Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek Religionswissenschaft (BR) vom 29.10.1998



Die Literaturversorgung für das Fach Religionswissenschaft an der Philipps-Universität wird neu geregelt. Ziel ist die Zusammenfassung aller einschlägigen Bestände an einer Stelle. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter hiesigen Gegebenheiten optimale Regelung mit benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und bestmöglichem Zugriff auf die magazinierten Bestände sichern.


1. STRUKTUR

1.1 Die Bibliothek Religionswissenschaft (BR) erhält formal den Status einer
Teilbibliothek der Universitätsbibliothek. Ihr Buchbestand zählt zum Bestand der UB.

1.2 Die BR setzt sich zusammen aus den fachlich einschlägigen Beständen:
der Religionskundlichen Sammlung (RS) und
der Universitätsbibliothek (UB)

1.3 Die Bestände der BR werden räumlich im Gebäude Landgraf-Philipp-Straße 4 zusammengefaßt.

1.4 Es wird eine Bibliothekskommission bestehend aus je einem Vertreter der beteiligten Einrichtungen gebildet.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Bestand der BR umfaßt die Buchbestände, Zeitschriften und Medien sowie Kleinschrifttum und Gelehrtennachlässe der beteiligten Einrichtungen.

2.2 Die BR ist eine Präsenzbibliothek.

2.3 Die Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte BR und UB verteilt.
In der BR werden aufgestellt:
grundlegende Literatur und spezielle Forschungsliteratur
Referateorgane, Handbücher, Nachschlagewerke und spezielle Bibliographien
Studienliteratur
grundlegende und spezielle Fachzeitschriften
In der UB werden aufgestellt:
grundlegende Literatur (einschließlich Handbücher) in Auswahl
Nachschlagewerke und Bibliographien
Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse überwiegt,
Studienliteratur für die Ausleihe
Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliothekskommission über den Standort (BR oder UB).

2.4 Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3 getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bestandsintegration bzw. eine Bereinigung durchgeführt. Dazu gehört auch die Auslagerung von Dubletten und inaktiven Beständen aus der BR in die UB. Für die Umstellungsarbeiten erforderliches zusätzliches Personal wird von den Vertragspartnern gemeinsam gestellt bzw. beantragt.


3. BUCHERWERBUNG

3.1 Die Literaturerwerbungsmittel der beteiligten Einrichtungen, bei der UB begrenzt auf die für die Religionswissenschaft ausgewiesenen Mittel, werden in voller Höhe zusammengefaßt. Ihre Verbuchung erfolgt aus haushaltstechnischen Gründen über getrennte Kostenstellen.

3.2 Die Erwerbungspolitik und -praxis wird einvernehmlich in der Bibliothekskommission festgelegt. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre schlagen sich in ihr ebenso nieder wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand in der Universitätsbibliothek bereitzuhalten.

3.3 Die Buchauswahl erfolgt unter maßgeblichem Einfluß der beteiligten Wissenschaftler.

3.4 Der Leiter/ die Leiterin der BR koordiniert die Erwerbungen und stellt die verbindliche Erwerbungsabstimmung sowie die Vermeidung unnötiger Dubletten sicher.


4. BENUTZUNG

4.1 Die Benutzung der BR wird durch eine Benutzungsordnung geregelt. Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Musterbenutzungsordnung des Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität für dezentrale Bibliotheken.

4.2 Besondere Bibliotheksmaterialien sind von der Freihandnutzung ausgenommen.


5. VERWALTUNG

5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BR verantwortlich.

5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BR oder UB).

5.3 Die Geschäftsgänge der BR werden vereinheitlicht. Es wird sichergestellt, daß Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch erledigt werden.

5.4 Die Katalogisierung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf EDV umgestellt. Die Bestände werden baldmöglichst vollständig retrokonvertiert.

5.5 Die Aufstellungssystematik wird von dem Leiter/der Leiterin der BR im Einvernehmen mit der Bibliothekskommission weiterentwickelt. Er/ Sie nimmt die systematische Zuordnung der Bücher vor.

5.6 Die Religionskundliche Sammlung betreibt für Ihren Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb in der Teilbibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.

5.7 Das für die Verwaltung der BR notwendige Verbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird von der Religionskundlichen Sammlung im Rahmen der Ausstattung der Bibliothek getragen.

5.8 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen (z.B. Institutsgründung)
tangiert werden, wird der Leiter/ die Leiterin der BR rechtzeitig informiert. Er/ Sie wird dazu gehört.


6. PERSONAL

6.1 Das Personal wird aus dem Stellenaufkommen der beteiligten Einrichtungen bereitgestellt. Die Besetzung der Stellen erfolgt durch die jeweilige Einrichtung im Einvernehmen mit dem Vertragspartner.

6.2 Die BR wird von dem zuständigen Fachreferenten der UB geleitet.

6.3 Die BR wird wie folgt mit Personal ausgestattet:
Die UB bringt an Personalstellen ein:
0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13/14 (Leitung)
0,5 Stellen einer/eines Diplombibliothekars/in (Leitung des Geschäftsablaufs)
Die Religionskundliche Sammlung stellt:
50 WStd. für die Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten und zur Unterstützung des Geschäftsablaufs

6.4 Das Personal erhält seine Weisungen von dem Leiter/ von der Leiterin der Bibliothek.


7. RAUMFRAGEN

Der BR nimmt die Räume des 3. OG in der Landgraf-Philipp-Straße 4 ein. Aus der jetzt festgelegten Konzeption resultierende räumliche oder bauliche Veränderungen werden von den beteiligten Einrichtungen gemeinsam beantragt.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Diese Vereinbarung tritt am 29.10.1998 in Kraft.

8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern geändert werden.

8.3 Fachlich einschlägige Einrichtungen der Universität haben die Möglichkeit, dieser Vereinbarung beizutreten.



Marburg, den 29.10.1998


Anm. 1
siehe auch: Beitrittserklärung des Fachgebiets Religionswissenschaft zur Vereinbarung über die Bibliothek Religionswissenschaft (BR) vom 3.11.1998
Anm. 2
siehe auch: Beitrittserklärung des Fachgebiets Religionsgeschichte zur Vereinbarung über die Bibliothek Religionswissenschaft (BR) vom 1.06.2009