Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Religionswissenschaft (BR)
vom 29.10.1998
Die Literaturversorgung für das Fach Religionswissenschaft an der
Philipps-Universität wird neu geregelt. Ziel ist die Zusammenfassung
aller einschlägigen Bestände an einer Stelle. Die vorliegende
Vereinbarung soll eine unter hiesigen Gegebenheiten optimale Regelung mit
benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und bestmöglichem
Zugriff auf die magazinierten Bestände sichern.
1. STRUKTUR
1.1 Die Bibliothek Religionswissenschaft (BR) erhält formal den
Status einer
Teilbibliothek der Universitätsbibliothek. Ihr Buchbestand zählt
zum Bestand der UB.
1.2 Die BR setzt sich zusammen aus den fachlich einschlägigen Beständen:
der Religionskundlichen Sammlung (RS) und
der Universitätsbibliothek (UB)
1.3 Die Bestände der BR werden räumlich im Gebäude Landgraf-Philipp-Straße
4 zusammengefaßt.
1.4 Es wird eine Bibliothekskommission bestehend aus je einem Vertreter
der beteiligten Einrichtungen gebildet.
2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION
2.1 Der Bestand der BR umfaßt die Buchbestände, Zeitschriften
und Medien sowie Kleinschrifttum und Gelehrtennachlässe der beteiligten
Einrichtungen.
2.2 Die BR ist eine Präsenzbibliothek.
2.3 Die Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte
BR und UB verteilt.
In der BR werden aufgestellt:
grundlegende Literatur und spezielle Forschungsliteratur
Referateorgane, Handbücher, Nachschlagewerke und spezielle Bibliographien
Studienliteratur
grundlegende und spezielle Fachzeitschriften
In der UB werden aufgestellt:
grundlegende Literatur (einschließlich Handbücher) in Auswahl
Nachschlagewerke und Bibliographien
Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse
überwiegt,
Studienliteratur für die Ausleihe
Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliothekskommission über den Standort
(BR oder UB).
2.4 Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3 getroffenen
Regelung nicht entspricht, wird eine Bestandsintegration bzw. eine Bereinigung
durchgeführt. Dazu gehört auch die Auslagerung von Dubletten
und inaktiven Beständen aus der BR in die UB. Für die Umstellungsarbeiten
erforderliches zusätzliches Personal wird von den Vertragspartnern
gemeinsam gestellt bzw. beantragt.
3. BUCHERWERBUNG
3.1 Die Literaturerwerbungsmittel der beteiligten Einrichtungen, bei
der UB begrenzt auf die für die Religionswissenschaft ausgewiesenen
Mittel, werden in voller Höhe zusammengefaßt. Ihre Verbuchung
erfolgt aus haushaltstechnischen Gründen über getrennte Kostenstellen.
3.2 Die Erwerbungspolitik und -praxis wird einvernehmlich in der Bibliothekskommission
festgelegt. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre schlagen sich in
ihr ebenso nieder wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand
in der Universitätsbibliothek bereitzuhalten.
3.3 Die Buchauswahl erfolgt unter maßgeblichem Einfluß der
beteiligten Wissenschaftler.
3.4 Der Leiter/ die Leiterin der BR koordiniert die Erwerbungen und stellt
die verbindliche Erwerbungsabstimmung sowie die Vermeidung unnötiger
Dubletten sicher.
4. BENUTZUNG
4.1 Die Benutzung der BR wird durch eine Benutzungsordnung geregelt.
Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Musterbenutzungsordnung
des Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität
für dezentrale Bibliotheken.
4.2 Besondere Bibliotheksmaterialien sind von der Freihandnutzung ausgenommen.
5. VERWALTUNG
5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BR verantwortlich.
5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen Medien findet
am jeweiligen Aufstellungsort statt (BR oder UB).
5.3 Die Geschäftsgänge der BR werden vereinheitlicht. Es wird
sichergestellt, daß Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch
erledigt werden.
5.4 Die Katalogisierung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf
EDV umgestellt. Die Bestände werden baldmöglichst vollständig
retrokonvertiert.
5.5 Die Aufstellungssystematik wird von dem Leiter/der Leiterin der BR
im Einvernehmen mit der Bibliothekskommission weiterentwickelt. Er/ Sie
nimmt die systematische Zuordnung der Bücher vor.
5.6 Die Religionskundliche Sammlung betreibt für Ihren Bedarf Kopiergeräte,
die auch für den Dienstbetrieb in der Teilbibliothek genutzt werden.
Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden
Kopien.
5.7 Das für die Verwaltung der BR notwendige Verbrauchsmaterial, Mobiliar
und Gerät wird von der Religionskundlichen Sammlung im Rahmen der
Ausstattung der Bibliothek getragen.
5.8 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen (z.B. Institutsgründung)
tangiert werden, wird der Leiter/ die Leiterin der BR rechtzeitig informiert.
Er/ Sie wird dazu gehört.
6. PERSONAL
6.1 Das Personal wird aus dem Stellenaufkommen der beteiligten Einrichtungen
bereitgestellt. Die Besetzung der Stellen erfolgt durch die jeweilige Einrichtung
im Einvernehmen mit dem Vertragspartner.
6.2 Die BR wird von dem zuständigen Fachreferenten der UB geleitet.
6.3 Die BR wird wie folgt mit Personal ausgestattet:
Die UB bringt an Personalstellen ein:
0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13/14 (Leitung)
0,5 Stellen einer/eines Diplombibliothekars/in (Leitung des Geschäftsablaufs)
Die Religionskundliche Sammlung stellt:
50 WStd. für die Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten
und zur Unterstützung des Geschäftsablaufs
6.4 Das Personal erhält seine Weisungen von dem Leiter/ von der Leiterin
der Bibliothek.
7. RAUMFRAGEN
Der BR nimmt die Räume des 3. OG in der Landgraf-Philipp-Straße
4 ein. Aus der jetzt festgelegten Konzeption resultierende räumliche
oder bauliche Veränderungen werden von den beteiligten Einrichtungen
gemeinsam beantragt.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Diese Vereinbarung tritt am 29.10.1998 in Kraft.
8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern geändert
werden.
8.3 Fachlich einschlägige Einrichtungen der Universität haben
die Möglichkeit, dieser Vereinbarung beizutreten.
Marburg, den 29.10.1998
Anm. 1
siehe auch: Beitrittserklärung des
Fachgebiets Religionswissenschaft zur Vereinbarung über die Bibliothek
Religionswissenschaft (BR) vom 3.11.1998
Anm. 2
siehe auch: Beitrittserklärung des
Fachgebiets Religionsgeschichte zur Vereinbarung über die Bibliothek
Religionswissenschaft (BR) vom 1.06.2009