWALTUNG 5.1
Die UB ist für die Verwaltung der BTh verantwortlich. Die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter verwaltet die BTh nach den Richtlinien der Direktorin/des Direktors der UB.
5.2
Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort (FB 05 bzw. UB) statt.
5.3
Das für die Verwaltung der BTh notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom FB 05 zur Verfügung gestellt.
5.4
Die Aufstellungssystematik wird von der Leiterin/dem Leiter der BTh in Abstimmung mit der Bibliothekskommission weiter entwickelt.

5.5 Der FB 05 betreibt für seinen Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb in der Teilbibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.


6. PERSONAL 6.1
Das Personal der BTh wird aus dem Stellenaufkommen von FB 05 und UB bereit gestellt.

6.2 Die UB bringt ein: *
1,0 Stellen einer/eines Diplombibliothekars/in (Organisation des Geschäftsablaufs)

6.3 Der FB 05 bringt ein: *
Mittel im Umfang von 0,625 Stelle BAT VII (Unterstützung des Geschäftsablaufs) *
Mittel im Umfang von 1,5 Teilzeitkräften (1,0 MTL-III-Stelle, 0,5 im Rahmen des ehemaligen Titels 242603)(Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten und Unterstützung des Geschäftsablaufs)

6.4 Die Leitungsaufgaben der BTh werden wie folgt geregelt: *
Die Fachreferentin/ der Fachreferent der UB leitet die BTh und koordiniert die Erwerbung. *
Die Kaufbeauftragten des Fachbereichs wählen die zu erwerbende Literatur aus und sorgen für die sachliche Erschließung.
6.5
Alle Einstellungen und Besetzungen erfolgen im Einvernehmen mit dem jeweils anderen Vertragspartner.

6.6 Die Bibliotheksmitarbeiter erhalten ihre Weisungen von der Leiterin/vom Leiter der BTh.


7. RAUMFRAGEN
7.1 Die BTh ist in den Räumen des FB 05 (Lahntor 3) sowie der UB (Wilhelm Röpke Str. 4) untergebracht. Räumlich separate Fachgebietsbibliotheken des FB 05 (Religionsgeschichte, Ostkirchengeschichte und Christliche Archäologie) bleiben in ihrer bisherigen verwaltungsmäßigen Anbindung an die BTh bestehen; ggf. können sie sich anderen fachbezogenen Bibliothekslösungen anschließen.

7.2 Räumliche oder bauliche Veränderungen werden vom FB 05 und der UB gemeinsam beantragt.



8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1
Diese Vereinbarung tritt am 6.2.2003 in Kraft.

8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern geändert werden.


Marburg, den 5.2.2003



Dr. D. Barth Prof. Dr. Dietrich Korsch
(Direktor der UB) (Dekan des FB Evangelische Theologie)